Verlustvortrag während des Studiums; nur Fortbildungskosten oder alle Werbungskosten?

  • Hallo zusammen,


    ich habe zu dem Thema "Verlustvortrag während des Studiums" bereits viele Informationen über die Suche finden können, die mich weitergebracht haben. Im Grunde glaube ich in der Thematik ansatzweise Bescheid zu wissen.


    Ich studiere seit 2012 bis dato (ohne SV-pflichtiges Einkommen) und möchte die Einkommenssteuererklärung für 2012 und 2013 kurzfristig erledigen um einen ersten Verlustvortrag zu bilden.


    Eine Frage konnte ich mir dazu bisher allerdings nicht erschließen, nämlich ob ich lediglich die Fortbildungskosten innerhalb der Werbungskosten, oder alle Kosten, die auch ein Arbeitnehmer geltend macht, geltend machen kann. Unter alle Kosten verstehe ich z.B. Versicherungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, etc.


    Ich danke im Vorfeld für interessante und aufschlussreiche Antworten, bzw. einen Link zu einem Thread, woraus diese Frage beantwortet werden kann. Zwar habe ich die erweiterte Suche verwendet, bin jedoch zu keinen einschlägigen Ergebnissen gekommen.


    Grüße

    • Offizieller Beitrag


    https://www.buhl.de/wiso-softw…Search/?q=verlust+student

  • Ich erachte diesen nichtssagenden Link als Hinweis darauf, dass die Suche verwendet werden soll. Allerdings schrieb ich bereits, dass ich mittels dieser Funktion nicht weitergekommen bin. Auf die Idee "Verlust" und "Student" in die Suchmaske einzugeben, werde ich wohl auch gekommen sein.


    Da immer wieder - insbesondere von miwe4 - darauf hingewiesen zu werden scheint, dass man die Suche verwenden soll, möchte ich im Gegenzug zumindest darum bitten, dass sich die Fragen zumindest durchgelesen werden, bevor sie standardmäßig beantwortet werden.


    Besten Dank dafür.

  • Unter alle Kosten verstehe ich z.B. Versicherungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, etc.

    Hierzu ist ebenfalls die Suche hilfreich. Nur die Stichworte Versicherungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen etc. einmal eingeben.
    Hierzu wurde schon so viel geschrieben, dass sich weitere Erläuterungen hier nur in Wiederholungen "ergießen" würden. Du solltest dir vielleicht vorher einmal den Unterschied zwischen Werbungskosten (Arbeitnehmer), Sonderausgaben (Versicherungsbeiträge) und haushaltsnahen Dienstleistungen klar machen und wo diese bei der Ermittlung der Steuer berücksichtigt werden. Dann kannst du dir deine Frage selber beantworten.



    dass sich die Fragen zumindest durchgelesen werden, bevor sie standardmäßig beantwortet werden.

    Das hat miwe4 sicher getan, so gut - glaube ich - kenne ich ihn nun schon. Genau deshalb hat er dir ja den Verweis auf § 10d EStG gegeben, wo von Versicherungen oder haushaltsnahen Aufwendungen nichts steht. Und wenn du dir dann noch klar machst, wie der Gesamtbetrag der Einkünfte entsteht (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html; dort ist auch die weitere Entwicklung vom Gesamtbetrag der Einkünfte hin zum versteuernden Einkommen geregelt), ist deine Frage beantwortet.

    • Offizieller Beitrag

    Unter alle Kosten verstehe ich z.B. Versicherungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, etc.

    Die kannst Du eingeben, bringen Dir aber nichts. Denn der Verlustvortrag erfolgt aufgrund geltend gemachter vorweggenommener Werbungskosten. Und dazu gehören die haushaltsnahen Dienstleistungen sowie Versicherungen, sofern es Sonderausgaben sind, nicht.

  • Vielen Dank für die Antwort bezüglich der Frage, sie bringt mich wirklich weiter.


    Was den Rest angeht, möchte ich noch ein paar Worte verlieren:
    Es scheint hier einen kleinen Teil an Personen zu geben, die sich wirklich hervorragend auskennen und überaus aktiv sind. Dem stehen weitaus mehr Mitglieder gegenüber, die überhaupt keine Ahnung haben und lediglich etwas in Erfahrung bringen möchten - ganz gleich ob jetzt strukturell oder lediglich für ihren ganz persönlichen Einzelfall.


