Zweitwohnsitz - Bahncard100 vs. Entfernungspauschale - 2016 vs. 2017

  • Hallo,


    ich habe eine Frage, ob ich alles korrekt eingetragen habe gerade auch in Voraussicht auf die Steuererklärung im nächsten Jahr. Ich arbeite mit WISO Steuer Mac 2017.


    Und zwar gab es dieses Jahr einen Jobwechsel meines Mannes mit darauf folgendem Zweitwohnsitz, was alles etwas kompliziert macht.


    Bis Ende August (wegen Resturlaub real nur bis Mitte August) war der Arbeitsort 82km weg, von denen 12km zum Bahnhof mit PKW, der Rest mit Zug zurück gelegt wurde.
    Wegen vieler Dienstreisen nur 93 Tage x 82 km x 0,3€ = 2287,80€.
    Dem gegenüber die realen Monats-Bahntickets 8 x 215,30€ = 1803€.
    Hier nimmt das Programm also trotz der wenigen Arbeitstage und vielen Dienstreisen die Entfernungspauschale.


    Seit Anfang September arbeitet der gute Herr aber 772km weit weg, hat dort einen Zweitwohnsitz und beehrt unsere Kinder und mich hier zuhause von Freitag spät abends bis Sonntag Mittag mit seiner Anwesenheit (=eine wöchentliche Familienheimfahrt).
    Dort fährt er die 5km mit Rad zur Arbeit.
    Hier habe ich also niedliche 76 x 5km x 0,3€ = 114€ als Entfernungspauschale.


    Dann unter Doppelter Haushalt ab 31.08. Anreise (Mietvertrag gilt ab 01.09.)
    Fahrtkosten für die erste Fahrt 772km x 0,3€ = 232€
    (da hat er den PKW genommen, weil er ja wenigstens ein paar Sachen mitnehmen musste, das war am 31.08.) und mir am nächsten Wochenende wieder mitgebracht.


    Seit Mitte August gültig hat er wegen der Heimfahrten zur Familie (und Wohnungsbesichtigungen vorab) eine BahnCard 100 für 4090€ gekauft. Für private Zwecke (außer Familienheimfahrt) wurde diese BahnCard seitdem noch nicht genutzt, da der Papa ja nur Samstags zuhause ist. Sie war also 100%ig nur für die Zweitwohnung und die Wohnungsbesichtigungen vorab.


    Entfernungspauschale wäre bei 16 Fahrten x 772km x 0,3€ = 3706€
    Hier nimmt das Programm aber die eingetragenen 4090€ für die BahnCard 100 (ein paar Sammeltaxifahrten könnten hier auch noch zu, weil die Bahn hier oft so viel Verspätung hat, dass die Kinder schon schlafen und ich nicht mehr los kann, um ihn abzuholen).


    Im Jahr 2017, also der nächsten Steuererklärung, wäre natürlich dann die Entfernungspauschale (von den 16 Fahrten in einem Dritteljahr hochgerechnet wären das dann ja um die 3x 3700€ = 11100€) sinnvoller anzusetzen als die BahnCard, die im Sommer wieder fällig ist (falls wir bis dahin nicht hinterher gezogen sind oder er vor Ort wieder einen Job gefunden hat)?


    Ist das so alles richtig (oder eher rechtens) eingetragen, mit dieser strikten Trennung zwischen erster und zweiter Arbeit bzw. Zweitwohnung?


    Bekomme ich für die Steuererklärung 2017 vom Finanzamt Probleme, weil die Entfernungspauschale angesetzt wird, obwohl für jetzt, 2016, die BahnCard angesetzt wurde, sodass es ja quasi „abgegolten“ ist, sodass ich lieber jetzt schon die Entfernungspauschale nehmen sollte? Es sind ja nur 300€ Unterschied im Gegensatz zu den 7000€ im nächsten Jahr. Oder sind die Jahre völlig unabhängig voneinander? Auf manchen Steuerseiten lese ich es sogar als Spartip, im einen Jahr die Karte zu kaufen und zu versteuern.


