Ausbildungskosten Masterstudium

  • Hallo liebe Leute,


    ich habe eine Frage, zu der ich bisher auch noch keine Antwort gefunden habe. Vielleicht weiß hier jemand wie folgende Konstelation bei der Steuer zu behanlden ist:


    Ich habe von 2012 bis 2015 ein berufsbegleitendes Masterstudium absolviert, bei der mein Arbeitgeber die Studiengebühren (30TEUR) vollständig übernommen hat. Im Rahmen dessen haben wir eine Vereinbarung getroffen, nach der ich bei Wechsel des Arbeitgebers innerhalb von 3 Jahren nach Studiumsende die vom Arbeitgeber übernommenen Studiengebühren anteilig zurückzahlen muss. Nun ist der Fall eingetreten, dass ich tatsächlich den Arbeitgeber gewechselt habe (16 Monate nach Studiumsende) sodass ich 20/36 (16.667€) der ursprünlichen Studiengebühren selber an meinen jetzt Ex-Arbeitgeber gezahlt habe. Kann ich diese Kosten bei meiner Steuererklärung 2016 wiederum als Ausbildungskosten geltend machen?


    MfG