Verkauf Firmenwagen

  • Ich habe einen Firmenwagen im Anlagenverzeichnis, und diesen heute wegen dem UST Ausweis über eine Rechnung verkauft. Wie muss ich dass jetzt einstellen, da ja standardmässig eine Rechnung anders gebucht wird.

  • Moin,
    eine schwache Leistung, dass es nach diesen Jahren immer noch nicht möglich ist, den Verkauf eines Anlagegutes mit Erstellung einer ordentlichen Rechnung einfach zu verbuchen.

  • Verstehe ich nicht ganz - du kannst einen Artikel anlegen, das entsprechende 8-er Konto hinterlegen und eine Buchung erzeugen. Was nicht geht, ist der Abgang in der Rechnung, hierfür ist ja schließlich die Buchung aus dem Anlagevermögen vorgesehen.

  • Ich kann zwar die Ausbuchung aus dem Anlagevermögen machen, bekomme aber ja keine Verbindung zur Rechnung, somit wird auch die UST zweimal gebucht, vielleicht kann sich der Support diesem Problem mal annehmen, müsste doch häufiger vorkommen

  • nesciens's Weg führt nicht weiter.

    Doc h - man darf nur nicht die Ausbuchung aus dem Anlagevermögen der Umsatzsteuer unterwerfen. Dies ist in diesem Fall dann verkehrt, da man auf sonstige betriebliche Erträge bucht.

  • Ich greife das Thema aus aktuellem Anlass nochmals auf, da die Suche das Thema öfters aufzeigt - aber nicht die Lösung(?)

    Konkret verkaufe ich (EÜR / USt.) meinen PKW aus Anlagevermögen an einen anderen Gewerbetreibenden, der eine Rechnung mit ausgewiesener USt. benötigt. Zahlen möchte er in bar (also für mich "Verrechnungskonto"). Wenn ich die Foreneinträge korrekt verstehe, ist aber die einzige Möglichkeit entweder das Anlagengut korrekt auf die Zahlung im Verrechnungskonto auszustellen ODER mit MB eine Rechnung zu erstellen`und dafür das Anlagengut ohne Zahlungseingang zu entfernen?

  • Moin,

    würde nicht auch eine Quittung reichen reichen, die dann in Kopie mit abgeheftet wird?

    Hatte auch schon überlegt, ob ich über ein ANGEBOT als Beleg arbeiten könnte und auf diesem die Barzahlung quittiere. Aber reicht das dem Gegenüber um das als Eingangsrechnung zu buchen?

  • Es gibt im jedem Schreibwarenhandel einen Quittungsblock zu kaufen. Wo steht geschrieben, dass die Quittung mit MB geschrieben werden muss? Wichtig ist nur die korrekte und nachvollziehbare Buchung in MB

    Mit Stempel und Unterschrift sollte das dann passen. Kannst Du aber auch in Word schreiben oder auch in MB über die Funktion Brief.

    Vielleicht äußern sich die Steuerfachleute hier dazu abschließend..

  • Hab gestern mal eine Anfrage an Buhl gestellt, bin auf die Antwort gespannt

    OK - was ist von folgender Vorgehensweise zu halten:

    - Abschaffung wie vom Programm vorgesehen auf den Zahlungseingang buchen, USt.-Pflicht wird erfüllt

    - Fahrzeug als Warenankauf von mir selbst (Einzelunternehmung) inkl. 19% Vorsteuer buchen und Ausgabe an Verrechnungskonto buchen

    - am selben Tag Verkaufsrechnung inkl, 19% USt. schreiben und Einnahme an Verrechnungskonto buchen

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    Einmal editiert, zuletzt von Holger 365 () aus folgendem Grund: Korrektur / konkretisierung der Bedeutung "von mir"

  • Wenn du dir als Privatperson eine Rechnung ausstellst, ist die Vorsteuer „flöten“! Du darfst als Privatperson keine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellen, sonst schuldest du diese Steuer, unabhängig davon, dass du als Privatperson eigentlich kein Unternehmer bist!

    Fazit: diese Lösung geht nur ohne Umsatzsteuer beim Warenankauf.

  • Hallo babuschka,


    ich bin ja keine "privatperson" - ich verkaufe meine Firmenfahrzeug gewerblich an einen anderen Gewerbetreibenden. Wir haben beide USt.-IDs

    Gesucht wird die Lösung das Anlagengut korrekt abzuschaffen UND dem Käufer eine korrekte Rechnung auszustellen.

    EDIT: beim zweiten Lesen verstehe ich glaub, was Du meinst. Die Eingangsrechnung käme als Einzelunternehmer zwangsläufig von mir selbst (privat)? Und statt die VSt. gegen USt. zu verrechnen würde eine drittes mal abzuführende USt. "erzeugen"... (1. Abschaffung / 2. Privateinlage mit ausgewiesener USt. / 3. Ausgangsrechung an Käufer mit ausgewiesener USt.) ?

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    Einmal editiert, zuletzt von Holger 365 () aus folgendem Grund: EDIT:

  • Gesucht wird die Lösung das Anlagengut korrekt abzuschaffen UND dem Käufer eine korrekte Rechnung auszustellen.

    mehr zum Anlagenabgang findest Du hier

    Die Eingangsrechnung käme als Einzelunternehmer zwangsläufig von mir selbst (privat)?