    Und eine zweite kleine Frage: wenn mein Mann (noch bei der ersten Arbeitsstätte) eine Dienstreise mit Hotelübernachtung hatte, z.B. von Dienstag bis Donnerstag, dann musste er ja am Dienstag erst einmal den üblichen Weg zur Arbeit (und Donnerstag abend zurück) auf sich nehmen, um von dort dann mit dem Chef oder Mitarbeiter mit Dienstwagen zum Ort der Dienstreise zu fahren. Wo und wie wird diese morgendliche / abendliche Reise aufgefasst - da ja das Programm die Entfernungspauschale nutzt und es dann nicht nur 93 Tage wären, die die Arbeit aufgesucht wurde, sondern weitaus mehr (mindestens alle 2 Wochen gab es so eine Dienstreise).
    Sollten diese Tage auch unter Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale) unter „Tage, an denen der Ort aufgesucht wurde“ mit angegeben werden? Also dann quasi noch der Dienstag und Donnerstag? Oft hat er ja auch an diesen Tagen noch eine letzte Stunde etwas dort gemacht, bevor es log gegangen ist zur Dienstreise oder Feierabend war, nur dass er Dienstag Abend nicht nach Hause gekommen ist, sondern dann sonstwo im Hotel geschlafen hat.



    Herzlichen Dank, Inspirat.

  • Im Jahr 2017, also der nächsten Steuererklärung, wäre natürlich dann die Entfernungspauschale (von den 16 Fahrten in einem Dritteljahr hochgerechnet wären das dann ja um die 3x 3700€ = 11100€) sinnvoller anzusetzen als die BahnCard,

    Bekomme ich für die Steuererklärung 2017 vom Finanzamt Probleme, weil die Entfernungspauschale angesetzt wird, obwohl für jetzt, 2016, die BahnCard angesetzt wurde, sodass es ja quasi „abgegolten“ ist, sodass ich lieber jetzt schon die Entfernungspauschale nehmen sollte?

    Ganz klares: Ja.
    Das Steuerrecht ist kein Wunschkonzert, bei dem man sich von Jahr zu Jahr das Passende raussuchen kann, auch wenn es den Angaben des Vorjahres widerspricht.
    In der von Dir beschriebenen Konstellation gibt es halt nur die Entfernungspauschale von der Zweitwohnung zur ersten Tätigkeitsstätte, dazu die doppelte Haushaltführung inkl. der wöchentlichen Heimfahrten.

  • bei dem man sich von Jahr zu Jahr das Passende raussuchen kann,

    Das stimmt so nicht - du kannst schon in einem Jahr die Entfernungspauschale wählen und im nächsten Jahr die Kosten für Öffis ansetzen. Wir haben eine Abschnittsbesteuerung, in dem Wahlrechte jedes Jahr aufs Neue ausgeübt werden können (sonst könntest du nämlich nicht wechseln zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung, wenn du auch nur einmal die Zusammenveranlagung beantragst hast).


    dazu die doppelte Haushaltführung inkl. der wöchentlichen Heimfahrten.

    Wobei hier die Bahn-Card das für das Finanzamt günstigere Modell ist, zumal die Kosten für Heimfahrten über den Pauschalsatz ja "gedeckelt" sind.

  • Das stimmt so nicht - du kannst schon in einem Jahr die Entfernungspauschale wählen und im nächsten Jahr die Kosten für Öffis ansetzen.

    Das stimmt natürlich, aber es dürfte ja auch klar gewesen sein, daß ich es auf die Fragestellung des TE bezogen habe:

    Im Jahr 2017, also der nächsten Steuererklärung, wäre natürlich dann die Entfernungspauschale (von den 16 Fahrten in einem Dritteljahr hochgerechnet wären das dann ja um die 3x 3700€ = 11100€) sinnvoller anzusetzen als die BahnCard, die im Sommer wieder fällig ist (falls wir bis dahin nicht hinterher gezogen sind oder er vor Ort wieder einen Job gefunden hat)?


    Ich denke, daß man nicht einen Zweitwohnsitz, der beruflich begründet wurde (und für den man deswegen auch Umzugskosten und doppelte Haushaltführung als Werbungskosten angesetzt hat), nicht im folgenden Jahr plötzlich "weglassen" kann, nur um vom Hauptwohnsitz die Entfernungspauschale "abzugreifen" - was bei einer Entfernung von 772 km, die täglich hin und zurück zurückzulegen wäre, nicht nur bei mir Fragen aufwerfen würde.


    Aus meiner Sicht:

    • doppelte Haushaltführung
    • wöchentliche Heimfahrten (und damit keine Entfernungspauschale vom Hauptwohnsitz)
    • Entfernungspauschale gerechnet vom Zweitwohnsitz
  • Herzlichen Dank für eure Antworten! Dass sie sich widersprechen hatte ich natürlich nun nicht erwartet. Urgs.



