Hallo,
Wir haben eine WEG mit 11 Wohneinheiten, von denen nur 2 vermietet sind. Daher lesen wir Zähler selber ab und haben die Zähler auch gekauft. Nachdem ich mich im Internet informiert habe, bin ich der Meinung, dass nun die Anschaffung neuer Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler nach Ablauf der Eichfrist (statt einer neuen Eichung, welche sich nicht lohnt) umlagefähige Kosten sind, die als Betriebskosten in der Heizkostenabrechnung angesetzt werden können. Da die Heizkostenverordnung zudem verbindlich ist, ist zudem auch die Verteilung dieser Kosten streng vorgegeben (eben nach Heizkostenverordnung).
Nun habe ich beispielsweise 500 Euro an Austauschkosten für Warmwasserzählern in einem Jahr und 1000 Euro an Austauschkosten für Wärmemengenzähler. Wir haben eine verbundene Anlage, d.h. die Heizkosten teilen sich über einen vorgegebenen Faktor, der über einen weiteren Zähler ermittelt wird in einen Anteil für Warmwassererzeugung und einen für die Heizung.
Wie schaffe ich es, NACH dieser Aufteilung, die o.a. Fixkosten beiden Kostentöpfen separat zuzuordnen?
Beispiel:
Reine Heizkosten in einem Jahr: 20 000 Euro
Anteil für Warmwasser: 40%
Gesamtbetrag Warmwasserkosten daher 8000 Euro, Heizung 12000 Euro
Nun kommt vor der weiteren Verteilung aber der Zählertausch hinzu. Daher habe ich 8500 Euro an Betriebskosten Warmwasser und 13000 Euro an Betriebskosten Heizung.
Kann ich das mit WISO abbilden, oder kann ich nur die 1500 Euro an Austauschkosten für Zähler gesamt ermitteln, so dass lt. Beispiel:
Gesamte Heizkosten in einem Jahr: 21 500 Euro
Anteil für Warmwasser: 40%
Gesamtbetrag Warmwasserkosten daher 8600 Euro, Heizung 12900 Euro
Das ergibt eine immerhin um 100 € andere Aufteilungsbasis. Zugegebenermaßen nicht viel, aber vielleicht nicht erlaubt, das so umzulegen?!
Gruß,
Der Wohnhöfler