Besteuerung von Fahrtkosten (Pendlerpauschale vs Werbungskosten)

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zur korrekten Angabe von Fahrtkosten in der Steuererklärung.
    Meine Arbeitsstätte ist vom Wohnort 45KM entfernt. Für die Pendlerpauschale kann ich ja dann jeweils 45KM pro Arbeitstag geltend machen.
    Häufig habe ich auch Seminare an meinem Arbeitsplatz (am Wochenende und unter der Woche).
    Ich habe allerdings gelesen, dass Fahrten im Rahmen von Seminaren über die Werbungskosten komplett absetzbar sind (also 90KM).
    Wenn ich also ein Seminar am Wochenende habe und extra dahin fahre, kann ich nochmal zusätzlich 90 x 30ct geltend machen, ist das korrekt?
    Was aber wenn ich ein Seminar unter der Woche an meinem Arbeitsplatz habe (während und nach der Arbeitszeit). Kann ich dann nur 45KM im Rahmen der Pendlerpauschale, oder ebenfalls 90KM als Werbungskosten geltend machen?


    Vielen Dank schon mal!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich also ein Seminar am Wochenende habe und extra dahin fahre, kann ich nochmal zusätzlich 90 x 30ct geltend machen, ist das korrekt?

    Nein, m.E. auch nur über die Entfernungspauschale zu berücksichtigen, da es sich um Deine 1. Tätigkeitsstelle handelt. Auch finden die Seminare ja sicherlich im Rahmen Deiner beruflichen Tätigkeit statt, wenn ich Deine weiteren Ausführungen richtig deute.



    Was aber wenn ich ein Seminar unter der Woche an meinem Arbeitsplatz habe (während und nach der Arbeitszeit). Kann ich dann nur 45KM im Rahmen der Pendlerpauschale, oder ebenfalls 90KM als Werbungskosten geltend machen?

    Selbstverständlich ist hier nur die Entfernungspauschale anzusetzen.

  • Herzlichen Dank für Deine Antwort!
    Gut, dass mit den Seminaren unter der Woche habe ich mir fast gedacht.


    Wieso ich aber am Wochenende auch nur die Entfernungspauschale ansetzen kann, verstehe ich nicht wirklich. Die Seminare haben inhaltlich natürlich mit meiner beruflichen Tätigkeit zu tun, wenn ich aber an einem Samstag dahin fahre, dann arbeite ich nicht, sondern sitze nur im Seminar. Also ganz klar Ausbildung und nicht Arbeit.
    Mein Arbeitgeber ist so freundlich die Seminare für die Weiterbildung (es geht um eine Facharztausbildung) am Arbeitsplatz selbst zu organisieren. Ist es also wirklich so, dass ich nur die Pendlerpauschale geltend machen kann, da die Seminare an meinem Arbeitsplatz sind?
    Wenn ich die Seminare an einem anderen Ort hätte, wäre die Fahrt voll abzusetzen?
    Mir erschließt sich die Logik nicht ganz, aber vielleicht ist es ja auch nicht logisch.

  • Wieso ich aber am Wochenende auch nur die Entfernungspauschale ansetzen kann, verstehe ich nicht wirklich.

    Ganz einfach - du fährst zu deiner 1. Tätigkeitsstätte. Was du dort machst, ist ziemlich gleichgültig. Das ist nichts anderes als Schululngen unter der Woche nach der Arbeitszeit.