    :?: wenn Du an einen anderen Unternehmer etwas verkaufst, stellst Du das etwas in Rechnung.

    Bekommst Du etwas von einem anderen Unternehmer geliefert, wird dessen Rechnung bei Dir als Eingangsrechnung bezeichnet.


    Und da Du hier schreibst:

    Konkret verkaufe ich (EÜR / USt.) meinen PKW aus Anlagevermögen an einen anderen Gewerbetreibenden, der eine Rechnung mit ausgewiesener USt. benötigt.

    bleibt das (privat) grundsätzlich mal außen vor.

    Du verkaufst das Teil und, egal wie der Käufer zahlt, ist das zu verbuchen und die ausgewiesene USt. abzuführen.

  • Du verkaufst das Teil und, egal wie der Käufer zahlt, ist das zu verbuchen und die ausgewiesene USt. abzuführen.

    Hm, soll ich jetzt "danke für Deine Mühe" sagen oder "Scherzkeks" :) Ich wollte nicht den Eindruck erwecken meiner USt.-Pflicht entgehen zu wollen

    Es geht darum einen Weg zu finden, das Anlagegut vorzeitig abzuschaffen OHNE das USt.-Schuld durch die Abschaffung ausgewiesen wird, weil der Käufer ja eine Rechnung mit ausgewiesener USt. bekommt und seine Zahlung dorthin zugeordnet werden soll. Das mit "an Privat ausbuchen und zurück kaufen" war nur eine "schnappsidee" für einen Workaround.

    Telefonisch hat der Support von Buhl skizziert ich solle einfach ohne eine Zahlungseingang abschaffen. Ich kann nur leider wegen eines Programm-Problem nicht testen, ob ich dabei das Häkchen bei "Vorsteuer wurde beim Kauf geltend gemacht" stehen lassen kann. Ich befürchte, dass dann erneut eine USt.-Schuld erzeugt wird.

  • Hätte ich das Auto privat verkauft, wäre keine Verkaufsrechnung erstellt worden. Die Abschaffung des PKW wird dann einfach der Zahlung zugeordnet, MB bucht dann wohl automatisch den Gewinn-/Verlust zum Restwert und ermittelt die USt.-Last. EDIT: zwischenzeitlich habe ich bei BUHL jemand erreicht. Denn Fall Anlagegut abzuschaffen und MIT Rechnung zu verkaufen kann das Programm wohl tatsächlich nicht abbilden. Man hat mir zugesichert sich nochmals mit einem Workaround zu melden...

  • Hm, soll ich jetzt "danke füt Dene Mühe sagen" oder "Scherzkeks"

    Hallo Holger 365

    das kannst Du halten wie du möchtest. Nur, wenn´s um Steuern geht scherze weder ich noch die Behörde.

    Ich wollte nicht den Eindruck erwecken meiner USt.-Pflicht entgehen zu wollen

    aber gerade das tust Du wenn Du, Sätze wie diesen schreibst.

    Die Eingangsrechnung käme als Einzelunternehmer zwangsläufig von mir selbst (privat)? Und statt die VSt. gegen USt. zu verrechnen würde eine drittes mal abzuführende USt. "erzeugen"... (1. Abschaffung / 2. Privateinlage mit ausgewiesener USt. / 3. Ausgangsrechung an Käufer mit ausgewiesener USt.) ?

    Und wenn dann auch noch der Buhl Support den Vorschlag macht:

    einfach ohne eine Zahlungseingang abschaffen.

    bekomm ich "Haut von Gans"


    Weiter:

    Ich kann nur leider wegen eines Programm-Problem nicht testen, ob ich dabai das Häkchen bei "Vorsteuer wurde beim Kauf geltend gemacht" stehen lassen kann. Ich befürchte, dass dann erneut eine USt.-Schuld erzeugt wird.

    das ist weniger ein Programmproblem.

    Du musst doch wissen, ob Du für das Fahrzeug vom Finanzamt bei der USt.Va die gezahlte USt. "Mehrwertsteuer" erstattet bekommen hast.

    (solle man eigentlich, wenn man plötzlich 4-5 tsd. vom Finanzamt erstattet bekommt.)

    Ich gehe einmal davon aus. ;)

    Folglich wirst Du beim Einbuchen des Anlagegutes das auch bestätigt haben.


    Und:

    wenn Du das FZeug jetzt für x € verkaufst, ist eben auch dafür die erhaltene USt. ("Mehrwertsteuer") an das FA abzuführen.

    Weil: sich der Käufer gerne diese an dich gezahlte MwSt. vom Finanzamt über die USt.Va. zurück holen möchte, wie Du damals beim kauf des FZeugs.

    (hier zeigt und bewahrheitet sich, dass der Steuerzahler u.a. auch der Geldeintreiber des Staates ist.)


    Also: "Ausbuchen ohne Zahlungseingang" ist nicht.

    Ein Anlagenabgang ist entweder mit Buchgewinn o. Verlust zu buchen.


    (Es sei denn, dass ein anderer User einen Weg aufzeigt.)


    Gruß