Hallo,
aktuell bin ich mit Hauptwohnsitz in A bei meinen Eltern gemeldet,
Entfernung zu meinem Arbeitsplatz ca. 40 km einfach. Der Mittelpunkt
meiner Lebensbeziehungen, Fußballverein, Freunde etc. befindet sich in
A.
Ich beabsichtige nun in B eine Wohnung als Zweitwohnung anzumieten,
Entfernung zur meinem Arbeitsplatz ca. 12 km einfach. Zu ca. 60 % der
Zeit werde ich auch künftig meine Freizeit einschließlich anteiliger Übernachtungen
weiterhin in A, bei meinen Eltern, verbringen.
Frage: Kann ich für die Tage, die ich in A verbringe und von dort zur
Arbeit fahre, die Entfernungspauschale für die höhere Entfernung in
Anspruch nehmen? Die Arbeitsstelle bleibt gleich. Danke für einen kurzen
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