Neues UV Meldeverfahren und Haushaltshilfe (Haushaltsscheck-Verfahren)

  • Hallo,


    als Nutzer von WISO Lohn & Gehalt (Teilmodul der Unternehmer Suite) rechne ich außer den für den Betrieb beschäftigten Personen auch die private Haushaltshilfe über das Programm ab.


    Technisch habe ich das derart umgesetzt, dass ich eine "Abteilung" mit der Bezeichnung "Privathaushalt" definiert und dort die private Betriebsnummer eingegeben habe, die sich von derjenigen für den eigentlichen Betrieb unterscheidet. Man kann bei den Mitarbeiterstammdaten auch ein Häkchen für die Anwendung des Haushaltsscheck-Verfahrens setzen. Da für eine im Privathaushalt eingesetzte Minijob-Kraft zwingend das "Haushaltsscheck"-Verfahren zu nutzen ist (man muss ausgefüllte Papierbögen zur Knappschaft faxen oder per Post senden), sendet das Programm automatisch keine Sozialversicherungsmeldungen, mit Ausnahme der AAG-Anträge (die auch elektronisch abgegeben werden können), wenn die Haushaltshilfe mal erkrankt ist.


    Ich habe in der ruhigen Zeit "zwischen den Jahren" die Jahresabschlüsse erledigt und auch entsprechend den Anleitungen von Buhl das neueste Update installiert sowie den Stammdatenabgleich nach dem neuen UV-Meldeverfahren durchgeführt. Das funktionierte alles recht reibungslos. Allerdings erhalte ich nun für Januar 2017 Fehlermeldungen wegen der Haushaltshilfe, weil kein UV-Stammdatenabgleich durchgeführt worden sei. Dies ist bei der Anwendung des Haushaltsscheck-Verfahrens allerdings ohne Sinn, da die Unfallversicherungsbeiträge von der Knappschaft berechnet und eingezogen werden und daher kein Stammdatenabgleich stattfindet.


    Offensichtlich wurde diese erforderliche Ausnahme vom Stammdatenabgleich nicht programmtechnisch vorgesehen, obwohl ansonsten das Programm für Arbeitnehmer, die mit Haushaltsscheckverfahren abgerechnet werden, tadellos funktioniert. Gibt es - bis zu einer evtl. Korrektur der Software - hier irgendeinen Workaround, der nicht dazu führt, dass der Unfallversicherung über den neuen "Lohnnachweis digital" falsche Werte übermittelt werden?


    Vielen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Dannius,


    der von Ihnen geschilderte Fall ist selten (ich möchte fast sagen: womöglich einmalig), da Arbeitgeber im Privathaushalt so gut wie nie über ein ITSG-Zertifikat verfügen. Zumindest ist mir bis zu Ihrem Post noch keiner begegnet. Wir haben aber selbstverständlich eine Anfrage an unsere Entwickler gestellt, wie in Ihrem Fall am besten vorzugehen ist. Die Umstellung auf manuelle Übertragung an die Krankenkasse, also das Aussetzen der Teilnahme am DEÜV-Verfahren mit ITSG-Zertifikat, wäre zwar eine Option, aber ich hoffe noch auf eine Alternativlösung durch unsere Programmierer. Wenn wir hierzu neue Informationen haben, werde ich die hier posten.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Sehr geehrter Herr Diel,


    vielen Dank für Ihre Antwort. Ganz so abwegig, wie Sie es sehen, ist der Sachverhalt nicht:

