Ist meine Rechnung zu KFZ-Kosten Selbständige korrekt?

  • Hallo,


    ich heiße Flo und bin neu hier.
    Derzeit beschäftige ich mich mit der Frage, wie ich mein Auto, einen alten Volvo 940, der auf Autogas fährt, am besten steuerlich geltend mache. Insbesondere bei der Umsatzsteuer bin ich mir sehr unsicher, ob meine Berechnungen richtig sind.


    Ich bin Selbstständig, mache Steuererklärung mit Umsatzsteuer, und fahre ca. 17.000 km im Jahr beruflich, zzgl 10.000 km privat.
    Natürlich ändern sich Kilometer und Kosten immer leicht, die Tendenz geht dahin, dass ich beruflich noch etwas mehr fahren werde evt.
    Perspektivisch können, wenn es sich lohnt, natürlich auch Änderungen in den Kilometern herbeigeführt werden - z.B. indem ich privat mehr mit dem Auto meiner Freundin fahre, oder indem wir für alles meinen Volvo nehmen (z.B. um auf 50% Privat zu kommen, und mit 30% abrechnen zu können)


    Folgende Kosten setze ich als Grundlage meiner Schätzung an (das Auto ist echt günstig in Reperaturen)
    KFZ-Steuer 176 Euro/Jahr
    KFZ-VErsicherung Volvo 2015 = 732 Euro
    Werkstatt: 1000 Euro pro Jahr zzgl 190 Euro MwSt
    andere Nebenkosten (Öl, Waschanlage...): 100 Euro/Jahr


    Mein Steuersatz ist bei ca. 40 %
    Ich fahre 17.000 km beruflich sowie 10.000 km privat im Jahr
    Gefahren 2016 beruflich: 17.000



    REALE KOSTEN
    Steuerversicheerungwerkstatt zusammen: 2200 zzgl 250 Umsatzsteuer
    Gas/Benzin 27.000 km: 2700 Euro zzgl. 810 Ust


    JETZT DIE BERECHNUNGEN DER STEUERERSTATTUNGEN

    ____________

    Steuerrechnung bei 27.000 km entsprechend Anteil (Auto 63 % Geschäft) 27=100% - 10 =100:27x10 = 37% privat/63% Job
    Ausgaben 4900 Euro zzgl. 930 USt =
    absetzbar 63%: 3087 zzgl 585 Euro USt
    Vom Finanzamt zurück entsprechend 40% Steuersatz: 1234 Euro zzgl 540 Euro Umsatzsteuer = 1774 Euro

    Nacht Anteil Abrechnen:
    - 1774 Euro weniger Steuern


    _________________




    1%Regelung 27.000 km
    vom Finanzamt erstattet (exkl.Abzug durch 1%-Regelung): 1960 Euro zzgl. 930 Euro UmSt = 2890 Euro


    Privatentnahme: 1% von 25.000 Euro (Listenneupreis) = 250 Euro/Monat x 12 Monate 3000 Euro zzgl 570 Euro USt pro Jahr mehr Gewinn
    d.h. 1200 Euro mehr Einkommensteuern zzgl 570 Euro mehr USt = 1770 Euro mehr Steuern zahlen


    Insgesamt vom Finanzamt erstattet: 2890 Euro - 1770 Euro = 1120 Euro Steuerersparnis


    Nach 1% Regelung:
    1390 Euro weniger Steuern, wenn ich korrekt abrechne
    Alle weiteren Ausgaben könnten komplett abgesetzt werden. Es ist egal, ob diese beruflich oder privat sind


    _________________________



    30-CENT REGELUNG
    17.000 km x 30 cent = 5100 Euro weniger Gewinn = 2040 Euro Steuerersparnis. Umsatzsteuer gibt es nicht zurück


    Nacht 30 Cent Regelung:
    - 2040 Euro weniger Steuern
    - ist jedoch nicht erlaubt: ich müsste jedoch 7000 km mehr fahren (ca. 700 Euro Spritkosten).
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    Fazit:
    - In meinem Fall ist die Anteilige Aufteilung um ca. 650 Euro im Jahr besser, als wenn ich nach 1%-Regelung abrechne.
    - die 30cent-Regelung wäre theoretisch deutlich am besten (noch mal 300 Euro besser im Jahr als Anteilige Abrechnung). Ich müsste jedoch 7000km (=700 Euro Spritkosten) mehr fahren, um sie anwenden zu dürfen.

  • Erstens einmal hoffe ich, dass du den Volvo dann auch als Betriebsvermögen aktiviert hast! Bei deinen Nutzungsverhältnissen ist das betriebsnotwendiges Vermögen und dann auch dort zu bilanzieren und alle Kosten in der EÜR aufzunehmen. Wenn dem nicht so sein sollte, kannst du Probleme beim Finanzamt bekommen. Ausserdem geht dann nur die Methode 0,30 € pro gefahrenem Kilomenter oder der tatsächliche Kostensatz, nachgewiesen durch Kilometer und allen Kosten.


