GLS Paketshop

  • Hallo zusammen,


    habe mal eine frage am die Profis wegen wegen diversen Buchungen.
    Ich betreibe seit dem letzten Monat einen Paket Shop für GLS, und jetzt müsste ich die Sachen buchen. Bevor ich es falsch machen oder man kann es einfacher buchen, frage ich mal euch.
    Es wurden ein paar Pakete über mich versendet, habe das Geld vom Kunden erhalten. Ich habe mir dazu eine Kasse gekauft wo das Geld rein kommt, will es auch bei WISO unter Kasse buchen, nur weiß ich es nicht unter was!
    Ist es überhaupt gut es unter Kasse zu buchen?


    Und diese Woche bekam ich eine Rechnung von GLS das ein diverse Beitrag vom Geschäftskonto abgebucht werden soll. Wie buche ich das so wie dir Provision ?



    Bitte um Rückmeldung


    Danke

  • Moin Oerb,


    Hast Du denn die Versandkosten also bar erhalten? Dann wäre die Buchung über die Kasse schon richtig, das Gegenkonto sind dann Erlöse (mit USt, wenn nicht umsatzsteuerbefreit).


    Die Rechnung würde ich auf Wareneinkauf buchen (wenn Du sie nicht selbst verwendest, dann auf Porto- oder Versandkosten), die Provision dann auf Provisionserlöse.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Danke schon mal für die Antwort.


    nur noch mal zum durchspielen.


    Als beispiel der Kunde kommt und will von sich drei Paket versenden, gibt mir 3,99+33,60 € die buche ich über Kassenbuch auf Kasse Kos ein oder?!
    Am Monatsende bekomme ich Rechnung wo von meinem Geschäftskonto 23,11+MwSt 4,39 = 27,50 abgebucht werden soll, die buche ich als Porto?
    und die differenz ist ja meine Provision wie buchen ich es, oder muss ich das irgendwo im Kassenbuch buchen?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest Dich einmal ganz schnell, und das meine ich wörtlich, über das Führen einer Barkasse und deren steuerliche Erfassung einlesen. Ansonsten kann es für Dich ein ganz böses Erwachen geben.

  • Da ich noch EÜR abgeben kann, sehe ich das Kassenbuch nicht so...
    Und bei mir sind es im Monat vielleicht 5 Geldeingänge.
    Wollt nur genau wissen wie es bei diesem fall ist.


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Da ich noch EÜR abgeben kann, sehe ich das Kassenbuch nicht so...

    Was hat das ordnungsgemäße Führen einer Barkasse mit EÜR oder Bilanzierung zu tun?


    Und bei mir sind es im Monat vielleicht 5 Geldeingänge.

    Du führst einen GLS-Paketshop und hast nur 5 Bareinnahmen im Monat? Und von was lebst Du ansonsten?

  • Moin Oerb,


    die Zahlen aus Deinem Beispiel kann ich nicht so recht zuordnen; die Einnahme betrifft insgesamt die Paketgebühr? Dann wären das Deine Erlöse. Die Rechnung, die Du erhälst, betrifft die Sendungen, die Du selbst verschickst (das wäre dann Porto oder dergleichen) oder Gebühren Deiner Kunden, die Du wieder einnimmt ( dann eher sowas wie "Wareneinkauf").?
    Die Provision müsste doch auf der Abrechnung von GLS separat ausgewiesen sein, wenn das nicht der Fall ist, musst Du nichts weiter buchen, die Differenz ist dann einfach Dein Gewinn.


    Als EUR'ler bist Du nicht verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. Wenn Du das aufgrund der von miwe4 angesprochenen Vorgaben nicht möchtest, könntest Du die Einnahmen über ein Privatkonto buchen.


    Viele Grüsse
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Als EUR'ler bist Du nicht verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen.

    Aber wenn er eine führt, was ja der Fall zu sein scheint, dann muss diese alle rechtlichen Vorgaben erfüllen.

    • Offizieller Beitrag

    da steht doch nur "Die Aussage des BFH ist eindeutig: Wer seinen Gewinn zulässigerweise mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, ist nicht verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen.". Fakt ist aber, dass eine tatsächliche geführte Barkasse dann auch den entsprechenden gesetzlichen Regelungen genügen muss.


    Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung bei einer Einnahmen-Überschussrechnung - Quelle: haufe.de

    Zitat

    Einnahmen-Überschussrechner können wählen: Kassenführung oder nicht
    Für alle bar gezahlten Beträge haben Einnahmen-Überschussrechner somit die Wahl, sich für eine der beiden folgenden Lösungen zu entscheiden:

    • Kassenbuch (= geschlossene Kassenführung): Ein Kassenbuch beinhaltet sämtliche Bargeldbewegungen. Das bedeutet, dass jeder Betrag, der bar eingenommen, bar gezahlt, privat entnommen bzw. eingelegt oder bei der Bank eingezahlt wurde, im Kassenbuch zu erfassen ist. Einnahmen-Überschuss-Rechner sollten diese Variante möglichst nicht wählen, weil Eintragungsfehler sich sofort zum Nachteil auswirken.Ohne Kassenbuch sind zwar alle Bargeldbewegungen, wie z. B. Einnahmen, Betriebsausgaben, Entnahmen und Einlagen, getrennt voneinander aufzuzeichnen. Die Belege über Betriebsausgaben, die bar (aus dem Portemonnaie) bezahlt wurden, sind ebenso aufzubewahren, wie auch alle anderen Belege.
    • Ohne Kassenbuch sind zwar alle Bargeldbewegungen, wie z. B. Einnahmen, Betriebsausgaben, Entnahmen und Einlagen, getrennt voneinander aufzuzeichnen. Die Belege über Betriebsausgaben, die bar (aus dem Portemonnaie) bezahlt wurden, sind ebenso aufzubewahren, wie auch alle anderen Belege.