Anlagevermögen auf Raten kaufen - Buchung nicht möglich

  • Sehr geehrte Damen und Herren,



    ich stehe seit ein paar Wochen vor einem Rätsel für das ich weder
    mit dem Steuerberater noch mit Ihnen bzw. Ihrem Forum eine Lösung finde.
    Es handelt sich um den Bereich Anlagevermögen, in meinem Fall um eine
    Anlage die per 0% Finanzierung erworben wurde (Kauf auf Raten / Mietkauf)



    Im Normalfall (wenn die Anlage sofort komplett bezahlt wurde)
    funktioniert alles wunderbar, ich lege die Anlage an, verbuche die
    Wertstellung meines angebundenen Onlinekontos mit der Anlage bzw. weise
    sie der Anlage zu und der Fall ist erledigt.



    Nun habe ich aber eine 0% Finanzierung wahrgenommen und zahle monatlich eine Rate. Hier mal ein Beispiel mit fiktiven Werten:



    Fotokamera gekauft am 22.04.2016 im Wert von 1500,- EUR Brutto, 15
    Raten a 100,- EUR sind zu zahlen monatlich ab dem 01.06.2016. Die Werte
    für die korrekte Abschreibung nach AfA lassen wir mal außen vor.



    Zwei Probleme tauchen dann auf die sich gegenseitig behaken: Die
    Kamera hatte ich am 22.04.2016 schon in meinen Händen, muss aber die
    erste Rate erst am 01.06.2016 bezahlen. Zwei "Wege" bieten sich an, die
    in sich aber nicht schlüssig sind.



    Weg 1) Lege ich die Kamera am 22.04.2016 als Anlagevermögen an, muss
    ich Ihr aber 0,00 EUR zuweisen als Nettowert da meine erste
    Zahlung/Rate ja erst am 01.06.2016 erfolgt. Das geht aber nicht weil das
    Programm an dieser Stelle nur 0,01 EUR als Wert akzeptiert. Das wäre
    buchhalterisch aber falsch und kann daher keine Lösung sein. Würde ich
    0,00 EUR eintragen können (als Nettowert des Anlagevermögens) so hätte
    ich einen Platzhalter geschaffen dem ich meine ab 01.06.2016 monatlich
    folgenden Raten von 100,- EUR einfach zuweisen kann (das Anlagevermögen
    steigt in seinem Wert).



    Weg 2) Eigentlich bleibt dann nur der Weg die Kamera erst mit der
    Zahlung der ersten Rate anzulegen (01.06.2016) mit einem Bruttobetrag
    von 100,- also im Anlagevermögen als Nettowert 84,03 EUR.



    Im weiteren Jahresverlauf kommen jeden Monat am 01. weitere 84,03
    EUR zu dieser Anlage dazu - klingt soweit ganz logisch - jetzt kommt das
    große ABER:



    Ich habe auf meinem angeschlossenen Onlinekonto jeden Monat eine
    Wertstellung von 100,- EUR die ich der Anlage zuweisen MUSS. Wenn ich
    die Anlage aber erst ab 01.06.2016 anlege und ihr direkt den Wert der
    ersten Rate zuweise (Brutto 100,- d.h. Netto 84,03,-) so kann ich die
    erste Rate garnicht mehr mit der Anlage verbuchen, da diese Rate ja
    quasi schon in der Anlage enthalten ist (mit dem Wert habe ich die
    Anlage "geggründet"). Somit habe ich eine Buchung zuviel auf meinem
    Konto die ich der Anlage nicht zuweisen kann da schon enthalten.



    Beide Wege bieten keine Lösung, wie soll so ein Fall Ihrer Meinung
    nach gebucht werden? Der Verweis auf den Steuerberater ist in diesem
    Fall nicht richtig, mein Steuerberater kennt das Programm und seine
    Funktionen nicht, ich müsste schon von Buhl wissen wie sie gedacht haben
    diesen Fall zu buchen.



    Ich habe schon mit mehreren Steuerberatern telefoniert und das ganze
    Forum durchsucht und bin zu keiner Lösung gekommen - bitte helfen Sie
    mir weiter!

  • Da werden die die Spezialisten hier sicher noch detailliert Auskunft geben, aber hier mal kurz meine Vorgehensweise grob aus der Erinnerung beschrieben (liegt ja nun schon knapp 3 Jahre zurück).


