Negative Beträge bei den Erhaltungsaufwendungen eintragen

  • Bei den Erhaltungsaufwendungen möchte ich eine Gutschrift die ich vom Lieferanten erhalten habe eintragen.
    Leider schaffe ich es nicht einen negativen Betrag in die Liste einzutragen.
    Kann mir jemand sagen was ich tun kann? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Bei den Erhaltungsaufwendungen möchte ich eine Gutschrift die ich vom Lieferanten erhalten habe eintragen.

    Es geht aber schon um Vermietung oder Verpachtung, oder?


    Grundsätzlich sind immer ein paar mehr Infos zum Sachverhalt notwendig, um so etwas möglichst zutreffend zu beantworten. So verstehe ich irgendwie Dein Problem noch nicht bzw. sehe da gar kein Problem.

  • Moin ...


    Den tatsächlichen Erhaltungsaufwand um die Erstattung verringern ?


    Ist nur so eine Idee !


    Ein Negativeintrag ist nicht möglich ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Ist eigentlich das "normale" Vorgehen - kleine Erläuterung im Anschreiben reicht

    Weshalb ich mich ja über die Frage wundere und irgendwie denke, das Problem nicht erkannt zu haben.

  • Danke für die zahlreichen Antworten.
    Ich will das Problem etwas besser beschreiben.
    Wir hatten in 2015 umfangreiche Umbauarbeiten an einem vermieteten Objekt.
    Irgendwann haben wir dann einiges Material, aus diversen Lieferungen und Rechnungen an den Baustoffhändler zurück gegeben.
    Die Gutschrift hierfür möchte ich bei der Erhaltungsaufwendungen eintragen, da ich alle Rechnungen einzeln in einer Liste erfasst habe.
    Wie bereits gesagt, lässt sich kein negativer Betrag eingeben. Ich kann natürlich eine Rechnung um den Betrag kürzen, dachte mir aber im Zuge der besseren Übersicht sei es sinnvoll, die Gutschrift in der Liste der Rechnungen zu erfassen.

    • Offizieller Beitrag

    Du erfasst zur Anlage V ja nicht die Rechnungsbeträge, sondern die auf diese Rechnungen im Veranlagungszeitraum (VZ) tatsächlich gezahlten Beträge (§ 11 Absatz 2 EStG). Es ist also der für diese Rechnung im Veranlagungszeitraum insgesamt gezahlte Betrag unter Berücksichtigung der Gutschrift anzugeben. Entsprechende Angaben kannst Du im Programm geben und dabei zur Erläuterung auch mehrere Zeilen (ggf. auch ohne Wert) nutzen.