Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. des Häuslichen Arbeitszimmers. Meine Frau ist Lehrerin und ich kann seitdem ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen. Bisher haben wir zur Miete gewohnt, da war es kein Problem. Die Miete wurde anteilig auf die qm gerechnet sowie die weiteren Ausgaben wie Strom, Gas, Wasser etc.
Nun haben wir uns ein Eigenheit gekauft. Wir werden das Eigenheim erst im nächsten Jahr beziehen. Die Rechnung zur Begleichung der Grunderwebssteuer haben wir jetzt erhalten. Macht es Sinn die Grunderwebssteuer direkt zu begleichen oder erst im Januar (Frist ist bis Anfang Januar)?
Anders gefragt, kann die Grunderwebssteuer anteilig auf das Arbeitszimmer umgelegt werden? Sollte dies möglich sein und ich die Grunderwebssteuer bereits in 2016 begleiche, kann ich diese für die Steuerklärung 2016 schon geltend machen, obwohl wir das Eigenheim erst in 2017 beziehen werden? Oder macht es Sinn, den Betrag erst in 2017 zu begleichen?
Wie setzte ich genau die Raten der Bank und die Grunderwerbssteuer ab? Folgende Gedanken habe:
Bei unserem Eigenheim handelt es sich um ein Erbauchrechtsgrundstück. Sprich der Kaufpreis der Immobilie ist nur für das Haus und nicht für das Grundstück. Sagen wir das Haus kostet 200.000 Euro. Die Grunderwebssteuer wäre in diesem Fall 13.000 Euro zzgl. Anteil für das Erbbaurecht. Dieser darf aber nicht berücksichtig werden, da es nichts mit dem Gebäude zu tun hat.
Nun würde ich die Grunderwerbssteuer von 13.000 durch z.b. 100qm rechnen und mit der qm Zahl des Arbeitszimmers multiplizieren. Als Beispiel 13.000€ / 100qm Gesamtwohfläche x 10qm Arbeitszimmer = 1.300 Euro Grunderwebssteuer für das Arbeitszimmer.
Angenommen die monatl. Rate beträgt 1.000 Euro für den Kredit. Kann ich auch hier einfach 1.000 Euro / 100qm Wohnfläche x 10qm Arbeitszimmer rechnen? Wäre in diesem Beispiel: 1.000/100x10 = 100 Euro monatl.
Ich habe nun mehrfach gelesen, dass es auch möglich ist ein häusliches Arbeitszimmer nicht nur bis zum Pauschbetrag von 1.250 Euro anzurechnen, sondern auch in voller Höhe. Wie es in Schulen eigentlich üblich ist, steht meiner Frau kein eigener Raum/kein eigener Schreibtisch zur Unterrichtsvorbereitung etc. zur Verfügung. Wenn ich die Informationen aus dem Netz richtig verstanden habe, wäre dieses ein Grund für die volle Abschreibung über den Pauschbetrag hinaus.
Recht es hier, wenn ich der Steuererklärung einen Zweizeiler beilege in dem ich mitteile, dass in der Schule kein eigener Raum/kein eigener Schreibtisch für Unterrichtsvorbereitungen etc. zur Verfügung steht.
Ich hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt habe…Und Sie verstehen was ich mein.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.