    Zunächst erfasst Du die Eingangsrechnung und weist der die Kategorie "Anschaffung von Anlagevermögen" zu. Nun kannst Du auch gleich das Anlagegut definieren und neu erfassen. Die Eingangsrechnung habe ich in meinem Fall, da es sich um eine Teilfinanzierung gehandelt hat, einmal über die Bank (Eigenanteil) und zum anderen über das Verrechnungskonto (Finanzierungsanteil) bezahlt. Zuvor habe ich zunächst eine Einnahme im Verrechnungskonto über die Kreditsumme auf Konto 3650 (Darlehen) erfasst. Alle nun erfolgten Ratenzahlungen habe ich dann im Bankkonto wieder dem Konto 3650 (Darlehen) zugewiesen, welches letztlich nach kompletter Abzahlung des Kredits auf Null stehen muß.



    Nachtrag (14.12.2021):


    Da sich die Rückzahlung des Kredits ja in Tilgung und Zinsen aufsplittet, folgende Ergänzung:

    Die Ratenzahlungen im Bankkonto sind in Tilgung (muß dem Konto "Darlehen" zugeordnet werden) und in Zinsen (muß dem Konto "Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens" zugeordnet werden) als Splitbuchung aufzuteilen.


    In der aktuellen Version von Mein Büro haben sich auch die Kontonummern geändert. Hier also immer mal wieder überprüfen, wie das zum aktuellen Zeitpunkt ist. Derzeit sind folgende Kontonummer zugeordnet:

    Darlehen = 550 (SKR03) bzw. 940 (SKR04)

    Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens = 2126 (SKR03) bzw. 7326 (SKR04)

    3 Mal editiert, zuletzt von Heiko66 () aus folgendem Grund: Beitrag angepaßt.

  • Ich glaube, ich habe gerade eine Antwort gefunden (wollte das gerade posten, da lese ich Heikos Antwort :)



    Mit der ersten Rate lege ich die Kamera als Anlagevermögen an. Wenn mein Konto mir eine Wertstellung in Wiso übermittelt werde ich ja gefragt wie ich sie behandeln möchte. Ich klicke auf "Einkauf von Anlagevermögen" und erstelle danach eine neue Anlage mit dem Wert der ersten Buchung/Rate!



    Im darauffolgenden Monat kann ich die weitere Rate dieser Anlage zuweisen per "Wert des Anlagevermögens/Guts erhöhen".



    Buchhalterisch sind so alle Buchungen deshalb korrekt zugewiesen weik auch die MwSt. dann erst berechnet bzw buchhalterisch abgehalten wird, wenn ich sie bezahle - respektive sie vom Konto abgebucht wird


    @'heiko


    Danke für deine schnelle Reaktion! Ik froi mir!


    Ich lasse den Beitrag noch einen Tag auf, mal sehen was noch kommt. Ich bin mir aber ziemlich sicher dass das der zu gehende Weg ist!

  • Mit der ersten Rate lege ich die Kamera als Anlagevermögen an. Wenn mein Konto mir eine Wertstellung in Wiso übermittelt werde ich ja gefragt wie ich sie behandeln möchte. Ich klicke auf "Einkauf von Anlagevermögen" und erstelle danach eine neue Anlage mit dem Wert der ersten Buchung/Rate!

    nein! Diese Frage ist hier schon ein paar Mal besprochen worden.
    Du legst das Anlagevermögen mit dem vollen Preis von 1.500 Euro an und hast als Gegenbuchung ein Darlehen (Buchung B+G, Soll an Darlehen, Haben). Von diesem Darlehen werden dann monatlich die Raten abgebucht (Darlehen, Soll an Bank, Haben).


    Über die Suchfunktion oben rechts findest du eine Menge Beiträge zum Thema Anlagenkauf auf Darlehen etc.

    • Offizieller Beitrag

    (Kauf auf Raten / Mietkauf)

    Zahlung der ersten Rate anzulegen (01.06.2016) mit einem Bruttobetrag von 100,- also im Anlagevermögen als Nettowert 84,03 EUR

    Das müsstest Du mir in Zusammenhang mit Deinem "Mietkaufmodell" mal erklären. Mietkauf zeichnet sich doch insbesondere dadurch aus, dass die gesamte USt mit der ersten Rate fällig wird. Bisher zumindest sieht das nach deinen Einlassungen für mich nach einem normalen Ratenkauf aus.


    Im darauffolgenden Monat kann ich die weitere Rate dieser Anlage zuweisen per "Wert des Anlagevermögens/Guts erhöhen".

    Was soll denn das für eine AfA werden?



