Buchung der Kosten für einen Energieausweis

  • Ich beabsichtige, die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises unter Konto 4310 "Instandhaltungen" zu buchen. Vage Aussagen im Internet stützen meine Meinung.
    Es wären aber auch andere Verbuchungsstellen denkbar, z. B. "Sonstige Kosten (nicht umlagefähig)".
    Gibt es irgendwo eine belastbare Aussage?

  • Also als Instandhaltung würde ich das nicht ansehen - du schaffst doch erstmals an!


    Umlagefähig sind diese Kosten auch nicht - also ist doch eher die zweite Buchung angebracht.

  • Die Frage ist, unter welchem Gesichtspunkt Du das Umlagekonto auswählst:


    - Umlageschlüssel:
    Er sollte gemäß dem in der Teilungserklärung vereinbarten Schlüssel (z.B. Miteigentumsanteile) entsprechen
    - Umlagefähigkeit:
    Klarerweise sind diese Kosten nicht umlagefähig, da es sich gar nicht um Betriebskosten handelt
    - Buchungstext:
    Da finde ich "sonstiges" auch angebracht. Wie oft erstellt man denn bitte einen Energieausweis ;)


    Insofern "Sonstige Kosten (nicht umlagefähig)" und diesem natürlich einen passenden Umlageschlüssel zuordnen