    Das folgende unter der Voraussetzung, dass du bilanziert hast:

    Perspektivisch können, wenn es sich lohnt, natürlich auch Änderungen in den Kilometern herbeigeführt werden - z.B. indem ich privat mehr mit dem Auto meiner Freundin fahre, oder indem wir für alles meinen Volvo nehmen (z.B. um auf 50% Privat zu kommen, und mit 30% abrechnen zu können)

    Wie kommst du auf 30%? Solange das Kfz als betriebsnotwendig aktiviert wurde (und das war nach deinen Informationen ja so, der Status ändert sich nicht mehr durch Änderungen der Laufleistung und/oder Privatnutzung) hast du die Wahl zwischen 1%-Regelung und tatsächlich gefahrenen Kilomentern (Fahrtenbuch notwendig!). Die 1%-Regelung basiert zwar auf der Annahme der Finanzverwaltung von rund 30% privater Nutzung, ist aber keine 30%-Abrechnung.



    Steuerrechnung bei 27.000 km entsprechend Anteil (Auto 63 % Geschäft) 27=100% - 10 =100:27x10 = 37% privat/63% Job

    Die Rechnerei erschließt sich mir nicht ganz: du rechnest doch einfach 10.000 / 27.000 * 100 = 37%. Wenn du von vornherein 63% Geschäft ansetzt, kann kein anderes Ergebnis herauskommen, da 100 - 63 = 37.



    Vom Finanzamt zurück entsprechend 40% Steuersatz: 1234 Euro zzgl 540 Euro Umsatzsteuer = 1774 Euro

    Das wird aber eine Milchmädchenrechnung, denn die Privatnutzung erhöht dein zu versteuerndes Einkommen betrieblich. Und in der privaten Steuererklärung sind diese Kosten wohl nicht ansetzbar. Also nicht vom Finanzamt zurück, sondern eher mehr an das Finanzamt zu zahlen. Diese Rechnung klappt nur, wenn du entgegen den Vorschriften das Fahrzeug nicht in das Betriebsvermögen überführt hast. Dann geht aber keine 1%-Regelung, insofern sind eine Überlegungen damit hinfällig.

  • Hallo nesciens,
    danke für Deine Antwort.
    Vorweg muss ich sagen, dass das alles Gedanken für die Zukunft sind (hier hatte ich eine falsche Formulierung gewählt). Bisher bin ich mehr als 50% privat gefahren und das Auto war im Privatvermögen, und wurde mit 30cent/km abgerechnet.
    In Zukunft werden die betrieblichen Fahrten wohl 50% übersteigen, und ich muss mein oder ein ähnliches Auto für das Betriebsvermögen nehmen.


    Zu Deinen Kommentaren:
    Zitat 1:



    Zitat von nesciens

    Die 1%-Regelung basiert zwar auf der Annahme der Finanzverwaltung von rund 30% privater Nutzung, ist aber keine 30%-Abrechnung.


    Hier meinte ich 30cent und nicht 30%. Da das Auto ja sehr günstig fährt, wäre es (theoretisch) am günstigsten, das Auto im Privatvermögen zu lassen. Daher wollte ich checken,


    ob es sich evt. lohnt, einfach so viel mehr privat mehr zu fahren, dass ich privat auf über 50% komme.
    Realistisch erscheint mir das allerdings nicht, da ich ca. 7000 km mehr pro Jahr privat fahren müsste.


    Zitat 2:



    Zitat von nesciens

    Die Rechnerei erschließt sich mir nicht ganz: du rechnest doch einfach 10.000 / 27.000 * 100 = 37%. Wenn du von vornherein 63% Geschäft ansetzt, kann kein anderes Ergebnis herauskommen, da 100 - 63 = 37.




    Ja Du hast Recht da ist eine Wiederholung in der Zeile mit den %.


    Zitat 3


    Zitat von nesciens

    Das wird aber eine Milchmädchenrechnung, denn die Privatnutzung erhöht dein zu versteuerndes Einkommen betrieblich. Und in der privaten Steuererklärung sind diese Kosten wohl nicht ansetzbar. Also nicht vom Finanzamt zurück, sondern eher mehr an das Finanzamt zu zahlen. Diese Rechnung klappt nur, wenn du entgegen den Vorschriften das Fahrzeug nicht in das Betriebsvermögen überführt hast. Dann geht aber keine 1%-Regelung, insofern sind eine Überlegungen damit hinfällig.



