Privatvermögen überführen zu Betriebsvermögen - Nicht selbständig nutzbarer, aber selbständig bewertbarer/verwertbarer Gegenstand

  • Halli hallo


    da ich dieses Jahr "Geschäftsstart" habe, werde dieses Jahr habe ich (werde ich) ein paar Gegenstände von Privatvermögen zu Betriebsvermögen überführen.


    Ich stelle mich vor diese Gegenstände als Eigenständiges Anlagegut (Nicht selbständig nutzbarer, aber selbständig bewertbarer/verwertbarer Gegenstand.) zu Buchen.


    Der aktuelle Restwert jede Gegenstand wird mit eBay Durchschnitspreisen als Basis/Referenz (http://bidvoy.net) gesetzt und mit Eigenbeleg + PDF Ausdruck Dokumentiert.


    Alle 3 Gegenstände habe ich als Anlagevermögen angelegt und somit 2 Buchungen (per Gegenstand) angelegt


    - NAS überführt am 30.06.2016. 159,99€ (SKR03 von 1890 zu 0481 - GWG 150,01€-410€) => Nutzungsdauer 1 Jahr - Sofortabschreibung
    - Und eine AfA Buchung: NAS 0481 H auf 4855 S


    - Multifunktionsdrucker überführt am 30.09.2016. 37,25€ (SKR03 von 1890 zu 0480 - GWG bis 150€) => Nutzungsdauer 1 Jahr - Sofortabschreibung
    - Und eine AfA Buchung: Drucker 0480 H auf 4855 S


    - Monitor überführt am 11.12.2016. 149,99€ (SKR03 von 1890 zu 0480 - GWG bis 150€) => Nutzungsdauer 1 Jahr - Sofortabschreibung
    - Und eine AfA Buchung: Monitor 0480 H auf 4855 S


    Wie findet ihr es?
    Kommentare?
    Oder kann ich es noch mehr Vereinfachen und sagen: "alle 3 sind Betriebsausgaben da alles unter <450€ sind"?


    Danke für eure Hilfe!

  • Moin,


    jedes Wirtschaftsgut ist einzeln zu bewerten, eine "Zusammenfassung" geht da nicht.


    Den Drucker kannst Du als GWG buchen, NAS und Monitor sind m. E. , da nicht selbstständig nutzbar, zwingend als Anlagevermögen zu aktivieren.


    Viele Grüsse
    Maulwurf

  • Den Drucker kannst Du als GWG buchen, NAS und Monitor sind m. E. , da nicht selbstständig nutzbar, zwingend als Anlagevermögen zu aktivieren.

    Hierfür müsste der TE erst noch einmal prüfen, wann die (private) Anschaffung war und zu welchen Kosten (vergl. den Link von @miwe4). Erst dann geht es darum, zu entscheiden, ob und wie aktiviert wird. Zum Drucker muss noch geprüft werden, ob ein MuFu-Gerät, denn ein "simpler" Drucker ist nicht selbständig nutzbar und gehört dann auch zum AV.

  • Danke Dir Hirrson :)


    @babuschka: die letztendliche Bewertung des NAS und Monitors spielt doch hinsichtlich der Einordnung als GWG bzw. eher Anlagevermögen keine Rolle, da eben nicht selbstständig nutzbar; anders als der erwiesenermaßen vielfältig einsetzbare Drucker ;)


    Viele Grüsse
    Maulwurf