Fahrtkosten Rechnung statt 1 % Regelung

  • Hallo zusammen,
    ich bin bilanzierungspflichtiger Einzelunternehmer, umsatzsteuerbefreit. Nun habe ich ein gebrauchtes KfZ erworben welches sowohl geschäftlich als auch privat genutzt wird. Ein Fahrtenbuch soll nicht geführt werden. Bei der 1 % Regelung müsste ich u.a. 1% vom Listenpreis mtl. versteuern, kann aber nur die AfA vom viel geringeren Kaufpreis (+ Tankrechnungen u.s.w.) dagegen rechnen. Nun hat mir mein Steuerberater empfohlen das KfZ gar nicht in Betrieb zu nehmen, sondern mir monatlich selber eine Fahrtkostenabrechnung zu schreiben über die Fahrten von Zu Hause ins Büro und zurück bzw. zu Kunden, 0,30 € je km. Dafür kann ich dann natürlich keinerlei anderer Rechnungen als Aufwand ansetzen. Ich kenne bisher nur Fahrtenbuch oder 1 % regelung. Daher meine Frage, geht das so einfach, eine mtl. Fahrtkostenabrechnung von mir privat an mein Geschäft? FAlls ja, was haltet Ihr davon?



    Listenpreis: 43 T€ brutto
    KP: 9500 € brutto
    betriebliche Fahrten im Monat: ca. 1.000 km (ins Büro, hin und zurück), also ca. 300 €
    dagegen wären sonst Tankrechnungen ca. 200 € mtl, Reparaturen ca. 100 € mtl. (kippt natürlich wenn mal ne Großreparaur kommt)
    Versicherung und Steuer ca. 1000 € im Jahr
    Und iregndwann in 4-5 Jahren wird das KfZ ggf. mit 3-4 T€ wieder verkauft obwohl dann abgeschrieben...



    Wenn das mit den Rechnungen geht wäre das der einfachste Weg, und kein Fahrtenbuch (natürlich Einzelnachweis der Fahrten schon).




    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

    • Offizieller Beitrag

    Nun habe ich ein gebrauchtes KfZ erworben welches sowohl geschäftlich als auch privat genutzt wird.

    Was in Zahlen/Kilometern was genau heißt?


    Nun hat mir mein Steuerberater empfohlen das Kfz gar nicht in Betrieb zu nehmen, ..... .

    Un welche Voraussetzungen hat er dabei abgeprüft, dass er zu diesem Ergebnis gekommen ist? Es gibt ja ggf. durchaus auch die Möglichkeit eines Muss.


    ..., sondern mir monatlich selber eine Fahrtkostenabrechnung zu schreiben über die Fahrten von Zu Hause ins Büro und zurück bzw. zu Kunden, 0,30 € je km.

    Das hat er wirklich so formuliert? Kann ich nicht glauben. Hat er nicht vielmehr von geeigneten Aufzeichnungen und Eigenbelegen gesprochen? Was aber wiederum nicht so viel weniger Aufwand bedeutet als es ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch macht.


    Daher meine Frage, geht das so einfach, eine mtl. Fahrtkostenabrechnung von mir privat an mein Geschäft?

    s.o.


    Du solltest noch einmal ein intensives Gespräch mit Deinem Steuerberater führen.

  • vielen Dank schon mal. Ihm ging es in erster Linie darum ob sich das KfZ im Betrieb rechnet oder nicht. ich fahre im Jahr ca. 5 tkm privat und 15 tkm geschäftlich. Seine Rechnung: 1% aus 43 TE Sind 430 € mtl. zu versteuern. Afa aus 9500 € sind aber nur ca. 200 € (4 Jahre ND). Zzgl. Max 500 € Tankrechnung, Versicherung, Reparatur u.s.w., macht mtl. Einen Aufwand von ca. 300 €. Bei der Version mit Rechnung hätte ich ca. 350 – 375 €. Und er sah das große Risiko dass das KfZ irgendwann nach ca. 4 Jahren abgeschrieben ist aber dennoch mit ca. 4 T€ verkauft wird was dann als Gewinn versteuert werden muss. Der Aufwand für die Einzelnachweise hält sich in Grenzen im Vgl. zum Fahrtenbuch. In Excel kann ich jeden einzelnen Tag aufführen und aus meinem Bürokalender jeden Tag einzeln aufführen, i.d.R. fahre ich morgens ins Büro und abends heim, gelegentlich noch an einen anderen Standort. Also recht einfach aufzuführen, vor allem im Nachhinein, ein Fahrtenbuch wäre aufwendiger.

    • Offizieller Beitrag

    ich fahre im Jahr ca. 5 tkm privat und 15 tkm geschäftlich.

    Womit Du eben keine Wahl hast und das Fahrzeug zwingend aktiviert werden muss mit allen Konsequenzen. Das sollte Dein Steuerberater bei dieser Info eigentlich auch so gesagt haben. Und wenn er diese Info nicht hat, muss es in einem Beratungsgespräch die erste Frage sein. Das Fahrzeug ist also zu aktivieren und Du musst Dich "nur" noch zwischen Fahrtenbuchregelung und 1%-Regelung/0,03%-Regelung mit evtl. Kappung entscheiden.

