Startpunkt einer Dienstreise, wenn nicht Wohnung oder Betriebsstätte

  • Hallo liebe Experten,
    ich bin Freiberufler mit Betriebswagen. Ich führe ein Fahrtenbuch. Ich habe mich schon verschiedentlich gefragt, wie man eigentlich verfährt, wenn eine Dienstreise von einem anderen Ort als der Betriebsstätte oder der eigenen Wohnung begonnen wird. Wenn ich bspw. morgens ein Sportstudio besuche und von dort die erste Dienstreise antrete. Oder eine Dienstreise von Familienmitgliedern aus beginne. Wie wird es gesehen, wenn sich dadurch erheblich längere Strecken ergeben würden. Beispiel: Ich besuche meine Familie über das Wochenende, die 500km entfernt meiner Betriebsstätte/Wohnung wohnt. Von der Familie aus nehme ich direkt den ersten Termin mit dem Kunden wahr, habe dabei aber anstatt 30 km Strecke, 450 km Strecke zurückzulegen.


    Danke für Eure Hilfe! Kur

  • Es gibt hierzu Veröffentlichungen der Finanzverwaltung - nur die wirklich betrieblichen Fahrten sind Geschäftsreisen, egal wo der Startpunkt ist. Wobei ich im (hoffentlich) fiktiven Fall von talberg Zweifel hätte, dass hier direkt aus dem Urlaub zum Kunden gefahren wird (Glaubhaftmachung). Auch private Unterbrechungen sind nach diesen Anweisungen als Privatfahrten zu behandeln (also Einkaufen etc.).

  • Hallo nesciens, meine Anwort war höchst provokativ gemeint. Ich betreue auch einen Gewerbebetrieb. Aber das ich da von morgens bis abends mir überlege, wo ich noch einen Cent am Fiskus vorbei raushole, ist mir zuwider. Und dann sollen nach andere das absegnen. Das ist doch eindeutig eine Privatfahrt. Dann liest man, dass nur 2% der Betriebe geprüft werden, Kleinbetriebe so gut wie gar nicht. Also kann man denen gar nicht böse sein. Man holt halt raus was geht. Gruß

  • Ja gut, aber zu sagen, dass es eindeutig eine Privatfahr ist, hilft ja auch nicht weiter.
    Denn diese Situation habe ich oft in beide Richtungen.
    Ich wohne in Hamburg, habe einen Job in Leipzig, und besuche auf dem Hinweg noch einen Freund in Berlin.
    Ist die Job-Fahrt deswegen 280km kürzer?
    Oder ich bin vorher bei Freunden in Osnabrück und fahre direkt nach Leipzig. Ist die Jobfahrt dann 150km länger?


    Ich habe das Problem tatsächlich regelnäßig.
    Und immer zu meinen ungunsten zu rechnen, ist doch genauso falsch, wie immer zu meinen gunsten.



    Wie komme ich denn an die Veröffentlichung der Finanzverwaltung, um mir das konkret anzuschauen?

    • Offizieller Beitrag

    Du hast einen (Mehr)aufwand, wenn Du einen Umweg fährst. Die reine Umwegstrecke und die dadurch bedingten evtl. Mehrkosten wären m.E. abziehbar, der Rest ist schlicht und einfach privat veranlasst. § 12 Nr. 1 EStG greift da nach wie vor. Und durch die Rechtsprechung solltest Du jetzt mit der möglichen sachgerechten Aufteilung dann eben Deinen Umweg absetzen können. Mehr aber auch nicht. Ansonsten würdest Du ja jedem anderen gegenüber besser gestellt.

  • Wie komme ich denn an die Veröffentlichung der Finanzverwaltung, um mir das konkret anzuschauen?

    Nun, auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums - Suche nach Fahrtkosten