Neues UV Meldeverfahren

  • Eine vielleicht naive Frage:


    Die Stammdaten kann man ja nun hervorragend abrufen. Wird die eigentliche Meldung mit dem "Lohnnachweis digital" noch implementiert?


    Die VBG bittet um Meldung bis 20.01., auch wenn die gesetzliche Frist länger läuft. Es wäre doch prima, wenn die Nutzer bald diese Formalie hinter sich bringen und durch eine zeitnahe Meldung zugleich der Berufsgenossenschaft entgegenkommen könnten.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    die eigentliche Übertragung des elektronischen Lohnnachweises, für den der Stammdatenabgleich ja sozusagen nur die Vorarbeit ist, wird mit einem weiteren Update eingepflegt. Das genaue Veröffentlichungsdatum des Updates liegt mir noch nicht vor. Bis zum 16.02. ist ja aber auch noch ein klein wenig Zeit.


    Nicht verwechseln sollte man zudem den elektronischen Lohnnachweis mit der UV-Jahresmeldung. Letztere lässt sich ja bereits seit Längerem aus dem Programm heraus übertragen über "Übergeben/Auswerten > Auswerten & Übertragen > Beitragsabrechnung Übertragen"


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel