Fortbildungskosten nicht als Verlustvortrag angerechnet

  • Hallo!


    Ich habe meine Steuererklärung für die Jahre 2012/13 und 14 eingereicht, während denen ich ein
    Mastestudium absolviert habe um mir die Kosten als Werbungskosten bzw. Verlustvortrag anrechnen zu lassen. Jetzt habe ich die Bescheide bekommen. Die Werbungskosten werden hier auch anerkannt, allerdings mit meinem Bruttoeinkommen (aus einem Minijob,den ich auch gar nicht angegeben habe) gegengerechnet. Von festgelegtem Verlustvortrag ist nicht die Rede.


    Jetzt frage ich mich woran das liegt bzw. ob ich was falsch gemacht habe oder ob ich Einspruch erheben kann! Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann!

    • Offizieller Beitrag

    Weil es sich hier eben offensichtlich nicht um einen Minijob im Sinne der gesetzlichen Vorschrift handelt. Nur, weil aufgrund des geringen Verdienstes keine Lohnsteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen, muss ja eben kein Minijob gegeben sein. Oft sind es ganz normale Arbeitsverhältnisse auf Lohnsteuerkarte/-bescheinigung. Ein Blick in den Arbeitsvertrag bzw. die Lohnabrechnung und vor allem in die zu Beginn des Folgejahres übersandte Ausfertigung der Lohnsteuerbescheinigung über die dem FA elektronisch übermittelten Daten sollte das Aufschluss geben. Wurde hier im Forum oft erläutert und ist in der erweiterten Forumssuche über das Stichwort Minijob sicherlich auffindbar.

  • Danke erstmal!


    Was mich allerdings verwirrt,ist, dass ich nie eine lohnsteuerbescheinigung bekommen habe.


    Naja,ich durchforste dann Mal meinen Arbeitsvertrag.. ich war eben als studentische Beschäftigte angestellt und habe nie mehr als 450 Euro bekommen. Was fehlt denn da zum Minijob im Sinne der gesetzlichen Vorschrift?

    • Offizieller Beitrag

    Naja,ich durchforste dann Mal meinen Arbeitsvertrag.. ich war eben als studentische Beschäftigte angestellt und habe nie mehr als 450 Euro bekommen.

    Was für sich alleine rein gar nichts aussagt, da dieses durch die Unis durchaus unterschiedlich, und von Fall zu Fall auch anders, gehandhabt wird.


    Was fehlt denn da zum Minijob im Sinne der gesetzlichen Vorschrift?

    Das der Arbeitgeber diesem zugestimmt hat und es entsprechend durchgeführt hat. Da er aber Deine Lohndaten offensichtlich elektronisch an das FA gemeldet hat, wird es wohl nach Lohnsteuerklasse abgewickelt. Du könntest Dich natürlich auch im ELSTERportal für den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) registrieren und dann die dort übermittelten Daten abprüfen.