Abfindung 1/5 Regelung

  • Hallo,


    ich habe im Jahr 2016 eine Abfindung erhalten und sonst im Jahr 2016 keine Einnahmen gehabt.
    Ich möchte die Abfindung gerne nach der 1/5 Regelung versteuern und habe deshalb den Betrag der Abfindung in Zeile 10 Eingetragen.


    Wie bringe ich jetzt das Programm dazu diese Regelung anzuwenden.
    Leider wird die Steuer ohne die 1/5 Regelung berechnet.


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    ich habe im Jahr 2016 eine Abfindung erhalten und sonst im Jahr 2016 keine Einnahmen gehabt.
    Ich möchte die Abfindung gerne nach der 1/5 Regelung versteuern und habe deshalb den Betrag der Abfindung in Zeile 10 Eingetragen.

    Die Lohnsteuerbescheinigung mit den dem FA elektronisch übermittelten Daten ist grundsätzlich 1:1 in die Eingabemaske einzugeben. Du hast diese schon vorliegen?


    Wie bringe ich jetzt das Programm dazu diese Regelung anzuwenden.

    s.o.


    Leider wird die Steuer ohne die 1/5 Regelung berechnet.

    Was ja grundsätzlich auch zutreffend sein kann, da ja nicht jede "Abfindung" eine solche i.S. dieser Vorschrift ist. Ohne konkrete Infos zum Sachverhalt kann man dies auch nicht annähernd beurteilen. Du solltest auch vielleicht mal mit der erweiterten Forumssuche nach ähnlichen Themen suchen, da die Grundsätze hierzu schon oft besprochen worden sind.

  • Du hast diese schon vorliegen?

    Vermutlich nicht, denn

    ich habe im Jahr 2016 eine Abfindung erhalten

    Also abwarten bis nächstes Jahr (war jedenfalls bei mir so in Bezug auf 2015).


    Ich möchte die Abfindung gerne nach der 1/5 Regelung versteuern

    Tja, eigentlich möchten alle die subjektiv optimale Versteuerung - "dummerweise" gibt es aber auch noch rechtliche Regelungen.
    Bei Abfindungen gibt es konkrete Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die Fünftelregelung greift. Tante Google hat einiges dazu parat, einfach mal suchen.

  • Ich möchte die Abfindung gerne nach der 1/5 Regelung versteuern und habe deshalb den Betrag der Abfindung in Zeile 10 Eingetragen.

    Für die 1/5-Regelung gehört mehr, als nur die Zusammenballung von Einkkünften. Soweit mir bekannt ist, muss hierzu auch die Abfindung höher sein als das normal zu erwartende Entgelt im Jahr der Zahlung. Wenn die Abfindung also nur so hoch ist, wie das entgangene Gehalt im Jahr 2016, dürftest du schlechte Karten haben.


    Ausserdem - miwe4 und entjens haben darauf hingewiesen - der Arbeitgeber muss dies auch in der Lohnsteuerbescheinigung zu dokumentieren.