Verkauf Firmenwagen

  • Lieber Bautroika,

    ich möchte Dich ganz höflich bitten aufzuhören mir hier öffentlich nun wiederholt Unfähigkeit oder Unwissen rund um meine kaufmännischen und steuerlichen Pflichten zu unterstellen. Tatsächlich schreibe ich hier, weil ich meine Pflichten korrekt erfüllen möchte.


    Ich freue mich über Deine Hilfe bei der Lösung, wie es richtig abgebildet werden kann, wenn ein Anlagevermögen mit einer Ausgangsrechnung und ausgewiesener USt. verkauft wird.

  • wie es richtig abgebildet werden kann, wenn ein Anlagevermögen mit einer Ausgangsrechnung und ausgewiesener USt. verkauft wird.

    hallo Holger 365


    in diesem/Deinen Fall kann ich aufgrund Deiner Postings eben nicht umhin, als auf geltendes Steuerrecht aufmerksam zu machen.

    Wie Du das in MB umsetzt (evtl. unter zuhilfenahme des Supports) ist eine andere Sache.

    Du kannst meinetwegen den Anlagenabgang als "Verschrottung" deklarieren, nur muss dann eine Quittung des Verschrotters vorliegen, welche Du dann als Anlagenabgang /-gewinn ? /verlust ?/ buchen kannst.

    Aber, einmal in den "Büchern, muss der Weg (bis zum ableben) nachvollzogen werden können.


    Ich bin mir also nicht ganz sicher, ob sich dahingehend eine weitere Diskussion erübrigt.

    oder doch:thumbup:

  • Oh ich glaube, da hast du hier das Problem des TO nicht ganz richtig verstanden Bautroika.


    Erklär mal, wie man in MB eine Rechnung für den Verkauf eines Anlagegutes schreibt, bei der gleichzeitig das Anlagegut abgeschafft wird. Mit einer Rechnung geht das nämlich nicht, zumindest hab ich das nicht finden können. ;)

  • Es gibt meines Wissens in den Forenbedingungen keine Belehrungspflicht in Bezug auf steuer- und andere rechtliche Regelungen.

    Umgekehrt wird ein Schuh draus:

    Die rechtliche und steuerrechtliche Beratung ist Angehörigen bestimmter Berufsgruppen vorbehalten und darf von diesen nicht kostenfrei ausgeübt werden.

    So kenne ich das jedenfalls.

    ;)

  • Erklär mal, wie man in MB eine Rechnung für den Verkauf eines Anlagegutes schreibt, bei der gleichzeitig das Anlagegut abgeschafft wird.

    ? besteht da Lager,-Stammartikelpflicht, nichts mit manuelle Position o. Nebenleistung?

    da kann ich Mausko nur beiflichten.

    eine schwache Leistung, dass es nach diesen Jahren immer noch nicht möglich ist, den Verkauf eines Anlagegutes mit Erstellung einer ordentlichen Rechnung einfach zu verbuchen.

    Da könnte man weiter gehen und fragen: wozu gibt es dann das Konto 8820

    Eine sep. Rechnung schreiben ist wg. einhaltung der fortlaufenden Nummerierung auch schwierig.

    Bleibt nur noch der Qittungs-Weg ebenfalls von mausko

    Es gibt im jedem Schreibwarenhandel einen Quittungsblock zu kaufen. Wo steht geschrieben, dass die Quittung mit MB geschrieben werden muss? Wichtig ist nur die korrekte und nachvollziehbare Buchung in MB

  • Ich habe das heute mal ganz naiv im Testmandant durchgespielt. In der USt-VA macht es gar keinen Unterschied, ob ich die Eingangszahlung der Abschaffung oder der Ausgangsrechnung für den Käufer zuordne.

    In der EÜR ändern sich einzig die Beträge in Zeile 14 und Zeile 18


    Dann müsste es doch eigentlich ausreichen, dem Kunden die Rechnung zu erstellen, seinen Zahlungseingang der Rechnung zuzuordnen und anschliessend eine manuelle Umbuchung zu machen um die Betriebseinahme unter Zeile 14 zu reduzieren und dafür den selben Betrag in Zeile 18 "Veräußerung AV" zu bringen?

    Denkfehler?

    EDIT: soweit ich es prüfen konnte scheint es wie folgt zu funktionieren:


    Zahlungseingang des Kunden von 21.500€ der Rechnung mit ausgewiesenen 19% USt. zuordnen


    Anschliessend in den Stammdaten das Anlagengut zum Restwert ohne Zahlungseingang abschaffen

    Dann manuelle Umbuchung 8400 an 8820 von Brutto 21.500€

    Dann manuelle Umbuchung 8820 an 1776 des USt. Anteil von 3432,77€


    Zumindest auf den ersten Blick sehen UST. VA und EÜR nun identisch aus, als wenn ich ohne eine Rechnung zu schreiben den Zahlungseingang einfach direkt als "Abschaffung Anlagegut" gebucht hätte.


    Was meint Ihr? Bautroika - meinst das erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen?


    Danke für Eure Mühe!