  • er hatte die Info abe dennoch nichts dazu gesagt, das machte mich stutzig daher frage ich ja hier nochmals. Aus Studienzeiten habe ich noch was mit gewillkürtem Betriebsvermgen im Hinterkopf, kann es sein dass wenn ich mit den betrieblichen Fahrten < 50 %, hier also unter 10 tkm im Jahr bleibe, ich das KfZ im Privatvermögen lassen kann? Dazu die Frage: wenn ich die km angebe von zu HAuse ins Büro, zählen dann (KfZ im Privatvermgen) die gefahrenen km oder die einfache Entfernung?

  • Definitionen:
    mehr als 50% dienstlich/betrieblich = betriebsnotwendiges Vermögen, zwingend im Anlagevermögen aufzunehmen. 1% oder Fahrtenbuchmethode erlaubt
    zwischen 10% und 50% dienstlich/betrieblich = gewillkürtes Betriebsvermögen, d.h. Wahlmöglichkeit ob betrieblich oder privat. Aber: wenn betrieblich, dann zwingend Fahrtenbuchmethode
    weniger als 10% betrieblich = nur privat mit 0,30 € pro Kilometer dienstlich/betrieblich

    • Offizieller Beitrag

    Dazu die Frage: wenn ich die km angebe von zu HAuse ins Büro, zählen dann (KfZ im Privatvermgen) die gefahrenen km oder die einfache Entfernung?

    Selbstverständlich die gefahrenen Kilometer.

  • o.k., das hilft weiter, vielen Dank!!! Werde also nun schauen das die betriebliche Nutzung unter 50 % bleibt dann bleibt das KfZ im Privatvermgen und ich rechne die gefahreren KM anhand des Terminkalenders ab. Vielen Dank!!! :)

    • Offizieller Beitrag

    Werde also nun schauen das die betriebliche Nutzung unter 50 % bleibt dann bleibt das Kfz im Privatvermögen und

    Wie macht man so etwas denn?


    und ich rechne die gefahrenen KM anhand des Terminkalenders ab.

    Was das FA sich dann mit Sicherheit ganz genau ansehen wird. Und am knallt es dann wirklich.


    ich fahre im Jahr ca. 5 tkm privat und 15 tkm geschäftlich.

    Das hast Du ja nun nicht nur aus Spaß gesagt. Und wozu gibt es denn eine Fahrtenbuchlösung, wenn Du eh alle Fahrten nachweisen musst!


    Du musst die Leute beim FA auch nicht für dumm halten. Die ziehen sich alle Infos zu Euch und zählen 1+1 zusammen.


    Vielleicht einfach mal bei der Wahrheit bleiben, denn Du "spielst" mit unser aller Steuergroschen.

  • Was das FA sich dann mit Sicherheit ganz genau ansehen wird. Und am knallt es dann wirklich.

    Zumal wenn aus den Vorjahren dem Finanzamt Unterlagen über die Fahrleistung und den beruflichen Anteil schon vorliegen - "tricksen" hieße hier ja, auf einmal privat die dreifache Strecke zu fahren wie bisher - sehr unglaubwürdig (außer es lägen außergewöhnliche Ereignisse vor)

  • vielen Dank allen, bin jetzt im Bilde. Und miwe4, keine Sorge, es wird nichts getrickst oder geschnt und nicht mit Deinen Steuergeldern gespielt, und, ich bleibe bei der Wahrheit. Aber es gibt ja wohl Fahrten wo ich überlegen kann ob diese jetzt betrieblich oder privat sind, z.B. wenn ich zur Post fahre und da geschäftliche und private Briefe abgebe, oder auf dem Weg zum Büro noch Einkaufen fahre... Und mit letztem Jahr kann das FA gerne abgleichen, da war es eine ganz andere Tätigkeit und Arbeitsstelle, anderes KfZ und 1 % Regelung ohne NAchweis der KM, diese kennt das FA also gar nicht.


    Aber dank Eurer Hilfe bin ich jetzt wieder auf dem LAufenden, Steuerberater hat sich leider noch nicht gemeldet auf meine Frage.


    Vielen Dank Euch.

    • Offizieller Beitrag

    Aber es gibt ja wohl Fahrten wo ich überlegen kann ob diese jetzt betrieblich oder privat sind, z.B. wenn ich zur Post fahre und da geschäftliche und private Briefe abgebe, oder auf dem Weg zum Büro noch Einkaufen fahre...

    Da kann und darf man eben gerade nicht überlegen. Womit wir wieder bei der Problematik wären:

    vielen Dank allen, bin jetzt im Bilde. Und miwe4, keine Sorge, es wird nichts getrickst oder geschönt und nicht mit Deinen Steuergeldern gespielt, und, ich bleibe bei der Wahrheit.

  • Ich würde an Deiner Stelle Fahrtenbuch führen. Ob Du mit den 30 Cent/Kilometer (bei Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb 15 Cent/Kilometer), der 1% Regelung oder einem Fahrtenbuch den größten Steuerspareffekt hast, kann man erst am Jahresende zuverlässig feststellen.