    Kaufleasing (Mietkauf) - Quelle: Rechnungswesen-Portal
    Leasing und Mietkauf: Was sind die Unterschiede? - Quelle: t-online.de
    Mietkauf- Quelle: Peters-Finance.de
    Anschaffung per Mietkauf - Quelle: Rechnungswesen-Portal


    Du hast das wirklich inhaltlich alles so mit Deinem Steuerberater abgesprochen?


    edit:
    Da war ich durch die Links doch glatt zu langsam. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_frown.gif]

  • Im darauffolgenden Monat kann ich die weitere Rate dieser Anlage zuweisen per "Wert des Anlagevermögens/Guts erhöhen".

    Soso... der Wert des Anlagegutes wird durch die Rechnung festgelegt und zwar zum Zeitpunkt des Kaufs und logischerweise wird das Anlagegut auch sofort voll bezahlt, weil der Kredit ja völlig unabhängig vom Kaufvorgang zu betrachten ist. Stell dir den Kredit einfach wie eine Privateinlage vor, die du mit der Ratenzahlung nach und nach wieder entnimmst. Der Wert deines Anlageguts hat damit überhaupt nichts zu tun.


    Buchhalterisch sind so alle Buchungen deshalb korrekt zugewiesen weik auch die MwSt. dann erst berechnet bzw buchhalterisch abgehalten wird, wenn ich sie bezahle

    Nö, denn die Vorsteuer ist sofort nach Erhalt der Rechnung erstattungsfähig, völlig unabhängig davon, wann du die Rechnung bezahlst. ;)

  • Du legst das Anlagevermögen mit dem vollen Preis von 1.500 Euro an und hast als Gegenbuchung ein Darlehen (Buchung B+G, Soll an Darlehen, Haben). Von diesem Darlehen werden dann monatlich die Raten abgebucht (Darlehen, Soll an Bank, Haben).

    So kann man es auch sagen, nur leider läßt sich dieses Szenario mit MB nicht wirklich komfortabel abbilden, da manuelle Buchungen nicht die Regel und eigentlich vom Programmaufbau auch nicht wirklich gewollt sind. Deswegen ist m.E. der oben beschriebene Umweg über das Verrechnungskonto die einfachste Form, wie der Vorgang in MB abgebildet werden kann. Zumindest hat sich mein Steuerberater nicht darüber beschwert und nur das zählt letztlich für mich. :thumbup:

  • Es geht um eine Kamera, diese wurde von der Bank vorfinanziert, ich zahle eine 0% Finanzierung ab. D.h. die einzelnen Raten sind alle 100% gleich im Betrag. Die Rechnung habe ich sofort erhalten. Die MwsT. verteilt sich gleich auf alle Raten.


    Das ist die eine Seite, die andere wäre:


    Ich kann nur MwSt. abziehen wenn ich diese auch bezahlt habe und selbst wenn Ihr Recht habt muss ich meine noch ausstehenden Ratenzahlungen bei Wiso verbuchen. Bei einem "Mietkauf" ist es bei einem Kollegen (wurde vom Steuerberater auch so geprüft) so gewesen dass er seine Raten bezahlt hat wie Einzelrechnungen und sie auch so behandelt hat, d.h. mit jeder bezahlten Rate hat er auch anteilig die Mwst. behandelt. Im Grunde jedesmal eine Einzelrechnung, diese wird nur an ein Anlagengut gebunden bzw. wird es mit jeder weiteren Rechnung erhöht. Für mich klingt das erstmal logisch. Da ich weder Zinsen noch andere Gebühren zahle, muss buchhalterisch auch keine Gegenbuchung als Darlehnen gemacht werden.


    Bei einem ähnlichen Fall (02 my Handy - Handykauf auf Raten) ist das auch so geprüft und abgesegnet worden. Was ist nun richtig(er). Falsch scheint ja beides nicht zu sein.


    Ich habe mich gerade noch etwas belesen, es scheint einen Unterschied zu geben zwischen:


    a) Ratenkauf (in der ersten Rate ist die komplette MwSt enthalten, die Folgeraten sind geringer)
    b) Mietkauf (alle Raten haben die gleiche Höhe, die MwSt. ist anteilig verteilt)


    Bei a) scheint eure Variante zu passen, bei b) habe ich mehrfach etwas anderes vernommen.


