Hallo allerseits,
ich hatte eine Einnahme auf mein Geschäftskonto, für die ich keine Rechnung geschrieben hatte. Die Kundin war mir sozusagen zuvorgekommen, da sie die Bankdaten noch von einer vorherigen Rechnung hatte.
Verbuche ich die Einnahme dann einfach unter "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen"?
Danke für eure Hilfe im Voraus.