    • Die Software sieht die Anwendung des Haushaltsscheck-Verfahrens - nicht erst seit dem Update - vor. Haushaltsschecks werden nur von privaten Haushalten für dortige geringfügig Beschäftigte verwendet. Somit enthält die Software von vornherein eine Funktion, die nur von privaten Haushalten genutzt werden kann.
    • Es ist kein eigenes ITSG-Zertifikat für den privaten Haushalt erforderlich. Die einzigen Vorgänge, für die bis zur Einführung des digitalen Lohnnachweises der Unfallversicherung ein ITSG-Zertifikat erforderlich waren, waren AAG-Anträge. Die Haushaltsschecks wurden über Papierpost oder Fax eingereicht. AAG-Anträge konnten auch unter Nutzung eines ITSG-Zertifikates gestellt werden, das nicht auf die Betriebsnummer des privaten Haushalts lautete. Die Knappschaft hat dies nicht moniert.
    • Es ist somit denkbar gewesen, dass - wie bei uns - ein Einzelunternehmer, der betriebliche Angestellte hat, auch die Abrechnung seiner privaten Haushaltshilfe über das Programm laufen lässt. Mit den richtigen Einstellungen (z.B. bei Bank / Buchhaltung) konnte man Zahlungen und Buchungen auch über private Bankkonten und buchhalterisch nicht über die betriebliche Buchführung laufen lassen. Ich wüsste nicht, wieso nicht einige Einzelunternehmer diese Funktion hätten nutzen sollen. Das Aussetzen der Teilnahme am DEÜV-Verfahren mit ITSG-Zertifikat ist dabei natürlich keine Option, weil die betrieblichen Mitarbeiter natürlich so abgerechnet werden sollten.
    • Nach einer gesetzlichen Änderung ist seit dem 1. Januar 2017 in § 28a Absatz 7 SGB IV vorgesehen, dass der private Arbeitgeber auch für die bisher im Haushaltsscheck-Verfahren gemeldeten Arbeitnehmer "[...] die Meldung nach Satz 1 auch durch Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen [...] übermitteln" kann. Diese Meldung ist "eine vereinfachte Meldung (Haushaltsscheck) mit den Angaben nach Absatz 8 Satz 1". Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28a.html . Somit sollte optimalerweise auch "Wiso Lohn & Gehalt" als "systemgeprüftes Programm" in die Lage versetzt worden sein, Meldungen für Arbeitnehmer, für die das Haushaltsscheck-Verfahren Anwendung findet, zu erstatten.

    Vielleicht wurde nun der Hintergrund meiner Anfrage deutlicher.


    Mit freundlichem Gruß
    Dannius

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Dannius,


    zunächst vielen Dank für die ausführliche Schilderung Ihrer Beweggründe und Ihrer Vorgehensweise.


    Ihr Anliegen wollte ich keineswegs diskreditieren. Mein Hinweis auf die mögliche Einzigartigkeit Ihres Falls bezog sich lediglich auf meine Erfahrungen in der Praxis: Die meisten Arbeitgeber von Haushaltshilfen sind keine gewerblichen Arbeitgeber, es geht ja gerade um Minijobber im Privathaushalt. Und diese Personen erwerben äußerst selten zusätzlich ein kostenpflichtiges ITSG-Zertifikat, das für die Übermittlung der Beitragsnachweise zudem gar nicht verwendet werden kann.


    Der von Ihnen geschilderte Fall der Verquickung betrieblicher mit privater Lohnabrechnung kommt ebenfalls in der Praxis sehr selten vor, da sich hieraus durchaus gewisse Schwierigkeiten ergeben können. Sie selbst erwähnen ja Ihre Anstrengungen zur Trennung der Vorgänge bspw. im Bereich der FiBu.


    Ungeachtet dessen gilt meine Aussage aus Post #2 natürlich weiterhin: Wir haben bei unseren Entwicklern nach einer möglichen Lösung angefragt für Anwender, die Arbeitnehmer im Haushaltsscheckverfahren abrechnen und bei der Übertragung der Erstattungsanträge auf ein ITSG-Zertifikat zurückgreifen. Eine abschließende Rückmeldung liegt uns aktuell jedoch noch nicht vor.


    Zur Übertragung der SV-Meldungen für den genannten Personenkreis direkt aus unserer Software läuft derzeit ebenfalls eine Anfrage bei unserer Entwicklungsabteilung. Auch hier steht momentan eine Antwort noch aus. In beiden Fällen werden wir neue Informationen selbstverständlich hier im Forum veröffentlichen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Das Problem ist mit dem heute veröffentlichten Update behoben: Die Software weist bei Anwendung des Haushaltsscheck-Verfahrens zwar noch darauf hin, dass mangels PIN kein Stammdatenabruf bei der als Unfallversicherung für Privathaushalte dienenden Unfallkasse erfolgt ist. In den Lohndaten wird aber weder eine Unfallversicherung hinterlegt, noch wird ein Fehler angezeigt. Vielen Dank für die rasche Fehlerbehebung.


    Die Erledigung der "Haushaltsschecks" über die Software steht noch auf meiner Wunschliste - das kann aber zum Beispiel sv.net auch noch nicht. Ich bezweifle auch, dass es hierzu bereits Datensatzbeschreibungen gibt.


    Mit freundlichem Gruß
    Dannius