Großreparatur / Fenstertausch

  • Im Wohnhaus wurden neue Fenster eingebaut. Die Verteilung soll über MEA auf die Eigentümer in der Hausgeldabrechnung verteilt werden. Ich habe das Buchungskonto 4310 benutzt. Bei der Kategorie habe ich Instandhaltung /Modernisierung eingegeben. Beim Umlageschlüssel wollte ich nach MEA eintragen. Dies wird nicht angenommen. Was mache ich falsch?
    Danke für Eure Hilfe.

  • Muss das Ganze nicht über die Instandhaltungsrücklage laufen? Großreparaturen sind in der Regel keine täglichen Instandhaltungen.

  • Kann aus der Rücklage bezahlt werden, muss aber nicht.


    Ich würde dann aber nicht direkt aus der Rücklage bezahlen, sondern Umbuchung von der Rücklage auf das Hausgeldkonto.
    Dann vom Hausgeldkonto bezahlen, Konto 4310, Kategorie "Nebenkosten (nicht umlagefähig)"

  • Danke für die Infos. Diese Möglichkeiten hatte ich auch schon gefunden. Ich hatte eigentlich gedacht, dass über die Kategorie Instandhaltung die Darstellung in der Hausgeldabrechnung übersichtlicher aussehen würde. Aber vielleicht träume ich auch nur.

  • Hallo renate_a,


    du solltest einen Blick in den WEG-Vertrag werfen, was dort zu Großreparaturen steht und vor allem, welche Beträge damit gemeint sind. Alles darunter kann einfach über Instandhaltung abgerechnet werden, alles daürber muss dann zwingend über einen WEG-Beschluss und Entnahme aus der Rücklage laufen. Ist zwar meistens etwas umständlicher, da mehr Buchungen zu machen sind, aber das transparente Abrechnungsverfahren gegenüber den Eigentümern. Denn diese müssen die Rücklage in Ihrer Steuererklrärung ja auch anders behandeln als die Wohngeldzahlungen.


    Ich wünsche dir einen guten Start ins Jahr 2017.