    Hier verstehe ich Dich nicht. Evt. habe ich mich in meiner Rechnung falsch ausgedrückt, oder aber ich habe die Regelung falsch verstanden.
    Eine „private Steuererklärung“ mache ich nicht, sondern Einkommensteuer und Umsatzsteuer. (?)
    Könntest Du mir hier bitte noch einmal nachhelfen.


    Hier noch mal meine Rechnung erklärt.
    Es geht um eine Aufteilung der Kosten nach Anteil betrieblich /privat
    Das Auto hat Gesamtkosten von 4900 Euro zzgl. 930 Euro Umsatzsteuer.
    Ich nutze das Auto zu 63% betrieblich. Folglich setze ich 63% aller mit dem Auto verbundenen Kosten als Betriebsausgaben ab.


    1: Mein Betriebsgewinn verringert sich um 63% von 4900 Euro = 3087 Euro. Daas heißt, Ich muss 3087 Euro weniger versteuern. Bei 40% Einkommensteuer muss ich daher ca. 1234 Euro (=40% von 3087) weniger Einkommensteuer zahlen.


    2. Ich bekomme 63% von 930 Euro Umsatzsteuer erstattet. Das sind 585 Euro (die 540 Euro, die ich geschieben habe, sind falsch, das ändert aber nur wenige am Gesamtergebnis)


    Die Gesamtersparnis ist somit 1234 Euro bei der Einkommensteuer zzgl 540 Euro bei der Umsatzsteuer = 1819 Euro



    Natürlich habe ich das Geld für die Fahrten vorher erstmal ausgegeben. Aber das habe ich ja bei allen 3 Abrechnungsvarianten. Daher sind die Ergebnisse der Rechnungen doch vergleichbar. Oder habe ich einen Fehler gemacht?

  • Bei 40% Einkommensteuer

    Hallo,
    Verzeihung, aber irgendwie vermisse ich bei dieser doch sehr verquerten Denk;-Rechenweise, die aus Privatmittel abzuführende USt. für Privatnutzung PKW (unentgeltliche Wertabgaben)
    Kann aber auch sein, dass ich anders denke oder etwas übersehen habe.


    Inwieweit die Steuerprogression beim "Gesamtsparergebnis" noch mit hineinspielt sei mal dahingestellt.

  • In Zukunft werden die betrieblichen Fahrten wohl 50% übersteigen, und ich muss mein oder ein ähnliches Auto für das Betriebsvermögen nehmen.

    Und dies ist zwingend zu aktivieren und die Kosten dann zu 100% als betrieblicher Aufwand zu buchen. Daneben ist dann die Privatnutzung als Privatentnahme auf Umsatz zu buchen (mit anteiliger Umsatzsteuer, da ja teilweise Kosten ohne Vorsteuerabzug).
    Dabei sollte dein Steuerberater auch sagen, zu welchem Wert das Fahrzeug in das Betriebsvermögen einzulegen ist, davon hängen dann die (möglichen) Abschreibungen ab.


    Die Aufteilung auf


    Es geht um eine Aufteilung der Kosten nach Anteil betrieblich /privat

    Das ist bei der 1%-Methode nur dann von Belang, wenn die Gesamtkosten laut Buchhaltung niedriger sind als die zu versteuernden und als Umsatz zu buchenden 1% monatlich.
    Bei der Fahrtenbuchmethode ist zwingend ein vom Finanzamt anerkanntes Fahrtenbuch zu führen, anhand dessen dann die Aufteilung geschäftlich-privat erfolgt. Ein anerkanntes Fahrtenbuch muss z. B. sicherstellen, dass nachträgliche Änderungen aufgezeichnet werden, so dass der ursprüngliche Eintrag noch erkennbar bleibt und die Aufzeichungen auch zeitnah erfolgen.
    Dann werden alle Kosten laut Buchführung genommen und mit dem ermittelten Prozentsatz privat multipliziert. Die so errechneten privaten Kosten werden jetzt noch pauschal mit 80% der Umsatzsteuer unterworfen (du kannst aber über geeignete Nachweise auch einen geringeren Vorsteueranteil anwenden) und dann gebucht Privatentnahme an Umsatz Privatnutzung Kfz,


    Einen Vergleich, was wäre wenn weiterhin im Privatvermögen, geht nur, wenn die betriebliche Nutzung unter 50% bleibt. Dann ist
    a) bei Betriebsvermögen zwingend die Fahrtenbuchmethode anzuwenden (gewillkürtes Betriebsvermögen) und
    b) bei Privatvermögen die 0,30 € oder nachgewiesene höhere Kösten je Kilometer anzusetzen.


    Ich hoffe, es ist jetzt klarer.

  • Hatten wir etwas ähnlich gelagertes nicht gerade erst?

    Stimmt - aber über das Smartphone sind Links nicht möglich. Also die "Langform" notwendig.