Zwei Arbeitgeber, zwei Arbeitswege, Umzug im ersten Tertiär - wo angeben?

  • Moin.


    Ich benutze nun schon seit drei/vier Jahren Wiso Steuererklärungssoftware für Lohnsteuerjobs und Rechnungsjobs.


    Seit Anfang des Jahres habe ich nun zwei Arbeitgeber, bei beiden arbeite ich auf Lohnsteuer (Klasse 1 bei einem, Klasse 6 bei dem anderen).
    Bei dem Klasse 1 Arbeitgeber (AG-1) habe ich etwa 15 bis 18 Dienste im Monat, bei AG-6 habe ich im Durchschnitt 8 (bin auf 96 pro Jahr beschränkt) pro Monat.
    Nun sind beide Arbeitgeber an unterschiedlichen Standorten, AG-1 war 7 km, AG-6 war 15 km entfernt.
    Nach einem Umzug (aus Kostengründen, Innenstadt wurde zu teuer, und ich sehe nicht ein, fast doppelt soviel wie jetzt für Miete auszugeben) im April ist AG-1 nun 14 km und AG-6 22 km entfernt.


    Nun dachte ich, ich gebe bei den Ausgaben das Wirrwarr als unterschiedliche Arbeitsstätten an. Also vor dem Umzug Arbeitsstätte 1 für AG-1, Arbeitsstätte 2 für AG-6, nach dem Umzug Arbeitsstätte 3 für AG-1 und Arbeittstätte 4 für AG-6.


    Oder muß ich doch bei AG-6 alles als Reisekosten abrechnen? ISt etwas verwirrend, und MIR hilft die Software-Hilfe nicht wirklich weiter.

  • Danke entejens,


    das mit der ersten Tätigkeitsstätte hat mich irgendwie verwirrt.


    Da jeder AG eine einzige Tätigkeitsstätte für mich hat, nehme ich die "Arbeitsstätte" Funktion und gebe so meine Rechnungskosten ab.


    Jetzt brauche ich nur noch ein Steuern für Dummies Buch und dann kann ich sogar meine imaginäre Katze absetzen (besser als aussetzen).


    Gute Nacht noch von der Nachtschicht.

  • So, Nachtschicht vorbei, nach Hause und es mal ausprobiert.


    Ohne Wege zur Arbeit muß ich 3,247 € nachzahlen, mit Wegen zur Arbeit (60*7+147*15+29*15+67*22 = 4,534 km) muß ich 2,678 € nachzahlen.


    Laut Adam Ries sind 4,534*0.3 = 1,360.2, aber 3,247-2,678 = 569. Selbst WiSo sagt, es sind 1,361 € anzusetzen.


    Da ich das erste Mal soviel verdiene, ist das wohl eher eine Steuersatzfrage, da ich nun mit 42% besteuert werden muß. Heißt das aber auch, daß Wege zur Arbeit weniger zählen?


    Sollte ich diese Frage lieber woanders stellen?

    • Offizieller Beitrag

    Da ich das erste Mal soviel verdiene, ist das wohl eher eine Steuersatzfrage, da ich nun mit 42% besteuert werden muß. Heißt das aber auch, daß Wege zur Arbeit weniger zählen?

    Warum sollte die Entfernungspauschale weniger zählen? Du zahlst ja auch nicht 100% Einkommensteuer, also kann sich die Minderung Deines Einkommens über Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc. auch nur mit dem anzuwendenden Grenzsteuersatz auswirken. Zudem ist zu beachten, dass ja ohnehin ein Arbeitnehmerpauschbetrag i.H.v. 1.000€ zu berücksichtigen wäre. Werbungskosten wirken sich also nur insoweit einkommensteuerlich aus, als sie diesen Pauschbetrag übersteigen. Von daher sieht es doch mit der Minderung Deiner Steuerlast durch die Entfernungspauschale ganz gut aus.

  • Danke für die Antwort.


    Bevor mir der Kopf ganz raucht, nur zum Verständnis zur Pendlerpauschale (also Wege zur Arbeit).


    Ich verdiene also Brutto 1,000,000 €, fahre dafür 10x 50,000 km, was eine Pauschale von 150,000 € macht. Zur Steuerberechnung wird dann 1,000,000 Brutto MINUS 150,000 Pendlerpauschale gerechnet, also 850,000 € und von den 850,000 wird dann die Steuer berechnet?


