Pendlerpauschale bei Einsatzwechseltätigkeit

  • Hallo


    ich bin seit vielen Jahren auf dem Bau beschäftigt und fahre fast täglich mit meinem privatem Auto zur Baustelle die fast wöchentlich wechseln.
    Die letzten 2-3 Jahre konnte ich noch den Hin- und Rückweg geltend machen beim Finanzamt.


    Seit diesem Jahr scheint es so das bei Einsatzwechseltätigkeit nur noch eine Strecke abgesetzt werden kann.
    Ist das korrekt oder sehe ich das Falsch?


    Im Steuerprogramm gibt es die Möglichkeit einmal die Kilometer mit 0,30€ anzugeben und einmal mit 0,60€. Das verwirrt mich etwas.


    Hoffe ihr könnt mir helfen

  • Seit diesem Jahr scheint es so das bei Einsatzwechseltätigkeit nur noch eine Strecke abgesetzt werden kann.

    Wie kommst Du darauf? Die Pendlerpauschale gibt bei Fahrten zwischen Wohnung und 1.Tätigkeitsstätte.


    Bei Fahrten anlässlich Einsatzwechseltätigkeiten liegen nach wie vor Auswärtstätigkeiten vor mit Ansatz der tatsächlichen Kosten bzw. der entsprechenden gesetzlichen Kilometerpauschalen. Dabei zu beachten ist dann nach wie vor natürlich die Dreimonatsregelung.


    Das sagt Dir aber eigentlich alles Dein Programm.

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Habe ich dich richtig verstanden?
    Also kann ich weiterhin meinen Hin- und Rückweg angeben bei Einsatzwechseltätigkeit?


    Im Programm ist es nicht wirklich ersichtlich.


    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo sturmi82,


    die Erfassungsmaske der Fahrtkosten für die Einsatzwechseltätigkeit wird durch die Spaltenauswahl gesteuert. Je nach Auswahl erwartet die Software hier entsprechende Angaben. Die Standardauswahl ist: "Fahrtziel - Fahrzeug - gefahrene km - €/km - Summe"


    Mit "gefahrene km" ist dann die gesamte Strecke - somit die Hin- und Rückfahrt gemeint.


    Ist in der Spaltenauswahl von "Anzahl Fahrten" und "Entfernung" die Rede, ist mit Entfernung die einfache Entfernung gemeint und die Anzahl der Fahrten ist bei einer Hin- und einer Rückfahrt für diese Entfernung mit 2 zu erfassen.


    Generell ist immer an der Spalte "€/km" zu erkennen welche Eingabe die Software erwartet.

  • Genau das ist der Punkt der mir unklar erscheint.


    Angenommen ich fahre 3 Tage lange von zu Hause auf die Baustelle XY und Abend wieder Heim.
    Dann sind das 6 Fahrten á 30km.
    Im Programm gebe ich das wiefolgt ein:


    "Fahrzeug - Anzahl Fahrten - Entfernung - €/km - Summe"


    PKW - 6 - 30km - 0,60€ - 108€



    Diese 0,60€/km sind doch meiner Meinung nach nicht korrekt bei 3 Tagen á 6 Fahrten.


    Es sollten doch eher 0,30€/km sein.

    • Offizieller Beitrag

    Es sollten doch eher 0,30€/km sein.

    Das stellst Du bei den Auswärtstätigkeiten doch selber ein. Hat doch Buhl-Support S. Marsch oben genau erklärt. Wenn das nicht geht, befindest Du Dich wohl im Bereich der Entfernungspauschale Fahrten Wohnung<-> 1.Tätigkeitsstätte und somit im falschen Programmbereich. Mit bereinigten Screens wäre Dir schneller zu helfen, dann müsste man nicht nur mutmaßen.

  • Die Spalte Tage gib es nicht. Nur Anzahl Fahrten


    Genau das ist das was ich meine. Es verwirrt


    ich zittiere:


    Ist in der Spaltenauswahl von "Anzahl Fahrten" und "Entfernung" die Rede, ist mit Entfernung die einfache Entfernung gemeint und die Anzahl der Fahrten ist bei einer Hin- und einer Rückfahrt für diese Entfernung mit 2 zu erfassen.

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich gibt es den Reiter und Deine Eingabemaske ändert sich dann bei entsprechendem Klick. Du musst nur an der richtigen Stelle schauen. Dir ist offensichtlich der Unterschied im Steuerrecht zwischen Entfernung und gefahrener Strecke nicht geläufig.


  • Dennoch macht die erste Eingabemaske keinen Sinn wenn ich 6 Fahrten habe wobei eine strecke 30km hat und das Programm den Kilometer mit 0,60€ berechnet.
    Entweder sollten dort ANZAHL TAGE stehen oder es bleibt so und der Kilometer wird weithin mit 0,30€ berechnet.

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich macht es Sinn, Du hast es nur nicht verstanden; immer noch nicht. Entfernung beinhaltet immer die Hin- und Rückfahrt!


    Bei Deiner Einstellung wären es je Arbeitstag: 1 Fahrt x Entfernung x 0,60€ (= Hinfahrt + Rückfahrt)


    und in Deinem Beispiel eben entsprechend: 3 Fahrten x Entfernung x 0,60€ (= Hinfahrt + Rückfahrt)


    Alles, wo bei Auswärtstätigkeiten auf die gefahrenen Kilometer Bezug genommen wird, wird bei Kfz-Nutzung mit 0,30€ je gefahrenen Kilometer pauschal gerechnet oder mit den tatsächlich nachgewiesenen kosten je gefahrenen Kilometer.

  • Ich will mich hier nicht rumstreiten. Ich versuche es nur zu Verstehen. Und das ist zurzeit etwas schwierig.


    Für mich beinhaltet ein Arbeitstag 2 Fahrten. Ich fahre früh auf die Baustelle und Abends fahre ich von Baustelle nach Hause.
    Also sollte ich auch 2 Fahrten angeben wobei einne Strecke 30km hat.


    Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe zählt 1 Fahrt als hin und rückweg.
    Somit ist aber die aussage oben "Anzahl der Fahrten ist bei einer Hin- und einer Rückfahrt für diese Entfernung mit 2 zu erfassen." auch falsch


    Hier nochmal ein Screenshoot.
    Ist das jetzt so korrekt?

    • Offizieller Beitrag

    Hier nochmal ein Screenshoot.
    Ist das jetzt so korrekt?

    Nein!

    und in Deinem Beispiel eben entsprechend: 3 Fahrten x Entfernung x 0,60€ (= Hinfahrt + Rückfahrt)

    3 Fahrten x Entfernung 30km x 0,60€ (= 0,30€ x 2 = 0,60€ Kilometerpauschale für Hinfahrt und Rückfahrt)