Wie berechnet sich der Leistungsnachweis der Arbeitsagentur fürs Finanzamt zum Eintrag in den Progressionsvorbehalt bei ALG 1 - Erhalt?
Ausbezahlt wurde ja ein Netto-Betrag jeweils.
Die Berechnung von diesem Betrag ist mir klar.
Jedoch ist mir nicht klar, wie die Arbeitsagentur die Zahl zur Angabe für den Progressionsvorbehalt berechnen wird.
WISO hilft nicht mit ausreichenden Erklärungen weiter.
Gerade zum Jahresende bräuchte man aber das Wissen zur Planung und ob man noch was über Werbungskosten optimieren soll?
Netto-Auszahlwerte kann ich auch nirgends eingeben?
Folgendes zum Porgressionsvorbehalt ist mir schon klar:
Der reine Netto-Wert wird nicht genommen... aber welcher Wert dann?
Zudem gibt es ja von der Arbeitsagentur auch noch eine Bescheinigung der Arbeitsagentur für die Rentenversicherung. Die habe ich schon.
Da steht ein wahnsinnig hoher Betrag drin... Scheinbar werden da die Brutto-Leistungsentgelte plus Arbeitgeberanteile gerechnet.
Für den Progressionsvorbehalt bei ALG 1 gäbe es bei der Berechnung jetzt verschiedene Möglichkeiten:
1. NICHT netto -> schließe ich aus
2. Brutto Leistungsentgelt
3. Brutto minus Sozialabgaben
4. Brutto minus Lohnsteuer und Soli
Sollte 4 gelten, müsste ich doch neben dem Progressionsvorbehalt auch in der Steuererklärung die Sozialabgaben extra in den Sonderausgaben angeben können?
Sieht das WISO auch so?
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