Ich setze seit Jahren die Kosten für mein Arbeitszimmer ab. Jedoch habe ich dieses Jahr damit Probleme mit dem Finanzamt.
Folgender Sachverhalt: Das Arbeitszimmer wird zu 100% von mir (Außendienstmitarbeiter) genutzt, so dass ich maximal 1250 Euro ansetzen kann. Das Arbeitszimmer befindet sich in unserem Eigenheim, dass zu je 50% meinem Ehepartner und mir gehört. Der aufgenommene Kredit läuft auf unser beider Namen.
=> Die Kreditzinsen sind nur zu 50% absetzbar. Dieses habe ich auch so im Internet verifizieren können.
Bzgl der AfA und der sonstigen Kosten (Versicherung, Strom, etc.) will nun aber das Finanzamt auch nur 50% anerkennen. Zu diesen Kosten bin ich aber leider nicht fündig geworden. Hierzu finde ich immer nur Beispiele, dass beide Partner das Arbeitszimmer gemeinsam benutzen bzw. dass es gewerblich genutzt wird.
Bei den Kreditzinsen kann ich es ja noch nachvollziehen, da unterm Strich mir ja auch 50% des Arbeitszimmers gehören. Aber bei den anderen Kosten verstehe ich nicht, warum ich hier nicht 100% ansetzen kann, da ich ja das Zimmer aktuell schließlich nicht nutzen kann. Oder hat hier der Finanzbeamte einen Fehler gemacht?
Danke im Voraus,
HKW