Erträge aus der Auflösung von Körperschaftsteuerrückstellungen

  • Guten Tag,


    ich habe für meine UG in 2015 zu hohe Rückstellungen für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer gebildet und löse diese nun auf. Bei der Gewerbesteuer ist das kein Problem, da gibt es im SK03 ein spezifisches Konto 2284 Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen. Nicht so für die Körperschaftsteuer. Jedes andere potentiell geeignete Konto (etwa 2289 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für sonstige Steuern) führt nicht zum Ziel, da diese Konten nicht (wie 2284) in der GuV dem Bereich Jahresüberschuss/fehlbetrag\Steuern vom Einkommen und Ertrag zugeordnet sind. Somit ergäbe sich eine falsche GuV und ein falscher Jahresabschluss 2016.


    Hat jemand einen Tipp welches Konto für die Erträge aus der Auflösung von Körperschaftsteuerrückstellungen zu nehmen ist?


    Vielen Dank und Grüße, tschwade

    • Offizieller Beitrag

    Ich ziehe meinen Beitrag zurück - der Link von maulwurf ist ja durchaus passend :)



    <Beitrag zurückgezogen>
    Moin,
    so spontan... würde ich vorschlagen, dass Du eine Kopie des Konto 2284 anlegst und zum Beispiel benennst in "Auflösung von Rückstellungen für Körperschaftssteuer".


    Allerdings fällt mir beim Nachschauen folgendes auf:
    Das Konto 2284 hat als Kontenkategorie "Betriebsausgaben\betriebliche Steuern". Das Konto 2289 hat als Kategorie nur "Betriebsausgaben".


    Bei der Gliederungszuordnung fällt auf, dass das Konto 2284 in der GuV "Jahresüberschuß/-fehlbetrag\Steuern vom Einkommen und Ertrag" zugeordnet ist; das Konto 2289 nur "Jahresüberschuß/-fehlbetrag\sonstige Steuern".
    Vielleicht wäre ein Ansatz, dem Konto 2289 die gleichen Zuordnungen zu geben wir dem Konto 2284? Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob sich dadurch nicht irgendwelche Kreuzfeuer ergeben - bin ja kein Bilanzbuchhalter... aber das würde ich an Deiner Stelle mal prüfen.

  • Danke Euch beiden. Den Artikel kannte ich allerdings. Aber keiner der dort beschriebenen Fälle passt leider.


    - Es wurden in 2015 keine Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen geleistet.
    - Es wurde beim Abschluss 2015 eine Rückstellung gebildet.
    - Es kam in 2016 der Steuerbescheid für 2015.
    - Der fiel niedriger aus als die Rückstellung.
    - Es ergibt sich also ein Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung.
    - Der Fall kommt in dem Artikel nicht vor.
    - Alle anderen Artikel die das Thema behandeln schlagen 2289 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für sonstige Steuern o. ä vor, was aber definitiv falsch ist.
    - Bei die Gewerbesteuer geht alles einwandfrei, weil es ein passend zugeordnetes Konto 2284 Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen gibt.


    Ich werde wohl doch eine Kopie von 2284 für die KSt anlegen müssen.


    Vielen Dank und Grüße, tschwade

  • Moin,


    es werden doch im Link - wie gesagt gaaaanz unten - die Konten für diese "Differenzen" genannt - in Deinem Fall dann also die "KöSt - und SolZ Erstattung" für Vorjahre", oder warum findest Du das "unpassend"? :/


    Gruss
    Maulwurf

  • Hi,


    weil es ja keine "Erstattung" gab. Es wurde keine Vorauszahlungen geleistet, sondern eine Rückstellung gebildet, die sich im nachhinein als zu hoch herausstellte. Mir fehlt das Gegenkonto für die Auflösung der Rückstellung (bzw. der Differenz der Rückstellung zum tatsächlich gezahlten Steuerbetrag).


    Viele Grüße, tschwade

  • Ja, den Satzteil habe ich auch gesehen. Nur leider wird das dort Angekündigte weiter unten nicht eingelöst und es werden nur die Buchungssätze für Über- oder Unterzahlung gezeigt. Schade, dass gerade der mich interessierende Teil dann fehlt.


    Noch einmal Danke für Eure Antworten.
    Viele Grüße, tschwade

  • Du hast im letztn Jahr "gezahlt". Durch die Rückstellung hast du den Aufwan in ie GuV eingestellt. Jetzt "zahlst" du den Teil zurück, der zuviel zurück gestellt wurde. Also geh so vor, wie @maulwurf23 aufgezeigt hat. Dann hast du den Posten auch richtig in der GuV.