Anlagevermögen, Anschaffung in 2016, Bezahlung in 2017

  • Guten Tag zusammen.


    Eine kurze Frage: Ich habe ein Smartphone via Kreditkarte gekauft (Netto über 500€). Bekommen habe ich das Teil gestern, die tatsächliche Zahlung erfolgt erst in 2017 (irgendwann Ende Januar).


    Ich hätte das Teil gerne schon per 31.12.2016 im Anlagevermögen, was rechtlich ja zulässig wäre wenn ich das richtig verstehe (Rechnungsdatum = Vorsteuerdatum; die Ware wurde übergeben und wird bereits eingesetzt).


    Versuche ich das Smartphone jetzt im Anlagevermögen anzulegen, ist das Feld "Zahlungsdatum" in der Rubrik "Neuanschaffung" als Pflichtfeld deklariert (eine Buchung soll nicht erzeugt werden, da ansonsten ja das Bankkonto nicht mehr stimmen würde). Und ich stelle mir jetzt die Frage, was tun? ?(


    Wäre klasse, wenn mir jemand sagen könnte, wie ich den Vorgang sauber abgebildet bekomme.


    Vielen Dank an dieser Stelle und einen guten Rutsch ins neue Jahr!


    Liebe Grüße,
    Thalaria

  • Moin,


    ich kenne die Eingabemaske nicht, deshalb nur theoretisch :)


    Als Zahldatum wäre ja das Rechnungsdatum richtig, da die Zahlung ja schon mit dem Belastungsbeleg des Kreditkartenkontos als erfolgt gilt ( nicht erst mit der Abbuchung vom Girokonto). Kannst Du als Finanzkonto nicht das KK-Konto angeben (dieses wird ja gleich belastet)?


    Ansonsten nimm das Verrechnungskonto - das *sollte* am Jahresende ausgeglichen sein..Aber Du weist ja, wann der Ausgleich erfolgt. :)


    Viele Grüsse
    Maulwurf

  • Danke auch Dir, Maulwurf für Deine Antwort.



    Zitat von Maulwurf

    Als Zahldatum wäre ja das Rechnungsdatum richtig, da die Zahlung ja schon mit dem Belastungsbeleg des Kreditkartenkontos als erfolgt gilt

    Mit Kreditkartenbeleg meinst Du die Rechnung des Verkäufers? Einen anderen Beleg habe ich diesbezüglich nicht. Und auch aus dieser Rechnung geht "nur" hervor, dass das Smartphone über den Marktplatz eines großen US-amerikanischen Onlinehändler gekauft wurde und auch über diesen die Zahlung abgewickelt worden ist. Sprich, von (m)einer Kreditkarte ist dort nichts zu lesen. Lediglich aus den Bestelldetails geht hervor, dass die Zahlung an besagten US-Händler mittels Kreditkarte beglichen wurden / werden wird.




    Zitat von Maulwurf

    Kannst Du als Finanzkonto nicht das KK-Konto angeben (dieses wird ja gleich belastet)?

    Eine separates Konto habe ich für die Kreditkarte nicht angelegt. Ich habe bei Belastung des Girokontos erst die Belege der Kreditkarte verbucht.





    Zitat von Maulwurf

    Ansonsten nimm das Verrechnungskonto - das *sollte* am Jahresende ausgeglichen sein..Aber Du weist ja, wann der Ausgleich erfolgt.

    Problem ist, dass aus der GbR am 01.01.2017 ein Einzelunternehmen wird. Und ich weiß nicht, wie das in der Schluss- bzw. Eröffnungsbilanz aussieht, wenn da noch ein "Durchlaufender Posten" auftaucht (oder was der Steuerberater dann dazu sagt :P ) ... Oder ist/wäre das egal?

  • Hallo zusammen,


    mir fiele hier nur ein, für die Kreditkarte ein eigenes Bankkonto einzurichten und alle Zahlungen hierüber zu buchen. Bei Abbuchung vom eigentlichen Bankkonto erfolgt dann eine Umbuchung vom Kreditkartenkonto auf das Bankkonto. Und dies ist in jeder Bilanz auch so ausweisbar. Das Kreditkartenkonto weist in diesem Fall dann einen Verbindlichkeitensaldo aus und wird damit auf der Passivseite ausgewiesen.