    Ich denke, daß man nicht einen Zweitwohnsitz, der beruflich begründet wurde (und für den man deswegen auch Umzugskosten und doppelte Haushaltführung als Werbungskosten angesetzt hat), nicht im folgenden Jahr plötzlich "weglassen" kann, nur um vom Hauptwohnsitz die Entfernungspauschale "abzugreifen" - was bei einer Entfernung von 772 km, die täglich hin und zurück zurückzulegen wäre, nicht nur bei mir Fragen aufwerfen würde.


    Aus meiner Sicht:

    • doppelte Haushaltführung
    • wöchentliche Heimfahrten (und damit keine Entfernungspauschale vom Hauptwohnsitz)
    • Entfernungspauschale gerechnet vom Zweitwohnsitz

    Vielen Dank!
    Nein, natürlich werde ich nicht eine TÄGLICHE Entfernungspauschale mit täglichen 772km Weg zur Arbeit ansetzen (nur die täglichen 5km mit dem Fahrrad).
    Ich meinte links aus der Navigation Kosten der doppelten Haushaltsführung -> Heimfahrten zur Familie -> Entfernungspauschale. Das waren in diesem Jahr 16 Fahrten (von 18 möglichen, wegen Urlaub in der Weihnachtszeit) und damit knapp unter den Kosten für die Bahncard, im nächsten Jahr wären das ja dann ganz grob geschätzt 48 Fahrten (Wochenenden), also 48x772x0,3€ = ca. 11100€.
    Täglich wären wir ja sogar bei 92000€ ;) whoa! so kann man auch reich werden. Aber bei 9 Stunden Anreise müsste der Tag fast doppelt so lang sein.
    Darunter ist die Zeile Heimfahrten zur Familie bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Aber das darüber heißt ebenfalls Entfernungspauschale.



    Das stimmt so nicht - du kannst schon in einem Jahr die Entfernungspauschale wählen und im nächsten Jahr die Kosten für Öffis ansetzen. Wir haben eine Abschnittsbesteuerung, in dem Wahlrechte jedes Jahr aufs Neue ausgeübt werden können (sonst könntest du nämlich nicht wechseln zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung, wenn du auch nur einmal die Zusammenveranlagung beantragst hast).

    Wobei hier die Bahn-Card das für das Finanzamt günstigere Modell ist, zumal die Kosten für Heimfahrten über den Pauschalsatz ja "gedeckelt" sind.


    Ich habe nun also verstanden:


    wegen der Abschnittsbesteuerung darf ich durchaus in diesem Jahr die Bahncard ansetzen und im nächsten Jahr für die Familienheimfahrten die Entfernung (also ca. 48 Wochenendfahrten x 772km x0,3€/km) nehmen, auch wenn die Bahn-Card das für das Finanzamt günstigere Modell ist?


    Wobei entejens schreibt, dass das kein Wunschkonzert ist. War das nun nur auf meine "unmöglichen 92000€ Entfernungspauschale" bezogen oder auch schon auf die vorhandene Bahncard für Familienheimfahrten?
    Sollte ich die Bahncard dann nicht besser komplett verschweigen?

    • Offizieller Beitrag

    Wo ist eigentlich das Problem?


    Es gilt der § 11 EStG (Zufluss-/Abflussprinzip). Und unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes ist der § 9 Absatz 1 Nr. 5 EStG anzuwenden. Und dem gegenüberzustellen sind eben etwaige steuerfreie Erstattungen des AG in diesem Zusammenhang.


    Entfernungspauschale für Familienheimfahrten aufwandsunabhängig bei doppelter Haushaltsführung - Quelle: haufe.de

  • im nächsten Jahr wären das ja dann ganz grob geschätzt 48 Fahrten (Wochenenden), also 48x772x0,3€ = ca. 11100€.

    Wobei hier dann das Finanzamt höchstwahrscheinlich fragen wird, ob die Fahrten wirklich mit dem Auto zurückgelegt wurden (nachzuweisen z. B. über die insgesamt gefahrenen Kilometer). Das geht also nur, wenn auch tatsächlich mit dem Auto gefahren wurde. Möglich ist aber auch eine Kombination - immer vorausgesetzt, es entspricht den tatsächlichen Verhältnissen.