    Bin ja mal gespannt wie das endet. Bezüglich Steuerberatern oder Buchhaltern habe ich leider die Erfahrung gemacht dass alle nach gewissen Mustern arbeiten und keiner sich so individuelle Fragen wirklich genau zu Gemüte führt. Das Geschäftsgebahren stellt sich leider auf kurz oder lang in allen etablierteren Firmen ein. Ich habe schon viel Geld für zwei Steuerberater bezahlt und glaube denen kein Wort mehr. Alle Buchhalter die ich deswegen konsultieren wollte, arbeiten eben nur nach gewissen Mustern und wollen am liebsten das komplette Mandat haben (bzw. den Auftrag für den Buchhaltungsjob). Das ist in meinen Augen sehr grenzwertiges Geschäftsgebahren. Mit zwei einfachen Fragen wie eben dieser hier oder Pauschalaussagen zu gewissen Hardware-Klamotten waren die nicht in der Lage qualifiziert zu antworten obwohl es möglich ist. Kunden die alles selber machen und ne kleine Beratung brauchen sind halt nicht gerne gesehen. Ich würde ja sehr gerne einen Steuerberater nutzen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann nur MwSt. abziehen wenn ich diese auch bezahlt habe.

    Du irrst: § 15 Absatz 1 Nr. 1 Sätze 1+2 UStG

    Ich stehe also zwischen Buhl und meinem Steuerfutzi und beide zucken die Schultern, das ist inakzeptabel.

    Da reden wohl einige aneinander vorbei. Zum steuerrechtlichen ist oben alles gesagt und auch in fast identischen Threads im Forum nachzulesen. Und der Steuerfutzi nennt sich wohl Steuerberater. Bitte an die höflichen Umgangsformen denken.

  • Das Thema ist Anlagevermögen auf Raten buchen und es gibt verschiedene Möglichkeiten. Das Vorsteuerabzugsgesetz tut hier nichts zur Sache, bitte beim Thema bleiben lieber Moderator ;)


    Ich habe einen Betrag von genau 1603,99 EUR als Kreditbetrag und muss 18 Raten a 89,10 EUR bezahlen. Das bedeutet, der Bruttobetrag von 1603,99 EUR wurde glatt auf schöne 18 Raten verteilt und das wiederum bedeutet, die inhaltlichen Darstellungen zu oben genannten Links zum Thema Mietkauf passen augenscheinlich erstmal nicht - halten wir uns bitte nicht mit Definitionen von Leasing und Mietkauf auf sondern betrachten mal die Buchungen bzw Facts. Ob ich jetzt sofort meine MwSt. zurückbekommen kann oder muss tut erstmal nichts zur Sache, ich zahle sie tröpfchenweise mit jeder einzelnen Rate.


    Ja, ich bekomme sofort eine Rechnung über den Gesamtbetrag und könnte sie sofort ansetzen.
    Nein, ich zahle nicht mit der ersten Rate die komplette MwSt. wie oben beschrieben, sondern pö a pö mit jeder einzelnen Rate und ich habe auch keine Zinsen die ich zu verbuchen hätte.


    Ich habe Buhl angeschrieben und die Antwort ist rein rechtlich sicherlich korrekt, es wird aber keine Aussage darüber getroffen wie das im Programm zu behandeln ist und deswegen rief ich ja an. Ich weiß nicht wie ich es bediene. Ich bin sogar bereit das zu vergüten oder mich schlagen zu lassen.


    Kein Steuerberater der Welt zeigt mir in meinem Wiso mein Büro wie das zu buchen ist - er kennt das Programm nicht. Von Buhl bekomme ich die Aussage dass die Finanzierungsart eines Anlagegutes nicht dessen Abschreibung beeinflusst. Das Anlagegut wäre in diesem Fall also zu seinem vollen Wert zu erfassen und abzuschreiben. Durch die Abschreibung des Anlagegutes sind damit alle anfallenden Aufwände erfasst.


    Das klingt toll, aber ich kann damit nichts anfangen. Ich muss wissen wie ich das programmtechnisch zu verbuchen habe. Nun habe ich die Hotline bemüht und was kam dabei heraus? Mir wurde geraten ich solle es so buchen, wie ich es oben schon beschrieben habe.


    1) erste Rate = direkt als Anlage anlegen mit 89,10 EUR (bzw. natürlich netto).
    2) die weiteren 17 Raten zur Anlage dazubuchen (am Ende erhöht sie sich soweit, das die 1603,99 EUR auch erreicht sind - bzw. natürlich der nötige Nettowert).


