Bei Kassenbuch => Privatentnahme bzw. Privateinnahme

  • Guten Morgen an alle Forumsmitglieder,


    Ich helfe meinem Vater seit ein paar Monaten in der Buchhaltung.
    Bisher habe ich die Vorgänge kontiert und dann bei der Software von unserem Steuerberater eingetragen.


    Mein Vater hat Mein Büro genutzt um einen Überblick über die Eingangs- und Ausgangsrechnungen zu haben.


    In Zukunft wollen wir die Buchhaltung komplett über Mein Büro machen und am Jahresende dies dem Steuerberater per Datev zusenden.


    Auf Steuervariante 3 habe ich schon umgestellt.
    Unsere Umsätze gehen ca. 60 % auf das Bankkonto ein und 40 % über Barzahlung.
    Jetzt haben wir allerdings ein Problem.
    Bisher wurden die Barzahlungen immer auf das Konto Privatentnahme bzw. Privateinnahme und das entsprechende Gegenkonto gebucht.


    Wenn wir aber bei Mein Büro das Kassenbuch benutzen wird ja automatisch auf das Konto Kasse gebucht.
    Kann man das umstellen oder wäre es besser mit unserem Steuerberater Rücksprache zu halten ob wir die Buchungen auch auf Kasse buchen können ?


    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe. :)



    Grüße

  • Moin schlauder,


    ermittelt Dein Vater den Gewinn nach der EÜR? Dann besteht danach


    https://www.haufe.de/finance/b…u-fuehren_186_304484.html


    keine Verpflichtung zur Führung eines Kassenbuches. Allerdings finde ich persönlich eine getrennte Kassenbuchführung weitaus übersichtlicher, da ja auch andere private Vorgänge über diese Konten laufen. Zu beachten ist dabei aber, dass bei freiwilliger Kassenbuchführung strenge Vorschriften gelten, z. B. muss jederzeit ein Kassensturz möglich sein, der Zähl- also mit dem Buchbestand übereinstimmen. Insofern halte ich




    besser mit unserem Steuerberater Rücksprache zu halten ob wir die Buchungen auch auf Kasse buchen können ?

    für durchaus empfehlenswert :)


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • 40 % über Barzahlung.

    ist ja nicht gerade wenig.
    Nächste Frage wäre EÜRechner oder Bilanzierer.
    Denn erstere brauchen kein Kassenbuch führen.
    Link

    automatisch auf das Konto Kasse gebucht.

    und was ist daran so schlecht/schlimm?
    Diese Möglichkeit gewährt doch einen besseren Überblick darüber "was geschäftlich, was privat"
    Und sollte doch einmal der Griff ins Kassenportemonnaie unumgänglich sein, kann immer noch ein 1800 an 1000 (Privatentnahmebuchung) erfolgen.
    Ebenso wird die Einzahlung auf das Geschäftskonto 1200 an 1000 gehandhabt.


    Hinweis aus dem Link:
    Besser und zweckmäßiger ist es jedoch, wenn

    • die Bareinnahmen als Erlös gebucht und als Gegenkonto das Konto Privatentnahmen verwendet wird. (Buchungssatz: Privatentnahmen an Erlöse)
    • bar bezahlte Betriebsausgaben auf das jeweilige Aufwandskonto gebucht werden und als Gegenkonto das Konto Privateinlagen verwendet wird. (Buchungssatz: Betriebsausgaben an Privateinlagen)


    (sehe gerade dass @maulwurf23 schon geantwortet hat) ^^

  • Danke für euren schnellen Antworten,


    Gewinn ermitteln wir nach EÜR Rechnung.


    @ixtrafloor die Buchungen die du vorgeschlagen hast, machen wir momentan auch beim Steuerberater so. Dies würde ich auch gerne erstmals so weiterführen.


    Ich kenn mich bei Mein Büro leider noch nicht so gut aus und weiß daher nicht wie ich die obengenannten Buchungen machen kann.


    Kurze Info vlt. noch: Wir sind in der Gastronomie tätig.
    Wenn bei uns zum Beispiel ein Konzert stattfindet, werden die Einnahmen über ein Kassensystem aufgenommen.
    Mit dem "Tagesendbon" hat mein Vater dann eine Rechnung erstellt über Mein Büro und dann hab ich beim Steuerberater die obengenannte Buchung gemacht.


    Hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen. :)

  • Aufgrund der Rechnung wurde dann die Buchung "Privatentnahme an Erlöse" gebucht.
    Der Rechnung wurde der Kassenbon immer angehängt.


    Ich kenn mich bei "Mein Büro" ja noch nicht sehr gut aus und daher stellt sich mir die Frage wie ich die oben genannte Buchung im System vornehmen kann ?

  • Wir sind in der Gastronomie tätig.

    Hier würde ich noch einmal mit dem Steuerberater sprechen, da für "sensible" Bereiche wie Gastronomie verschärfte Anforderungen an die Kassenbuchführung gestellt werden (https://www.buhl.de/steuernsparen/urteil-xr4213/,
    http://www.stbk-muc.de/pressed…einer-aussenpruefung.html


    http://www.bundesfinanzministe…m16-registrierkassen.html


    https://shop.haufe.de/prod/pru…3445.611214212.1481196586


    https://www.haufe.de/finance/b…mentieren_186_304526.html


    u.v.a.

  • Guten Morgen,


    Hab gedacht ich melde mich nochmal zu dem Thema.
    Gestern habe ich mit unserer Steuerberaterin gesprochen und diese hat gemeint das wir nächstes Jahr unbedingt ein Kassenbuch führen sollen, sprich dann eben auch auf Kasse buchen.
    Sie meinte noch das in der Gastronomie die Prüfer da richtig dahinter sind, dass man ein Kassenbuch führt.


    Dann hat sich das Thema erledigt. :)

  • Prima - so etwas ähnliches habe ich mir nämlich gedacht. Bitte auch an die Anforderungen an eine Kasse denken (also tägliche Erfassung, mindestens einmal im Monat Kassenbestand zählen und mit dem Kassenbuch abstimmen (zählen heisst, pro Münzeinheit bzw. Scheineinheit die Anzahl vorhandener Stücke ermitteln, mit den Nennbetrag multiplizieren und dann addieren. Das Ganze muss schriftlich dokumentiert werden, es gibt hier inzwischen schon Formulare).


    Die Kasse muss täglich "sturzfähig" sein.