Wie/Wo buche ich freie Mitarbeiter. Also ein Handwerker der mir z.B. manchmal Kabel beim Kunden verlegt, wenn ich es nicht alleine schaffe?
Und wie buche ich eine Spendenquittung? 1840 oder 8929 ?
Franz
Wie/Wo buche ich freie Mitarbeiter. Also ein Handwerker der mir z.B. manchmal Kabel beim Kunden verlegt, wenn ich es nicht alleine schaffe?
Und wie buche ich eine Spendenquittung? 1840 oder 8929 ?
Franz
Moin,
das sind "Fremd Leistungen" Kto. 4909.
Die Frage zu der Spendenquittung müsstest Du etwas genauer beschreiben
Gruss
Maulwurf
das sind "Fremd Leistungen" Kto. 4909.
Und dabei natürlich auf ordnungsgemäße Empfängernachweise/Eingangsrechnungen achten.
Die Spende war ein Abzug von der Rechnung, in Höhe ich glaube 2300,- Euro bei einer Telefonanlage für ein Familienhilfe Arche Noah. Also voll abzugsfähige Spende in Form von einem gewaltigen Preisnachlass.
Und dabei natürlich auf ordnungsgemäße Empfängernachweise/Eingangsrechnungen achten.
Ja, das ist ein selbstständer Elektromeister, von dem ich auch eine korrekte Rechung bekommen.
Die Spende war ein Abzug von der Rechnung, in Höhe ich glaube 2300,- Euro bei einer Telefonanlage für ein Familienhilfe Arche Noah. Also voll abzugsfähige Spende in Form von einem gewaltigen Preisnachlass.
Zu 100% als ganz normale Betriebseinnahme abzuwickeln und dann über Privatentnahme der privaten ESt-Erklärung zuzuordnen. Dort mit entsprechender Spendenbescheingung ggf. im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar.
Das Thema wurde hier im Forum zu den unterschiedlichsten Softwareprodukten schon sehr oft behandelt. Insoweit ggf. auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.
Ich habe eine von mir geschriebene Rechnung auf der dieser Spendenbetrag vom eigentlichen Gesammtbetrag abgezogen wurde und nur der Rest zu Zahlen ausgewiesen ist. Ich kann doch keine Spendenquittung als Einnahme Buchen, höchstens als Ausgabe, dass ich weniger zu versteuern habe? Sonst ist es ja besser es gibt die Spendenquittung gar nicht.
O.K. ich suche mal im Forum nach solchen Themen.
Franz
Das nennt sich vereinfachter Zahlungsweg. Du hast denn vollständigen Betrag der Besteuerung zu unterwerfen, sowohl ertrag- als auch umsatzsteuerlich. Und Deine private Spende hat mit dem Betrieb/Unternehmen und der EÜR nichts zu tun und ist daher als Privatentnahme zu behandeln.