    Wenn ich das nicht so mache und die Anlage in voller Höhe anlege, kann ich kommende Buchungen nicht damit verknüpfen weil sich das Anlagegut ja im Wert dann zusätzlich erhöht. Dann geht in der Tat nur der Umweg über ein Darlehnenskonto welcher mir leider nicht bekannt ist. Davon abgesehen denke ich auch nicht das diese Lösung korrekt ist. Im Falle von einem Miet-wie-auch-immer-kauf (Achtung Begriffsdefinitionenfalle) mag das passen wenn sofort die volle MwSt. zu bezahlen ist.


    Jetzt ihr :)

    • Offizieller Beitrag

    Das Vorsteuerabzugsgesetz tut hier nichts zur Sache,

    Das was? :censored:


    bitte beim Thema bleiben lieber Moderator

    Ich bin die ganze Zeit beim Thema. Nur Du verstehst offensichtlich das ganze Recht nicht. Und bitte nicht "lieber" Moderator, das kommt nämlich ganz anders rüber.


    Ja, ich bekomme sofort eine Rechnung über den Gesamtbetrag und könnte sie sofort ansetzen.
    Nein, ich zahle nicht mit der ersten Rate die komplette MwSt. wie oben beschrieben, sondern pö a pö mit jeder einzelnen Rate und ich habe auch keine Zinsen die ich zu verbuchen hätte.

    Weshalb es ja auch kein Mietkauf ist, sondern ein ganz normaler Darlehensvertrag mit allen steuerrechtlichen Konsequenzen.


    1) erste Rate = direkt als Anlage anlegen mit 89,10 EUR (bzw. natürlich netto).
    2) die weiteren 17 Raten zur Anlage dazubuchen (am Ende erhöht sie sich soweit, das die 1603,99 EUR auch erreicht sind - bzw. natürlich der nötige Nettowert).

    Das ist steuerlich absolut falsch und wurde Dir oben bereits mehrfach erläutert.


    Buhl kann Dir nicht helfen, wenn Du Dinge buchen möchtest, die steuerlich nicht zulässig sind bzw. sogar komplett verkehrt sind. Lass Dir das alles noch einmal von Deinem Steuerberater erklären, wenn Du schon etlichen Forennutzern nicht glaubst.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…ch/?q=vorsteuer+ratenkauf
    Ratenkauf ohne Zinsen buchen. GWG bei dem sofort die Vorsteuer geltend gemacht werden soll.
    Umsatzsteuer bei Ratenzahlung - Quelle: elsterforum.de
    Vorsteuerabzug für $4/3-Anwender bei Ratenzahlung über Jahreswechsel hinaus - Quelle. rechnungswesenforum.de

  • Miwe,


    du cruncht hier gerade meinen Beitrag kaputt mit unpassenden Antworten. Mit Hä? und Spiegelungen was man nicht verstehen würde - kommt man in der Kommunikation grundsätzlich nicht weiter, mein beschriebenes Problem wird so ebenfalls nicht gelöst - nur komplizierter. Ich entnehme deinem Status auf der linken Seite das Du hier als Moderator fungierst und dann solltest Du das doch wissen oder erwarte ich da zuviel? Ist das nötig das Du so antwortest?


    Es ist schön und ehrt Dich wenn du das Steuerrecht verstehst. Würde ich das tun, währe ich kein IT-Berater sondern Steuerberater und würde hier sicherlich nicht so augenscheinlich doofe Fragen stellen und Antworten geben.
    Was in Foren geschrieben und erläutert wird ist grundsätzlich super, nur weil aber viele ihre alten Steuerfälle hier wiedererkennen und sofort Mietkauf, Leasing oder Darlehnen schreien bzw. alle meinen dass der Himmel grün ist, ist er dennoch blau - soll heißen - grundsätzlich glaube ich was Ihr hier schreibt aber ich muss das für mich auch differenzieren bzw. nachvollziehen können. Es geht hier am Ende des Tages um meinen Kopf und daher ist es wichtig das der Konflikt da gelöst wird - wo er entsteht.


    Da kannst du noch 3x mit Nachdruck schreiben das meine Äußerungen absolut falsch sind, den Konflikt lösen tust Du damit nicht denn für mich ist das noch nicht nachvollziehbar.


