Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stehe seit ein paar Wochen vor einem Rätsel für das ich weder
mit dem Steuerberater noch mit Ihnen bzw. Ihrem Forum eine Lösung finde.
Es handelt sich um den Bereich Anlagevermögen, in meinem Fall um eine
Anlage die per 0% Finanzierung erworben wurde (Kauf auf Raten / Mietkauf)
Im Normalfall (wenn die Anlage sofort komplett bezahlt wurde)
funktioniert alles wunderbar, ich lege die Anlage an, verbuche die
Wertstellung meines angebundenen Onlinekontos mit der Anlage bzw. weise
sie der Anlage zu und der Fall ist erledigt.
Nun habe ich aber eine 0% Finanzierung wahrgenommen und zahle monatlich eine Rate. Hier mal ein Beispiel mit fiktiven Werten:
Fotokamera gekauft am 22.04.2016 im Wert von 1500,- EUR Brutto, 15
Raten a 100,- EUR sind zu zahlen monatlich ab dem 01.06.2016. Die Werte
für die korrekte Abschreibung nach AfA lassen wir mal außen vor.
Zwei Probleme tauchen dann auf die sich gegenseitig behaken: Die
Kamera hatte ich am 22.04.2016 schon in meinen Händen, muss aber die
erste Rate erst am 01.06.2016 bezahlen. Zwei "Wege" bieten sich an, die
in sich aber nicht schlüssig sind.
Weg 1) Lege ich die Kamera am 22.04.2016 als Anlagevermögen an, muss
ich Ihr aber 0,00 EUR zuweisen als Nettowert da meine erste
Zahlung/Rate ja erst am 01.06.2016 erfolgt. Das geht aber nicht weil das
Programm an dieser Stelle nur 0,01 EUR als Wert akzeptiert. Das wäre
buchhalterisch aber falsch und kann daher keine Lösung sein. Würde ich
0,00 EUR eintragen können (als Nettowert des Anlagevermögens) so hätte
ich einen Platzhalter geschaffen dem ich meine ab 01.06.2016 monatlich
folgenden Raten von 100,- EUR einfach zuweisen kann (das Anlagevermögen
steigt in seinem Wert).
Weg 2) Eigentlich bleibt dann nur der Weg die Kamera erst mit der
Zahlung der ersten Rate anzulegen (01.06.2016) mit einem Bruttobetrag
von 100,- also im Anlagevermögen als Nettowert 84,03 EUR.
Im weiteren Jahresverlauf kommen jeden Monat am 01. weitere 84,03
EUR zu dieser Anlage dazu - klingt soweit ganz logisch - jetzt kommt das
große ABER:
Ich habe auf meinem angeschlossenen Onlinekonto jeden Monat eine
Wertstellung von 100,- EUR die ich der Anlage zuweisen MUSS. Wenn ich
die Anlage aber erst ab 01.06.2016 anlege und ihr direkt den Wert der
ersten Rate zuweise (Brutto 100,- d.h. Netto 84,03,-) so kann ich die
erste Rate garnicht mehr mit der Anlage verbuchen, da diese Rate ja
quasi schon in der Anlage enthalten ist (mit dem Wert habe ich die
Anlage "geggründet"). Somit habe ich eine Buchung zuviel auf meinem
Konto die ich der Anlage nicht zuweisen kann da schon enthalten.
Beide Wege bieten keine Lösung, wie soll so ein Fall Ihrer Meinung
nach gebucht werden? Der Verweis auf den Steuerberater ist in diesem
Fall nicht richtig, mein Steuerberater kennt das Programm und seine
Funktionen nicht, ich müsste schon von Buhl wissen wie sie gedacht haben
diesen Fall zu buchen.
Ich habe schon mit mehreren Steuerberatern telefoniert und das ganze
Forum durchsucht und bin zu keiner Lösung gekommen - bitte helfen Sie
mir weiter!