DHH - Flugkosten - Wo trage ich die Fahrten zum Flughafen ein?

  • Hallo,


    ich bin bereits dabei, meine ESTK 2016 vorzubereiten.


    2016 bin ich im Rahmen meiner DHH als Familienheimfahrt einmal geflogen, die restlichen Fahrten waren mit der Bahn oder dem Auto. Zum ersten Flughafen bin ich mit der S-Bahn gefahren, vom zweiten Flughafen wurde ich mit einem Auto abgeholt.
    Soweit ich weiß, kann ich die Fahrten zu den Flughäfen ebenfalls absetzen. Nur wie trage ich das im Steuersparbuch 2016 ein?


    a) Flug Flughafen 1 - Flughafen 2 - Flughafen 1 = 98,91
    b) Fahrt Arbeitsstätte - Flughafen 1 (Öffentliche Verkehrsmittel 10,80 - Entfernungspauschale 42km x 0,30 = 12,60) = 12,60
    c) Fahrt Flughafen 2 - Heim: Auto 41km x 0.30 = 12,30


    Der Eintrag in der Tabelle für Flugkosten lautet also:
    1 x a) + 2 x b) + 2 x c) = 98,91 + 25,20 + 24,60 = 148,71


    Ist das richtig so bzw. gibt es eine Möglichkeit, die Fahrten zu den Flughäfen getrennt von den Flugkosten im Steuersparbuch anzugeben?


    Danke und Grüße,
    Jürgen

  • meiner DHH

    Was meinst du damit? DHH = Doppelhaushälfte. Du willst aber höchstwahrscheinlich auch die doppelte Haushaltsführung hinaus.



    Nur wie trage ich das im Steuersparbuch 2016 ein?

    Wenn du wirklich die Steuererklärung für das Jahr 2016 meinst, müsstest du das WISO steuer:sparbuch 2017 zu Hilfe nehmen. Hier sind die Kosten unter den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Werbungskosten - Doppelter Haushalt - dort einzeln aufführen unter den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und Sammelbeförderung (Flugzeuge gehören hier dazu) bzw. bei den Fahrten mit dem eigenen Pkw. Sofern die Abholfahrten nicht mit deinem Pkw durchgeführt wurden, sind sie m. E. nach hier nicht ansetzbar, aber das solltest du recherchieren.


    Eine kurze schriftliche Erläuterung für das Finanzamt wäre hier wahrscheinlich angebracht.