    Es ist ja jetzt nicht so dass ich hier am Rechner sitze und von Euch im Forum eine Antwort erwarte, ich suche mir parallel noch andere Kollegen und versuche das Thema auch woanders zu lösen. Und ich kann Dir 100% sagen das man es eben auch anders behandeln kann - warum ich diesen Eintrag hier unter anderem gemacht habe. Es ist möglich jede einzelne Rate im Grunde als Einzelrechnung zu betrachten. Das wurde von mehreren Steuerberatern auch schon so "abgesegnet". Und jetzt? :)


    Natürlich glaube ich den oben schon öfter widerholten Sachverhalt aber nochmal - ich muss das nachvollziehen können weil meine Firma dranhängt. Ein Hä? und nachdrückliche Hinweise das ich falsch liege führen zu nichts. Ich nehme für ne fundierte Antwort gern Geld in die Hand, egal ob Steuerberater oder Buhl. Da muss doch was möglich sein.


    Wie ich eben schon geschrieben habe, hat die technische Hotline mit mir versucht das Problem zu lösen und die Lösung war die von mir oben beschriebene. Die Antwort die parallel per E-mail vom Support kam war eine steuerrechtliche, keine systemtechnische. Diese beinhaltet nur dass die Finanzierungsart nicht dessen Abschreibung beeinflusst was ich nicht bestreite - darum ging es überhaupt nicht. Was das Programm aus den Buchungen macht weiß ich nicht und will ich auch nicht, deswegen habe ich das Programm ja gekauft.


    Wie ich das letztendlich buchen darf wird sich noch klären, was mein Steuerberater mir aber nicht sagen kann ist, wie das programmtechnisch zu handhaben ist.


    Wenn es jetzt, wie Du geschrieben hast, ein normaler Darlehnensvertrag ist und ich den steuerrechtlich so behandele wie schon beschrieben bzw. vorgeschrieben - weiß ich immernoch nicht wie ich dem Programm beibringen soll das es ein Darlehnen in Höhe von 1500,- EUR verbuchen soll, auf welchem Konto es das tut und so weiter. Das hätte ich gerne von Buhl erklärt und bin sogar bereit dafür Geld in die Hand zu nehmen. DAS ist der Konflikt.


    Der andere Konflikt wird sich hier vermutlich nicht klären lassen da eure Aussagen gegen die zweier anderer Steuerberater stehen - Oops. Das hab ich mir ja jetzt nicht ausgedacht - es machts mir auch nicht leichter und ich bin auch kein Forentroll :) und ich will auch niemanden ärgern, mag ja sein das Ihr Recht habt. Aber Ihr könnt eure Aussagen doch auch nur mit nem Steuerberater verifizieren bzw. nur wiederholen was er gesagt hat. Und weil Foren dafür bekannt sind viele Halbwahrheiten zu transportieren behalte ich mir das Recht vor so lange Veto einzulegen, bis das für mich auch nachvollziehbar ist.


    Um mal auf das Thema Darlehnen zurückzukommen. Wie haben die Personen, die das Problem auch hatten - MB Beine gemacht damit es das tut -was es soll? Support angerufen? Gibt es einen Walkthrough?


    Viele Grüße
    Jo

  • Moin Jo,


    die praktische Umsetzung hatte doch @Heiko66 vor etlichen Posts doch ganz anschaulich beschrieben ? :grumble: Vielleicht beschäftigst Du Dich damit nochmal eingehender...


    Nochmal zur unterschiedlichen Behandlung der Umsatzsteuer bei den verschiedenen Finanzierungsformen:


    Mietkauf: hrechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Buchen/Kaufleasing-Mietkauf.html
    Darlehen: haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/firmen-pkw-finanzierung-2-praxis-beispiel-fuer-ihre-buchhaltung-buchung-des-kredits_idesk_PI11444_HI1905598.html
    Leasing: -


    Ach ja, ist ja auch aus dem halbseidenen Internetz und wahrscheinlich auch Teil der sog. "Lügenpresse" :vain:


    Gruß
    Maulwurf

    Einmal editiert, zuletzt von Kat Steuer () aus folgendem Grund: Werbe-Verlinkungen entfernt

  • du cruncht hier gerade meinen Beitrag kaputt mit unpassenden Antworten

    Du solltest einmal deine Ausdrucksweise mäßigen. Wir alle hier - einschließlich der Moderatoren - opfern einen Teil unserer Freizeit, um Fragen wie deine bestmöglich und im Rahmen dessen, was uns das Steuerberatergesetz erlaubt, zu beantworten. Hier hat sich miwe4 viel Mühe gegeben und versucht, dir zu erklären, warum deine Sichtweise einfach falsch ist.



    mein beschriebenes Problem wird so ebenfalls nicht gelöst

    Dein Problem wurde in den ganzen Beiträgen hier (einschließlich meiner) gelöst, die gegebenen Links führen zu weiteren Erklärungen. Wenn die Lösung dir nicht gefällt, dann heisst das nicht, dass hier keine Lösung präsentiert wurde.



    nur weil aber viele ihre alten Steuerfälle hier wiedererkennen und sofort Mietkauf, Leasing oder Darlehnen schreien bzw. alle meinen dass der Himmel grün ist, ist er dennoch blau - soll heißen - grundsätzlich glaube ich was Ihr hier schreibt aber ich muss das für mich auch differenzieren bzw. nachvollziehen können.

