Nachberechnung Frischwasser

  • Hallo zusammen,
    ich habe zu folgendem Sachverhalt drei Fragen an an das Forum:


    Mein örtliches Wasserwerk hat im Rahmen eines Vergleichs die Trinkwasserkosten für 40 Monate erstattet. Da in diesem Zeitraum Personen zu- bzw. weggezogen oder verstorben sind, ist eine differenzierte Berechnung der zu erstattenden Beträge erforderlich.


    Nun meine Fragen:

    • Ist die Hausverwaltung meiner WEG verpflichtet, die Rückerstattung differenzierter nach Zeiträumen und Anzahl der Personen zu berechnen?
    • Ist es zulässig, hilfsweise pauschale Durchschnittswerte auszuweisen?
    • Kann die Hausverwaltung für die erforderlichen Berechnungen zusätzliche Vergütungen berechnen ?


    Vielen Dank im voraus


    Haus28

  • Natürlich ist so abzurechnen wie es vereinbart wurde. Wenn nach PxT vereinbart ist, kann richtig viel Arbeit entstehen. Wenn nach dem Abflussprinzip abgerechnet wird (Zeitpunkt des Geldflusses) würde ich die Beträge in die aktuelle Jahresabrechnung einfliesen lassen. Ich wüsste nicht, was dagegen spricht (bin aber kein Rechtsanwalt und lasse mich gerne belehren).


    Da Abrechnung zu den originären Aufgaben einer Hausverwaltung gehört, sehe ich keinen Raum für zusätzliche Vergütungen.


    Schönen 4.Advent noch


    -Hi