    1,000,000 € macht ja 534,765.24 € netto, 850,000 € macht ja 455,977.74 € netto, also weniger als 150,000 € Differenz.


    Vielen Dank für die Mühe.

  • 1,000,000 € macht ja 534,765.24 € netto, 850,000 € macht ja 455,977.74 € netto, also weniger als 150,000 € Differenz.

    Bei uns in der Schule hieß es bei solchen "Milchmädchenrechnungen" nur Religion gut, (Kopf-)rechnen mangelhaft.


    Rechne doch einmal richtig:
    1.000.000 Einkommen, 534.765 Netto = 465.235 Steuer = 46,52% Steuern
    850.000 Einkommen, 455.978 Netto = 394.022 Steuer = 46,355% Steuern, also schon eine Senkung des Durchschnittssteuersatzes. Der Steuersatz auf die 150.000 Euro Werbungskosten ist (465.235 - 394.022)/150.000 = 47,475%. Du sparst also eine Menge ein.


    Aber du scheinst - wie viele - den Begriff "von der Steuer absetzen" so zu verstehen, dass die Steuerlast um 100% sinkt. Dem ist nicht so, man zieht von den Einkünften ab und erst danach wird die Steuer berechnet.

  • Bei uns in der Schule hieß es bei solchen "Milchmädchenrechnungen" nur Religion gut, (Kopf-)rechnen mangelhaft.
    Rechne doch einmal richtig:
    1.000.000 Einkommen, 534.765 Netto = 465.235 Steuer = 46,52% Steuern
    850.000 Einkommen, 455.978 Netto = 394.022 Steuer = 46,355% Steuern, also schon eine Senkung des Durchschnittssteuersatzes. Der Steuersatz auf die 150.000 Euro Werbungskosten ist (465.235 - 394.022)/150.000 = 47,475%. Du sparst also eine Menge ein.


    Aber du scheinst - wie viele - den Begriff "von der Steuer absetzen" so zu verstehen, dass die Steuerlast um 100% sinkt. Dem ist nicht so, man zieht von den Einkünften ab und erst danach wird die Steuer berechnet.


    Ich habe es am Anfang ja auch falsch verstanden, nur wollte ich mit dem Beispiel zeigen, daß ich es dann nun verstanden habe. Den Steuersatz habe ich natürlich noch nicht berechnet, danke dafür.


    Habe es vielleicht nur blöd formuliert, und wollte damit zeigen, daß ich es in dem Sinne verstanden habe, daß die Wege zur Arbeit vom Gesamteinkommen abgezogen werden.


    Es fällt bei mir nur mehr auf, weil ich in den Jahren davor mehr Kilometer abrechnen könnte, aber weniger Gesamtbrutto hatte, daher machen sich 1500€ Wegepauschale bei 20,000€ Brutto mehr bemerkbar als bei 55,000€ Brutto.


    Habe halt in der Schule gepennt, als wir die 5-Minuten Steuererklärungseinweisung hatten. Sind heute vielleicht zehn Minuten, aber wozu mündige Bürger, wenn viele sich ihre Steuern durch Unwissen nicht zurückholen.


    So, gehe jetzt zur nächsten Nachtschicht, die 50,000 km kommen ja nich von unjefähr.

  • Habe es vielleicht nur blöd formuliert, und wollte damit zeigen, daß ich es in dem Sinne verstanden habe, daß die Wege zur Arbeit vom Gesamteinkommen abgezogen werden.

    Einsicht ist der erste Weg zur Besserung - habe ich dann wirklich wohl falsch verstanden. Du hast ja schon Glück, wenn ihr so etwas in der Schule besprochen habt. Zu meiner Zeit (habe ja schon seit einiger Zeit das Rentenalter erreicht) wurden wir völlig ahnungslos in die Welt entlassen. Ich hatte dann Gottseidank im Studium das Nebenfach Steuerrecht belegt ...

  • @nesciens


    Naa, wir haben es leider nicht in der Schule besprochen (1990er), vielleicht mal erwähnt, daß der Staat von uns Geld will, aber nicht, daß wir uns auch was zurückholen können.


    Vielleicht ist das ja heute so, daß die Schüler für's Leben lernen und nicht nur für die Note, aber da ich keine Kinde habe und selten nach Lernplänen surfe, ist dat nur eine Hoffnung.


    So, gute Woche noch.