    Ganz richtig, weil alle hier nur aus Ihrer Erfahrung Antworten geben können (alles andere wäre verbotene Steuerberatung). Wenn du nicht verstehst oder verstehen willst, warum hier die Lösung z. B. von Heiko in #2 eine gangbare Lösung ist, können wir dir hier nicht weiterhelfen.



    Und ich kann Dir 100% sagen das man es eben auch anders behandeln kann - warum ich diesen Eintrag hier unter anderem gemacht habe

    Wenn du dir da so sicher bist, warum fragst du dann hier und nach deinen Andeutungen auch noch andere? Man kann es eben nicht anders behandeln - du musst sofort in voller Höhe aktivieren, sonst verstößt du grob gegen die Buchhaltungsregeln und spätestens dein Finanzamt wird sehr stutzig werden und - wenn noch weitere Anhaltspunkte vorliegen sollten - auch durchaus eine Betriebsprüfung überlegen.


    Es ist möglich jede einzelne Rate im Grunde als Einzelrechnung zu betrachten

    Nein, das ist schon nicht möglich, weil du nicht für jede Rate eine Rechnung im Sinne des § 14 UStG bekommst, die allein zum Vorsteuerabzug berechtigt. Du hast eine Rechnung zum Kaufzeitpunkt, diese berechtigt dich (falls die Formalien alle eingehalten sind) zum vollen Vorsteuerabzug im Monat des Kaufes. Diese Rechnung weist auch den zu aktivierenden Betrag aus - alles andere ist - ganz gelinde gesagt - Kokolores!




    Wie ich das letztendlich buchen darf wird sich noch klären, was mein Steuerberater mir aber nicht sagen kann ist, wie das programmtechnisch zu handhaben ist.

    Das hat dir Heiko doch im Beitrag #2 aufgezeigt?



    Wenn es jetzt, wie Du geschrieben hast, ein normaler Darlehnensvertrag ist und ich den steuerrechtlich so behandele wie schon beschrieben bzw. vorgeschrieben - weiß ich immernoch nicht wie ich dem Programm beibringen soll das es ein Darlehnen in Höhe von 1500,- EUR verbuchen soll, auf welchem Konto es das tut und so weiter.

    Dann sieh dir doch einmal den Kontenrahmen an. Je nach verwendetem Kontenrahmen (SKR 03 oder SKR 04) gibt es im Bereich der Verbindlichkeiten Konten, die sich "langfristige Darlehen" (oder ähnlich) nennen, denn alles, was länger ein Jahr abgezahlt werden muss, ist langfristig.



    Ich habe einen Betrag von genau 1603,99 EUR als Kreditbetrag und muss 18 Raten a 89,10 EUR bezahlen. Das bedeutet, der Bruttobetrag von 1603,99 EUR wurde glatt auf schöne 18 Raten verteilt

    Zeigt nur, dass es sich um einen Ratenkauf handelt. Wobei ich ein Problem mit deinen anfänglich genannten 1.500 Euro netto habe. Wenn ich rechne 1.500 Euro + 19% (=285 Euro) komme ich folglich auf eine Darlehensbetrag von 1.785 Euro. Dein Betrag von 1.603,99 Euro deutet darauf hin, dass hier Zinsen einbezogen wurden! Dann werden die Buchungen noch etwas komplizierter. Oder du hast einen Bruttobetrag von 1.603,99 Euro, dann ist aber der Nettobetrag, der zu akrivieren ist, nur 1.347,89 Euro. Das solltest du klären, bevor du buchst.


    Buchungen ohne Zinsen:


    1) Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.347,89 (Soll)
    Forderung Vorsteuer 256,10 (Soll) an Verrechnungskonto 1.603,99 (Haben)
    2) Verrechnungskonto 1.603,99 (Soll) an langfristiges Darlehen 1.603,99 (Haben)
    3) jede Rate: langfristiges Darlehen 89,10 (Soll) an Bank 89,10 (Haben)


    Wenn noch Zinsen zu berücksichtigen wären, muss noch etwas mehr gebucht werden.


    behalte ich mir das Recht vor so lange Veto einzulegen, bis das für mich auch nachvollziehbar ist.

