Hallo zusammen,
ich bin neu hier, hoffe daher meine Frage ist ok und im richtigen Bereich gelandet.
Heute erhielt ich meine Nebenkostenabrechnung für 2015, mit nicht wenigen Haushaltsnahen Dienstleistungskosten. Die Steuererklärung für 2015 ist natürlich längst durch, inkl. Einspruchsfristen.
Daher: Kann ich die noch für 2015 irgendwie, wenn ja, wie, nachreichen? Eher wohl nicht, aber: Oder kann ich die für 2016 quasi "rückwirkend" ansetzen?
Freue mich über ein Feedback
Danke schon mal und einen Guten Rutsch.
Maren