Finanzierten PKW (Neuwagen) richtig abschreiben ?

  • Hallo Zusammen,
    ich bin mir mit der Abschreibung meines PKWs (ich bin selbstständig und nutze den Wagen beruflich, den privat Anteil versteuer ich über die 1% Regelung) nicht ganz sicher da es in 6 Jahren einen Restwert geben wird.
    Vielleicht ist es aber gar nicht so kompliziert und jemand weiß einen Rat :?:
    Konkret an einem Zahlenbeispiel:
    Ich habe einen Neuwagen finanziert - Kaufpreis: 25.450,- €
    Getätigte Anzahlung: 4.000,- €
    Zu finanzierender Gesamtbetrag: 23.935,- € (inklusive 2.485,- Sollzinsen)
    Das Ganze wird nun mit einer monatlichen Rate über 6 Jahre lang finanziert - also so lange wie auch der Abschreibungzeitraum wäre.
    Nach den 6 Jahren würde eine Schlussrate von 12.000,- € übrig bleiben die allerdings dann mit dem Wagen zurück gegeben, und auf einen neuen Wagen angerechnet würde.
    Wie mache ich das jetzt am besten?
    Wäre spitze wenn jemand damit Erfahrung hätte und diese mit mir teilen könnte :)
    Wünsche euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr - beste Grüße,
    Torsten

  • Moin Torsten,


    meine theoretische Erfahrung :) :


    Die Abschreibung ist ja unabhängig von der Art der Finanzierung: wenn Du also über 6 Jahre linear abschreibst, hast Du am Ende einen buchhalterische (Erinnerungs-)wert von 1,00 €.


    Die monetäre Seite wird durch die Buchungen auf einem Darlehens(Verbindlichkeits-) Konto abgebildet, über dieses läuft dann auch die Schlusszahlung - oder eben als Anzahlung für das neue Wirtschaftsgut.


    Oder wie ist Deine konkrete Frage ? :)


    Viele Grüsse
    Maulwurf

  • Hey Maulwurf,
    Danke für die fixe Antwort :)
    Wenn ich die Gesamtfinanzierungssumme nun auf 6 Jahre in die Abschreibung reinnehme, würde das ja - wie Du schon sagtest - auf 1,- € abgeschrieben werden. Bei meinen Raten würde nach den 6 Jahren aber ja ein Restwert bleiben den ich wieder in den neuen Wagen mit einlege. Wie gebe ich diesen Restwert an? Oder habe ich da einen Denkfehler?
    VG
    Torsten

  • Hallo Torsten,


    du verstehst hier maulwurf falsch.


    Du musst die Anschaffungskosten des Pkw aktivieren und über 6 Jahre abschreiben, wobei im ersten Jahr nur zeitanteilig gebucht werden darf, so dass ein Rest für das 7. Jahr übrig bleibt.


    Ich habe einen Neuwagen finanziert - Kaufpreis: 25.450,- €

    Das heisst erste Buchung Kfz an Lieferantenverbindlichkeit 25.450,0 €. Diese Summe wird also abgeschrieben.


    Alles weitere wurde hier schon zigmal "durchgekaut" und sollte über die erweiterte Suche schnell zu finden sein. Einige Hinweise findest du hier:
    Darlehn KFZ-Raten Brutto oder Netto?
    oder hier Autokauf über Darlehen - wie buchen?


    oder hier Buchen KFZ Kauf mit Anzahlung und Finanzierung.

  • Evtl. ^^ - ich meinte es so: den Wert des PKW erfasst Du doch bei der Anschaffung komplett; dieser verringert sich durch die jährliche Abschreibung bis auf die eine Eurone - genau.


    Die monatlichen Raten - und die Schlusszahlung -mindern aber nur die "Schulden" (Verbindlichkeiten) gegenüber dem Kreditgeber, sie haben aber nichts mehr mit dem eigentlichen Wert des Autos zu tun - dieser ergibt sich, wie gesagt, aus den Buchungen auf dem Konto Kfz.


    Wird die Schlusszahlung dann für das neue Gefährt genutzt, wird sie zu dessen Anzahlung (beträgt. also auch nur die "Finanzseite").


    Ich hoffe, Du versteht, was ihm meine - selber findet man sein Geschreibsel ja meist logisch :D


    Viele Grüsse
    Maulwurf

  • sie haben aber nichts mehr mit dem eigentlichen Wert des Autos zu tun - dieser ergibt sich, wie gesagt, aus den Buchungen auf dem Konto Kfz.

    was auch nicht ganz richtig ist. Das wäre der Buchwert (Erinnerungswert)
    Der eigentliche Wert wird meist durch ein Gutachten von Schwacke ADAC o. TÜV etc. festgestellt, ist oft erheblich höher als der Erinnerungswert und sollte auf 8820 gebucht werden.

  • das war m. E. auch nicht die (buchhalterische) Fragestellung

    Nach den 6 Jahren würde eine Schlussrate von 12.000,- € übrig bleiben

    Wie gebe ich diesen Restwert an?

    12.000,-- das ist zumindest eine Aussage was den "eigentlichen Wert" betrifft/angeht. (auch ohne Schwacke o. ADAC-Gutachten) Und der hat eben wenig mit dem 1.--€ Erinnerungswert "Kfz.-Konto" (0320) der nach 6 Jahren AfA dort steht zu tun.


    sie haben aber nichts mehr mit dem eigentlichen Wert des Autos zu tun - dieser ergibt sich, wie gesagt, aus den Buchungen auf dem Konto Kfz.

    Die besagten 12.000,-- sollten also auf Erlöse Anlagenverkäufe oder mit den Verbindlichkeiten geg. Kreditinstitute (Neufinanzierung) gegegebucht werden.