Hallo liebe Experten,
ich bin Freiberufler mit Betriebswagen. Ich führe ein Fahrtenbuch. Ich habe mich schon verschiedentlich gefragt, wie man eigentlich verfährt, wenn eine Dienstreise von einem anderen Ort als der Betriebsstätte oder der eigenen Wohnung begonnen wird. Wenn ich bspw. morgens ein Sportstudio besuche und von dort die erste Dienstreise antrete. Oder eine Dienstreise von Familienmitgliedern aus beginne. Wie wird es gesehen, wenn sich dadurch erheblich längere Strecken ergeben würden. Beispiel: Ich besuche meine Familie über das Wochenende, die 500km entfernt meiner Betriebsstätte/Wohnung wohnt. Von der Familie aus nehme ich direkt den ersten Termin mit dem Kunden wahr, habe dabei aber anstatt 30 km Strecke, 450 km Strecke zurückzulegen.
Danke für Eure Hilfe! Kur