Ergänzung zu meinem Post #20
Hätte ich das Auto privat verkauft, wäre keine Verkaufsrechnung erstellt worden.
Wäre aber nicht ganz im Sinne der GoBD
Und:
besonders als privater Käufer würde ich auf einen Kaufvertrag nebst Rechnung und Quittung bestehen Hier geht es schließlich auch um Gewährleistungsansprüche.