    Dann musst du aber damit leben, dass dir irgendwann keiner mehr antwortet. Deine in meinen Augen etwas sehr überhebliche Art ("ich habe Recht und ihr solltet euch einmal schlau machen") führt nicht dazu, dass sich noch viele finden werden, die ihre Zeit opfern.


    Ich antworte dir aus 40-jähriger Erfahrung im Rechnungs- und Abschlusswesen. Ich habe so ziemlich alle Buchhaltungen (vom Selbständigen bis hin zu großer Konzernbuchhaltung) gemacht und meine hier genügend Kenntnisse zu haben, um qualifiziert für eine Beantwortung deiner Frage zu sein. Aber natürlich bin ich kein IT-Fachmann (wissen die alles?).


    Ich klinke mich jetzt hier aus - erstens habe ich keine Lust, wieder seitenlange Epistel von dir zu lesen, noch meine Zeit an etwas zu verschwenden, das schon mehrmals gesagt wurde.

  • In deinem letzten Beitrag sprichst Du davon das ich mich mäßigen soll, hast aber mit dem "Konflikt" zwischen Miwe4 und mir garnichts am Hut (worauf aber deine "Maßregelung" erfolgt).


    Den Satz "ich habe Recht und ihr solltet euch einmal schlau machen" habe ich weder im Wortlaut geschrieben, noch vermittelt - das ist deine Wahrnehmung. Und wenn Du Dich von oben geschriebenem derart provozieren lässt das man es bei Dir bei jedem 2. Satz merkt, muss ich nicht meine Haltung überprüfen weil Du damit nicht umzugehen weißt - sondern Du.


    Diskussionen dürfen durchaus einen hitzigen Charakter haben. Hier geht es um das eigentliche Thema und nicht die Personen die dieses beackern. Das sich der ein oder andere da persönlich angesprochen fühlt liegt in der Sache der Natur und ist bedauerlich, führt aber zu keiner sachlichen Diskussion.


    Mir gehts hier um Sachverhalt und in keinem meiner Beitraäge zweifele ich Deine oder die Fähigkeiten der anderen Forenteilnehmer an, auch das wird von Dir nur so wahrgenommen. Ich bin grundsätzlich an Konflikten dieser Art nicht interessiert weil sie zu nichts führen.


    Die von Dir und Miwe geschriebenen Beiträge führen nur zu mehr Missverständnissen. Ich bin wegen Wiso mein Büro hier und nicht um zu zanken, das ist mir zu albern. Es wäre sehr löblich wenn jeder, der sich für erwachsen hält, das dann auch in die Tat umsetzt und laufende Beiträge nicht emotional aufläd. Am Ende des Tages kommt vielleicht doch noch eine Lösung heraus die anderen etwas bringt.


    Dein Sachverstand im Buchhaltungswesen ehrt Dich, bringt mir aber nichts wenn man schreibt "Das ist eben so" "Das ist Gesetz" oder "Ich hab Erfahrung, glaub mir bitte ...etcpp". Solange ich das nicht nachvollziehen kann, ist das für mich nicht umsetzbar.


    Wenn Du das nächste mal einen Konflikt mit mir lösen möchtest, schreib mich doch bitte einfach an anstatt hier ein Drama zu zelebrieren. Äußerungen wie "Ich klinke mich jetzt hier aus, weil...." sind total überflüssig und zeigen merkbar auf, das Du den Konflikt hast und ihn auf mich projezierst. Wenn ich keine Lust mehr auf ein Thema habe klinke ich mich einfach ohne kleines Drama aus denn es ist destruktiv und bringt dem Threadstarter und den Teilnehmern nur emotional aufgeblasene Beiträge.


    Viele Grüße
    JoNAF

  • Nein, ich zahle nicht mit der ersten Rate die komplette MwSt. wie oben beschrieben, sondern pö a pö mit jeder einzelnen Rate und ich habe auch keine Zinsen die ich zu verbuchen hätte.

    Ok, da JoNAF es letztlich besser zu wissen scheint und die Ratschläge von 4 Usern kategorisch ignoriert, bzw. negiert, habe ich nun auch keine Lust mehr, dem Thema zu folgen und meine Zeit zu opfern. Ich klinke mich daher aus.