Privatentnahme von Anlagevermögen

  • Hallo. Als selbstständiger Gewerbetreibender nutze ich mein Smartphone sowohl beruflich als auch privat. Die Anschaffungskosten dafür (589,- inkl. MwSt.) möchte ich steuerlich geltend machen. Mit dem WISO Steuer-Sparbuch kann ich das Smartphone als Anlagevermögen für mein Gewerbe anlegen, jedoch kann ich im Punkt "Neuanschaffung in 2016" keine Splittung des Anlagenkontos in Geschäftausstattung und Privatentnahme vornehmen. Wie berücksichtige ich die private Nutzung durch Privatentnahme richtig?

  • Wie berücksichtige ich die private Nutzung durch Privatentnahme richtig?

    Das kommt darauf an - wieviel Prozent der Nutzung entfallen denn auf die betrieblichen Zwecke? Hoffentlich mindestens 10%, sonst kannst du nicht aktivieren.


    Ansonsten gelten hier die gleichen Regeln wie für die Privatnutzung von Pkw. Dies kannst du hier im Forum zigmal nachlesen - über die erweiterte Suche findest du leicht entsprechende Diskussionen dazu. Die Privatnutzung ist als Umsatz zu buchen gegen Privatentnahme mit Umsatzsteuer, und dies entsprechend dem Nutzungsanteil, wobei du den betrieblichen Anteil glaubhaft machen musst (z. B. über Aufschriebe der Verbindungen, Telefongesellschaften liefern diese auf Anforderung).