  • Hm, dass es im Forum ruhig ist um das verflixte Thema kann ich nachvollziehen - ist ja User-Content. Aber dass der Buhl Support sich einfach nicht mehr rührt ist doch erbärmlich. Wenn etwas nicht geht, dann erwarte ich zumindest das als klare Ansage mit Option auf einen Workaround. Ich muss ja vielleicht irgend jemandem einmal erklären, warum es so komisch gebucht wurde(?) Mit Geschäftsjahrende werde ich wohl am besten den Anbieter der SW wechseln...

  • Ich kann nur leider wegen eines Programm-Problem nicht testen, ob ich dabei das Häkchen bei "Vorsteuer wurde beim Kauf geltend gemacht" stehen lassen kann.

    Das ist so nicht zu verstehen.

    Kannst du nicht den Vorgang im Demo-Mandanten austesten?

    da zitierst Du aber auch das allerälteste Post :) Ja, alles schon getestet (#29) und ganz konkret an Buhl gesendet, ob das so richtig ist oder falls nicht, was dann... aber nüscht...


  • Anschliessend in den Stammdaten das Anlagengut zum Restwert ohne Zahlungseingang abschaffen

    Dann manuelle Umbuchung 8400 an 8820 von Brutto 21.500€

    Dann manuelle Umbuchung 8820 an 1776 des USt. Anteil von 3432,77€

    Ich habe gerade die gleiche Sache zu buchen. Bei Zahlungszuordnung wird die Rechnung von 8405 an 8400 mit Netto Betrag und von 1766 an 1776 die Steuer gebucht.

    Holger, bei deinem Vorschlag müss eventuell nur eine manuelle Buchung gemacht werden, da die Steuer schon richtig ist?

    Ich habe Buhl Support wegen Abschreinbung+Rechnung=Problem auch angeschrieben, noch keine Reaktion...

  • Holger, bei deinem Vorschlag müss eventuell nur eine manuelle Buchung gemacht werden, da die Steuer schon richtig ist?

    Ich habe Buhl Support wegen Abschreinbung+Rechnung=Problem auch angeschrieben, noch keine Reaktion...


    ja, ich glaube so habe ich es damals gelöst. Die "Hilfe" von Buhl war witzig. Eine Lösung gab es nicht. Ähnlich wie Du habe ich damals skizziert, wie ich glaube manuell die eine Buchung nachziehen zu müssen, um den Programmfehler auszugleichen. Daraufhin kam dann die übliche Aussage hierzu den Steuerberater fragen zu müssen... "rechtlich" sicherlich nicht falsch, aber rein rechtlich müssten sie aber auch den Mangel am Produkt beheben...

    Seis drum... ich habe nach meinen manuellen Buchungen die USt. korrekt abgeführt, das Anlagevermögen war um den passenden Betrag reduziert und der Buchgewinn war dargestellt. Ich gehe davon aus in € korrekt gehandelt zu haben - auch wenn die Buchungssätze eventuell von hinten durch die Brust ins Auge gingen.

    Falls Du besseres Feedback bekommst bitte hier rein stellen! LG, Holger




  • Falls Du besseres Feedback bekommst bitte hier rein stellen! LG, Holger

    Hallo Holger 365,

    die Antwort von Buhl lautet:

    "

    Derzeit besteht keine Möglichkeit ein Anlagegut einer Rechnung zuzuweisen. Erstellen Sie eine Datensicherung und versuchen Ihren Vorschlag zu integrieren."

    Jetzt löse ich es so:

    - den Anlagegut auf Abschaffung ohne Geldeingagang ( hier wird der 1€ ausgebucht)

    - Geldeingang einbuchen ( normal zuordnen, damit die Buchung von 8405 auf 8400 erfolgt)

    - und zuletzt eine Manuelle Buchung vom Netto Betrag von 8400 auf 8820 ( der Steueranteli ist schon richtig auf 1776 geladet)

    Und Buhl wird noch ein paar Jahre ins Land gehen lassen...

  • Hallo zusammen,

    auf mein Vorschlag bei Buhl ist folgens gekommen:


    "Gerne haben wir die von Ihnen geschilderte Vorgehensweise nachgestellt und Sie können den Verkauf eines Anlagegutes auf diesem Wege abbilden. Dies ist also ein funktionierender Workaround und wir möchten uns natürlich bei Ihnen für diesen wichtigen Hinweis bedanken.

    Des Weiteren haben wir den Sachverhalt an unsere Entwicklungsabteilung weitergeleitet. Leider können wir derzeit keine weitergehende Aussage zur Umsetzung machen. "


    Also haben wir ein Workaround!

  • Denn Fall Anlagegut abzuschaffen und MIT Rechnung zu verkaufen kann das Programm wohl tatsächlich nicht abbilden. Man hat mir zugesichert sich nochmals mit einem Workaround zu melden...

    Haber derzeit dasselbe Problem, gibt es diesbezüglich eine Korrektur in der Software?

  • Vielen Dank SAMM.

    Jetzt löse ich es so:

    - den Anlagegut auf Abschaffung ohne Geldeingagang ( hier wird der 1€ ausgebucht)

    - Geldeingang einbuchen ( normal zuordnen, damit die Buchung von 8405 auf 8400 erfolgt)

    - und zuletzt eine Manuelle Buchung vom Netto Betrag von 8400 auf 8820 ( der Steueranteli ist schon richtig auf 1776 geladet)

    Muss ich das demnach auch auf diesem Wege buchen, damit ich sowohl eine Rechnung als auch eine Abschaffung des Analgeguts buchen kann?