Entfernungspauschale, Zweitwohnsitz

  • Hallo,
    aktuell bin ich mit Hauptwohnsitz in A bei meinen Eltern gemeldet,
    Entfernung zu meinem Arbeitsplatz ca. 40 km einfach. Der Mittelpunkt
    meiner Lebensbeziehungen, Fußballverein, Freunde etc. befindet sich in
    A.


    Ich beabsichtige nun in B eine Wohnung als Zweitwohnung anzumieten,
    Entfernung zur meinem Arbeitsplatz ca. 12 km einfach. Zu ca. 60 % der
    Zeit werde ich auch künftig meine Freizeit einschließlich anteiliger Übernachtungen
    weiterhin in A, bei meinen Eltern, verbringen.


    Frage: Kann ich für die Tage, die ich in A verbringe und von dort zur
    Arbeit fahre, die Entfernungspauschale für die höhere Entfernung in
    Anspruch nehmen? Die Arbeitsstelle bleibt gleich. Danke für einen kurzen
    Beitrag

  • Das ganze Konstrukt dürfte aus meiner Sicht nicht funktionieren. Sie wollen eine Wohnung mieten um einen dichteren Weg zur Arbeitsstätte zu haben, dass könnte man eventuell als einen berufsbedingten Haushalt ansehen. Da Sie keine genaueren Angaben zu Ihrem jetzigen Wohnverhältnis gemacht haben, gehe ich mal davon aus, dass Sie bei Ihren Eltern kostenfrei wohnen. Somit wäre eine doppelte Haushaltsführung nicht möglich, da Sie dafür einen EIGENEN Hausstand an Ihrem Lebensmittelpunkt benötigen.


    Sollte bei Ihnen jedoch eine doppelte Haushaltführung möglich sein, können Sie nur eine "Familienheimfahrt" vom Ort der Tätigkeitsstätte (somit Ihrer Zweitwohnung) zu Ihrem eigenen Hausstand pro Woche geltend machen.


    Mag mich jemand korrigieren - Wenn die Wohnung an Ort der Tätigkeitstätte bezogen wird und keine doppelte Haushaltsführung möglich ist, ist der Ort A nicht mehr relevant für die Steuererklärung (zumindestens nicht für die Wegstrecke zur Arbeitsstätte).

    • Offizieller Beitrag

    Es käme m.E. allenfalls eine gekürzte Umzugskostenpauschale in Frage, ansonsten aber rein gar nichts an Besonderheit. Man zieht nun einmal irgendwann von zuhause aus und die Besuchsfahrten zu den Eltern etc. kann man nun einmal nicht der Allgemeinheit aufbürden. Es gibt eben auch private Lebenssachverhalte, die auch privat bleiben.


    Im Übrigen ist die Beantwortung steuergestalterischer Fragen dem Forum grundsätzlich nicht gestattet. Ich bitte, dieses künftig zu beachten.