Beruflicher Umzug dauergetrennt, ein Kind, welche Kosten absetzbar

  • Hallo,
    ich habe dieses Forum eine Weile durchsucht kam aber nicht viel weiter, darum meine Frage hier.
    Ich bin getrennt und habe eine Tochter, die ich jedes Wochenende bei mir habe (Absprache mit der Kindesmutter). Bisher ist alle gut, da wir alle in der gleichen Stadt wohnen.
    Ab Januar 2017 ziehe ich jedoch 160 km weg, wegen neuer Arbeit. Pendeln ist nicht zumutbar. Meine Fahrten um das Kind abzuholen und zurückzubringen würden mir (hin und zurück sind ca. 40 € jeweils freitags und sonntags).
    Im Internet finde ich Folgendes:
    „Nach Auffassung des Finanzgerichts Köln (FG) sind Fahrtkosten von dauernd getrennt lebenden Elternteilen anlässlich der Besuchsfahrten zur Aufrechterhaltung der Eltern-Kind-Beziehung grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig“
    Frage: Gibt´s einen Weg diese Fahrtkosten trotzdem geltend zu machen?
    Ich weiß nicht, ob eine Zweitwohnung (bei meinem Kind) Sinn machen würde. Ich würde dadurch lediglich nur 160 € im Monat sparen (und das reicht nicht für eine Zweitwohnung).
    Anhand von dem, was ich hier gelesen habe, kann ich meine Umzugskosten und Einrichtungskosten für die neue Wohnung als Werbekosten absetzen. Muss ich hierbei auf irgendwas achten?
    Danke im Voraus für die Tipps
    VG Rod

    • Offizieller Beitrag

    Frage: Gibt´s einen Weg diese Fahrtkosten trotzdem geltend zu machen?

    Nein, da durch staatliche Leistungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs (Kindergeld, Kinderfreibeträge, etc.) abgegolten.


    Anhand von dem, was ich hier gelesen habe, kann ich meine Umzugskosten und Einrichtungskosten für die neue Wohnung als Werbekosten absetzen.

    Aber nur bei beruflicher bedingter doppelter Haushaltsführung, die ich bei dem geschilderten Sachverhalt derzeit so nicht gegeben sehe. Ich würde vorab einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu Rate ziehen, um das zu klären und alles vorab richtig in die Wege zu leiten. Hinterher wird es immer schwer bis unmöglich. Und steuergestalterische Tipps darf eben nur ein Angehöriger dieser Berufsgruppe Dir geben. Dem Forum sind derartige Tipps zur Gestaltung bzw. eine Steuerberatung nicht gestattet.

    • Offizieller Beitrag

    Schade schade, aber vielen Dank vor allem für die schnelle Antwort

    Ich würde vorab einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu Rate ziehen, um das zu klären und alles vorab richtig in die Wege zu leiten.

    Ich würde das schnellstens machen. Und dies vor dem Umzug und vor der Ummeldung!

  • Danke für den Tipp. Vor dem Umzug? Ich meine die Steuererklärung dazu werde ich erst 2018 machen.....



    Ich denke ich werde eine Beratung bei einem Steuerberater diesbezüglich buchen. Und wenn es sein muss lasse ich auch die Steuererklärung für 2017 von dem machen.


    Oder meinen Sie, ich könnte anhand seiner Tipps es auch selber mit Buhl machen?


    Mfg

  • Oder meinen Sie, ich könnte anhand seiner Tipps es auch selber mit Buhl machen?

    Du hast ja noch viel Zeit, wenn es die Steuererklärung für 2017 betrifft.
    Aber probier es doch einfach mit einer Testversion des Programms Deiner Wahl der Version für 2017 aus, da kannst Du Dir in aller Ruhe das Programm ansehen und auch die Hilfe darin lesen.
    Vielleicht findest Du zu Deinen Fragen auch hier etwas.

  • „Nach Auffassung des Finanzgerichts Köln (FG) sind Fahrtkosten von dauernd getrennt lebenden Elternteilen anlässlich der Besuchsfahrten zur Aufrechterhaltung der Eltern-Kind-Beziehung grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig“

    ist wohl eindeutig
    Auch der BFH hat hier geurteilt: http://www.steuerberater.net/s…ich-absetzbar_000246.html



    Anhand von dem, was ich hier gelesen habe, kann ich meine Umzugskosten und Einrichtungskosten für die neue Wohnung als Werbekosten absetzen

    Sofern durch einen Wechsel des Arbeitgebers oder des Einsatzortes bedingt, liegen m.E. nach Werbungskosten vor. Die Höhe und was angesetzt werden kann, findest du im Internet (mein Link ***defekter Link wurde von der Redaktion entfernt***) hält hier einige Tipps vor.

    Einmal editiert, zuletzt von Buhl-Support JuergenBr ()

    • Offizieller Beitrag

    Sofern durch einen Wechsel des Arbeitgebers oder des Einsatzortes bedingt, liegen m.E. nach Werbungskosten vor.

    Aber auf keinen Fall für die Einrichtungskosten, selbst Herd nur nach üblichen örtlichen Gegebenheiten. Da müsste schon eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegen. Weshalb ich wegen des wichtigen formalen Ablaufes und zu einer entsprechenden Abgrenzung ja extra an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe verwiesen habe.

  • Gegenfrage: Warum soll ein rein beruflicher Wohnungswechsel, z.B. Arbeitgeberwechsel keine Werbungskosten sein. ?
    Man muss, glaube ich auf eine Zeiterersparnis von 1 Std. kommen. B 160 km müsste das drin sein.

    • Offizieller Beitrag

    Gegenfrage: Warum soll ein rein beruflicher Wohnungswechsel, z.B. Arbeitgeberwechsel keine Werbungskosten sein. ?

    Umzugskosten nach Maßgabe des Gesetzes sind doch gar nicht streitig. Dem TE ging es im Wesentlichen um einen etwaigen zweiten Haushalt am bisherigen Wohnort sowie insgesamt um die Einrichtungsgegenstände.

  • ist wohl eindeutigAuch der BFH hat hier geurteilt: http://www.steuerberater.net/s…ich-absetzbar_000246.html



    Sofern durch einen Wechsel des Arbeitgebers oder des Einsatzortes bedingt, liegen m.E. nach Werbungskosten vor. Die Höhe und was angesetzt werden kann, findest du im Internet (mein Link ***defekter Link wurde von der Redaktion entfernt***) hält hier einige Tipps vor.


    Umzugskosten nach Maßgabe des Gesetzes sind doch gar nicht streitig. Dem TE ging es im Wesentlichen um einen etwaigen zweiten Haushalt am bisherigen Wohnort sowie insgesamt um die Einrichtungsgegenstände.

    Ich werde wohl mit der Pauschale leben müssen :). Bei der Einrichtungsgegenstände gibt´s scheinbar keine Chancen, denn die Einrichtungsgegenstände muss ich beim Umzug nicht neu anschaffen.... Es sei denn ich habe was übersehen...

    Einmal editiert, zuletzt von Buhl-Support JuergenBr ()

    • Offizieller Beitrag

    Die Testversion sagt mir nur was möglich wäre, aber das Finanzamt kann es anders sehen.... Somit gewinne ich nicht viel

    ?(

    • Offizieller Beitrag

    (ohne Nachweise)

    Nun, das ist jetzt ja keine wirkliche Überraschung. Es geht ja nicht um Steuergeschenke, sondern um nachgewiesene beruflich veranlasste Aufwendungen.