Einkommensteuer 2015

  • Bei der Berechnung durch die Software erhalte ich eine deftige Nachzahlung berechnet.


    Ich bin mit meiner Frau veranlagt. Meine Frau Steuerklasse 3 (voll Berufstätig in Internationaler Firma) und ich Steuerklasse 5 als Angestellter in der Firma meiner Frau (Limited) mit kleinem Lohn und Allgemeiner Krankenkasse.


    Wie kann ich herausfinden wo die Diskrepanz zwischen gezahlter Steuer und der berechneten Nachzahlung entsteht.


    Wie kann die überhaupt entstehen wenn beide richtig veranlagt und sauber Ihre Steuer monatlich abführen?

  • Warum die Nachzahlung kommt, kann dir ohne weitere Informationen nemand sagen. Ich vermute einmal, deine Frau hat aus der Limited ja auch Einnahmen, die versteuert werden müssen (sonst würde das Finanzamt von Liebhaberei ausgehen). Wenn hierfür noch keine Vorauszahlungen geleistet wurden, fallen notgedrungen mit der Steuererklärung zusätzliche Steuern an.



    Bei der Berechnung durch die Software

    welche? Es gibt hier einige unterschiedliche bei Buhl.


    In der Regel bekommst du am Ende eine Berechnung der Steuer angezeigt, die man auch ausdrucken oder als Pdf speichern kann. Hier sind die Schritte wie im Steuerbescheid vorgenommen.


    einige Hinweise für die Prüfung, die hier häufig auch besprochen werden:
    a) alle abzugsfähigen Versicherungen angegeben?
    b) gezahlte Vorauszahlungen (falls vorhanden) angegeben?
    c) Kirchensteuer berücksichtigt?
    d) Riester/Rürupbeiträge eingegeben?
    e) haushaltsnahe Dienstleistungen eingegeben?

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Berechnung durch die Software

    Genau. Ist eben sehr wichtig bei derartigen Fragen.


    Und bitte auch einmal eine etwas aussagekräftigere Themenüberschrift wählen, damit jemand, der über die Forensuche etwas sucht, sich aus dieser auch ein Bild über den Inhalt des Threads machen kann.

  • hier

    Wie kann die überhaupt entstehen wenn beide richtig veranlagt und sauber Ihre Steuer monatlich abführen?

    Monatlich die Steuer "sauber" abgeführt haben heißt noch nicht, daß damit die Jahressteuerschuld abgegolten ist und es nicht zu Nachzahlungen/Rückerstattungen kommen kann.


    Hinweise bezüglich der Problematik "Nachzahlung bei Steuerklasse 3/5" findest Du im Web zuhauf (eventuell auch im Programm Deiner Wahl), z. B. hier oder hier oder hier. Es ist also letztlich nicht unbedingt so überraschend, wenn man mit diesem Thema schon mal zu tun hatte.
    Vielleicht solltet ihr für nächstes Jahr mal über Steuerklasse IV/IV mit Faktorverfahren nachdenken, wobei bei dieser Entscheidung nicht nur die Einkommen beachtet werden sollten sondern auch erwartbare oder geplante Änderungen in der Berufs- bzw. Familiensituation (Stichwort "Lohnersatzleistungen", siehe gleichnamigen Abschnitt im letzten Link).


    Wichtig ist auch, sich bewußt zu sein, daß die Wahl der Steuerklasse bei der Jahressteuerschuld niemals steuernsparend wirkt.