Patentverkauf - Verlustvortrag

  • Hallo zusammen!


    Ich habe in 2016 ein mir gehörendes Patent (privat) verkauft. In den Vorjahren sind mir in diesem Zusammenhang Kosten entstanden, v.a. Patentgebühren (ca. 600 EUR pro Jahr) und auch Steuerberatungskosten. Da ich gerade dabei bin, die Steuererklärung für 2015 zu machen, frage ich mich, ob ich diese früheren Kosten als Verlustvortrag für 2016 angeben kann. Und wenn ja: unter welcher Kategorie (private Veräusserungsgeschäfte?), und kann ich auch Kosten aus Vorjahren (v.a. 2014) mit angeben?



    Vielen Dank schon einmal!

    • Offizieller Beitrag

    Das kennst Du doch schon aus deinen anderen Fragen hier im Forum. Für jeden Veranlagungszeitraum ist eine eigenständige Einkommensteuererklärung abzugeben. Was bei Dir im Zweifel doch längst passiert sein sollte.


    Ohne weitere Kenntnisse zum Sachverhalt liegen m.E. in allen Jahren Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i.S. § 18 EStG vor, welche jeweils ganz normal durch EÜR zu ermitteln sind. Bei Anlaufverlusten ist die auf Dauer angelegte Überschusserzielungsabsicht (Totalgewinn) nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.