Private Nutzung beim Kauf Computer,Handy oder Tablet berücksichtigen

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen Computer von 299 brutto angeschafft, welchen ich ggf. teilweise privat nutzen möchte. Ich besitze zwar noch einen privaten PC, aber vielleicht ist es sinnvoll nur noch einen PC zu besitzen.


    Nun habe ich den PC gebucht mit 481 GWG an 1371 Verrechnungskonto (nicht über Firmenkonto gekauft, später Ausgleich von Verrechnungskonto mit Privateinlage) und sofort abgeschrieben mit 481 GWG an 4855 Sofort Afa GWG.


    Sollte ich mir nun überlegen, den PC auch privat zu nutzen, wie muss ich das dann buchen? Angenommen ich möchte diesen zu 50% privat nutzen. Wie verbuche ich dies? Kann es sein, dass ich mit den Konten 8920 oder 8924 arbeiten muss?
    Nehme ich diese Buchung dann sofort bei Anschaffung oder erst am Ende des Jahres vor?


    Ich vermute, dass ich den PC eher 70-80% beruflich nutzen werde. Allerdings würde ich von mir aus auch nur 50% angeben wenn es mir dann erspart bleiben würde, aufwändige Aufzeichnungen oder ähnliches anfertigen zu müssen. Habt ihr hier einen Tipp?


    Vielen Dank im Voraus.


    Viele Grüße
    Chrislibaer :)

  • Allerdings würde ich von mir aus auch nur 50% angeben wenn es mir dann erspart bleiben würde, aufwändige Aufzeichnungen oder ähnliches anfertigen zu müssen.

    Damit dürftest du auch Probleme bekommen - einerseits hat der BFH ja Aufschriebe als nicht beweiskräftig (im Zusammenhang mit der Nutzung des Arbeitszimmers) verworfen, zum anderen dürfte das unglaubwürdig sein, wenn du nur noch einen PC hast. 50% könnte akzeptiert werden,