    Man muss sich die Fragen stellen, wofür dieses Forum sein soll und welches Ziel man als Mitglied mit hervorragendem Wissen verfolgt. Es mag sein, dass die Erfahrenen den Hinweis - um bei meinem Fall zu bleiben - auf § 10d EStG und die Forensuche mit den Worten "Student" und "Verlustvortrag" aus ausreichend zielführend erachten. Ich, als Person mit 0 Kenntnissen im Steuerrecht - allerdings, konnte mit beidem (trotz ausführlicher Sichtung) nichts anfangen.


    Jetzt könnte man sagen, dass wenn ich keine Ahnung habe, ich die Steuererklärung von einem Steuerberater machen lassen sollte. Allerdings soll dieses Forum wohl gerade dafür da sein, die BUHL DATA-Software von der breiten Masse nutzbar zu machen und insoweit Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Es steht jedem Mitglied frei, sich bei Fragen die ihm als unsinnig oder trivial erscheinen zu enthalten oder nicht zu antworten. Wenn man allerdings antwortet, würde ich mir wünschen, dass es mehr als eine Rechtsquelle und ein Suchvorschlag ist.


    In juristischen Foren stellen Leute auch Fragen zu Einzelfällen, die trivial wirken. Ich aber habe dort noch nie gesehen, dass bei der Frau die beim Einkaufen gestürzt ist und wissen wollte, ob sie einen Schadensersatzanspruch hat lediglich "search:cic+241II" (sinngemäß) stand. Damit kann der Threadersteller nämlich in aller Regel nichts anfangen.


    Will niemanden persönlich angreifen, aber zumindest mal meine Kritik vorgebracht haben. So wie ich das sehe, ist meiner ja nun kein Einzelfall. Stets und ständig finden sich nur derartige allgemeine Verweise...


    Schönen Tag an alle!

  • Man muss sich die Fragen stellen, wofür dieses Forum sein soll und welches Ziel man als Mitglied mit hervorragendem Wissen verfolgt.

    Ja, die Frage ist natürlich berechtigt. Aber auch die Antwort von einem derjenigen,

    die sich wirklich hervorragend auskennen und überaus aktiv sind.

    Aber dieses Forum soll nicht dazu dienen, den Fragenden jegliche Arbeit abzunehmen. Das wäre zwar für den Fragenden sehr bequem, aber nicht Sinn des Ganzen, Du schreibst es ja selbst, es geht um

    Hilfe zur Selbsthilfe

    Leider erleben wir es hier viel zu oft, daß Fragen gestellt werden, die im Grunde genommen schon mehrfach so gestellt und auch beantwortet wurden - warum also die Antworten immer wieder neu schreiben, nur weil der eine oder andere es vergessen hat oder zu faul war, die Suchfunktion zu benutzen bzw. nur sehr geringe Kreativität bei der Wahl der Stichwörter an den Tag gelegt hat (was letztlich oft auch dem "zu faul" entspricht).
    Wer nur die perfekten Antworten ("trag dieses hier und jenes dort, außerdem solltest Du noch folgendes machen, um eine größere Erstattung zu bekommen") erwartet, der sollte wirklich

    die Steuererklärung von einem Steuerberater machen lassen

    Denn der ist dazu befugt, wir hingegen nicht (wobei ich mich nicht mal zu den sich hervorragend Auskennenden zählen möchte).
    Dem Antwortenden aber das Nichtlesen der Frage(n) vorzuwerfen, ist meiner Meinung nach vollkommen destruktiv und nicht zielführend. :|


    In juristischen Foren stellen Leute auch Fragen zu Einzelfällen, die trivial wirken.

    Nur ist das hier kein juristisches Forum. Und bei juristischen Fragen ist die Grenze der erlaubten Hilfe wesentlich weiter gefaßt als im Steuerrecht:

    Eine zusätzliche ganz wichtige Ausnahme im Alltag sind die grundsätzlich erlaubten unentgeltlichen Rechtsdienstleistungen. Diese sind einmal unter der Auflage des §6 II RDG möglich, dass nämlich eine qualifizierte Kontrollperson mitagiert, oder man sich nur im Rahmen familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen engagiert. Sprich: Im Freundes- und Familienkreis darf man durchaus „ein wenig“ helfen ohne Ärger befürchten zu müssen. Jedenfalls im Rahmen des RDG.

    Was deutlich für Dich spricht ist, daß Du Deine Kritik sachlich und ohne Polemik äußerst (vom Vorwurf des Nichtdurchlesens mal abgesehen).
    :)