Darlehen / Vorschuss richtig buchen

  • Ich bekomme von einem Bekannten und Kunden einen Vorschuss von 8050 EUR. Dieses steht mir als Darlehen zur Verfügung und soll mit zukünftigen Rechnungen (Dienstleistungen) verrechnet werden. Bin mir nun unsicher, wie ich das sauber buchen soll. Zwei Gedanken...


    Variante 1
    Als Guthaben auf das Kundenkonto. Erstelle ich eine Rechnung, wird diese mit dem Guthaben verrechnet, bis es komplett aufgebraucht ist. Frage hierzu: WANN muss ich den Umsatz dann versteuern? Beim Buchen des Guthabens / Vorschuss oder beim Erstellen der Rechnung und buchen eben dieser. Ich unterliege der IST-Besteuerung und buche im SKR-03


    Variante 2
    Ich buche eine Eingangsrechnung über 8050 EUR steuerfrei. Nur - wie soll ich dann die Rechnungsbeträge hiermit verbuchen? Das ergibt für mich keine logische Kette und wenig Sinn.



    Danke für eure (Steuer-)Tipps.

    # Mein Büro 365 PLUS in der aktuellsten Version # - Windows 10 PRO 64bit # - ESET Endpoint Security #

  • Moin,


    m.E. handelt es sich hier um kein Darlehen im eigentlichen Sinn, da Du ja nicht frei darüber verfügen kannst. Eher würde ich darin eine Anzahlung sehen, die bei Erhalt zu versteuern ist (Kto. 1718). Die Rechnungen buchst Du dann 1718 an das Kundenkonto.


    Evtl.kennt ein Fachmann ja eine andere Lösung ;)


    Gruss
    Maulwurf

  • Ich hab das ganze mal in der Demo Datenbank ausprobiert. Scheinbar ist es tatsächlich eine Anzahlung (also Umsatz) und damit mit Zahlungseingang entsprechend zu versteuern....


    Bin trotzdem dankbar für eine steuerliche Einschätzung eines Fachmanns (Y)

    # Mein Büro 365 PLUS in der aktuellsten Version # - Windows 10 PRO 64bit # - ESET Endpoint Security #

    • Offizieller Beitrag

    Es handelt sich nicht um ein Darlehen, sondern um eine Anzahlung für eine absehbare Dienstleistung.
    Variante 1
    geht nicht. Da die Anzahlung immer Umsatzsteuer enthält und auch sofort abgeführt werden muss. Bei Variante 1 würde z.B. bei Zugreifen in 2017 die 2017-er Rechnung rückwirkend auf in 2016 bezahlt datiert (mit Geldeingang) und alle abgeschlossenen Finanz Daten nachträglich (!) manipuliert.


    Variante 2
    geht auch nicht.


    Ich rate Dir über Modul Auftrag+ mit Abschlagsrechnungen zu arbeiten. Hierbei allein kann die Anzahlung umsatzsteuerlich korrekt verbucht werden.


    Behandlung von Anzahlungen von noch nicht erbrachter Dienstleistung
    Kundenguthaben und Zeitpunkt der USt-Verbuchung

    Link zu Fragen zu Darlehen:

    RE: Darlehn richtig buchen

    • Offizieller Beitrag

    Eher würde ich darin eine Anzahlung sehen, die bei Erhalt zu versteuern ist ... .

    Würde ich aus steuerlicher auch so sehen, ggf. eben auch mit USt.