verspätete Nebenkostenabrechnung für 2015 erst Ende 2016 erhalten. Wie ansetzbar ?

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier, hoffe daher meine Frage ist ok und im richtigen Bereich gelandet.


    Heute erhielt ich meine Nebenkostenabrechnung für 2015, mit nicht wenigen Haushaltsnahen Dienstleistungskosten. Die Steuererklärung für 2015 ist natürlich längst durch, inkl. Einspruchsfristen.


    Daher: Kann ich die noch für 2015 irgendwie, wenn ja, wie, nachreichen? Eher wohl nicht, aber: Oder kann ich die für 2016 quasi "rückwirkend" ansetzen?



    Freue mich über ein Feedback :)
    Danke schon mal und einen Guten Rutsch.


    Maren

  • Erstmal ein herzliches Willkommen ... ;)


    Die Nebenkostenabrechnung kann man zeitlich unterschiedlich geltend machen, genaueres hier (am Ende).
    Sinnvollerweise wird der Teil der Nebenkostenabrechnung, der steuerlich wirksam werden kann, in dem Jahr angesetzt, in dem man die Abrechnung erhält - dann spart man sich u. U. das Splitten der Abrechnung.


    Bitte vor dem Stellen einer Frage die Forumsuche (rechts oben) verwenden, dann müssen wiederkehrende Fragen nicht immer wieder beantwortet werden.
    https://www.buhl.de/wiso-softw…ght=Nebenkostenabrechnung

  • Frohes Neues,


    Danke euch beiden!
    Ich hatte im Forum gesucht, aber den Eintrag irgendwie nicht gefunden. Kenne die Nervigkeit von wiederholten Fragen. :)


    Also setze ich die einfach für 2016 an, da ich sie früher schlicht weg nicht bekommen hatte, auch wenn die Kosten früher waren. Super! einfacher als gedacht.


    Edit: finde leider nicht die Möglichkeit, die Frage als beantwortet zu markieren.


    Grüße
    Maren

  • Hallo zusammen, ich hoffe ich kann mich kurz mit einer Nachfrage hier dran hängen, ohne direkt ein eigenes Thema aufzumachen.


    Bislang wurde das Thema "verspätete Nebenkostenabrechnung" nur in die Richtung behandelt, wie man sie verspätet absetzen kann.


    Wie aber liegt der spezielle Fall, wenn das Finanzamt bei einer neugebauten Wohnanlage als Grundlage eine von der WEG vorläufig angesetzte Hausgeldabrechnung akzeptiert hat (weil die Endabrechnung noch nicht Vorlag), und sich jetzt mit der verspäteten "richtigen" Hausgeldabrechnung zeigt, dass die ursprünglichen Zahlungen zu hoch angesetzt waren und man nun einen Teil der Nebenkostenvorauszahlungen zurück bekommt? Schuldet man dem Finanzamt damit nicht Geld?