Steuern und thesaurierende etfs

  • Hallo,


    die Frage verstehe ich nicht ganz. Steuern fallen nur an, wenn auch Erträge gutgeschrieben werden. Dass dies bei thesaurierenden Fonds in zwei Schritten gebucht werden muss, ändert nichts an der Tatsache, dass die Bruttoerträge erfasst werden müssen (sonst ist auch die Renditeberechnung falsch). Also gibt es keine negativen Erträge. Danach wird der (Netto-)betrag dem Fonds zugeschrieben (so steht es normalerweise auch in den Abrechnungen).

  • Hallo,


    die Frage verstehe ich nicht ganz. Steuern fallen nur an, wenn auch Erträge gutgeschrieben werden. Dass dies bei thesaurierenden Fonds in zwei Schritten gebucht werden muss, ändert nichts an der Tatsache, dass die Bruttoerträge erfasst werden müssen (sonst ist auch die Renditeberechnung falsch). Also gibt es keine negativen Erträge. Danach wird der (Netto-)betrag dem Fonds zugeschrieben (so steht es normalerweise auch in den Abrechnungen).

    zb sowas http://www.konsument.at/geld-recht/investmentfonds-und-kest

  • Österreichische Regeln müssen ja nicht unbedingt in Deutschland gelten.


    Ich gebe nur dann Steuern ein, wenn ich eine entsprechende Steuerbescheinigung vorliegen habe und dann liegen in der Regel auch Erträge vor.

  • wieso muss das softwaretechnisch verhindert werden

    weil es keine negativen Steuern gibt


    steuern auf thesaurierende etfs etc die unterm Jahr anfallen

    Auch bei thesaurienden Fonds gibt es übrigens Erträge. Diese werden in den Bescheinigung angegeben, werden aber nicht ausgezahlt, sondern dem Fonds gutgeschrieben, entweder als neue Anteile oder als Werterhöhung der alten Anteile. Du hast daher in jedem Fall Erträge, für die dann auch die Kapitalertragsteuer fällig wird.