Umsatzsteuererklärung (Kleinunternehmer), erfassen der vom Stromprovider erhaltenen Umsatzsteuer

  • Hallo....
    Ich betreibe eine Photovoltaikanlage und speise zu 100% ein.
    Der Provider erstattet die Einspeisevergütung mit Umsatzsteuer.
    Jetzt will ich meine Umsatzsteuererklärung abgeben und benutze WISO steuer:Sparbuch2016.
    In der Tabelle "Steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen", "Lieferungen und Leistungen zu 19%" hab ich die erhaltenen Bruttobeträge eingetragen.
    Bei dem Prüflauf erhalte ich die Fehlermeldung:
    "Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen....Steuersatz......nicht zulässig.
    Wie/wo muß ich Umsätze und erhaltenen Umsatzsteuer erfassen?
    danke
    kowas

    • Offizieller Beitrag

    Wie/wo muß ich Umsätze und erhaltenen Umsatzsteuer erfassen?


    hallo,wenn dem so ist, dass Du "Kleinunternehmer" §19 UStG bist und nicht zur Regelbesteuerung optiert hast, solltest Du der Gutschrift widersprechen und eine ohne Ust verlangen.

    Aber wohl eher umgehend und nur für die Zukunft. Für den abgelaufenen Zeitraum werden die das wohl kaum noch ändern. Außerdem wird dann wohl in den Vertragsbedingungen ein kleiner aber wesentlicher Zusatz abgenickt oder angeklickt worden sein.

  • Aber wohl eher umgehend und nur für die Zukunft. Für den abgelaufenen Zeitraum werden die das wohl kaum noch ändern.

    Richtig - und vor allem, kowas muss eine Umsatzsteuererklärung machen, in dem die Umsätze ausgewiesen und die Umsatzsteuer auch abgeführt wird. Ob allerdings in dieser Konstellation die Vorsteuerbeträge abgezogen werden können, muss ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sagen. Da eine Option für die Kleinunternehmerregelung gestellt wurde, diese aber dem Versorger nicht mitgeteilt wurde, könnte es sein, dass die Vorsteuern nicht abzugsfähig wären.


    Des weiteren kann ich nur sagen, dass ich aus eigener Erfahrung massive Schwierigkeiten mit der Kleinunternehmerregelung hatte. Ich hatte dem Versorger schon im Vertrag mitgeteilt, dass ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch mache, trotzdem habe ich mehr als drei Jahre lang immer Abrechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhalten. Den Kampf mit dem Finanzamt bezüglich Vorsteuern habe ich zwar letztendlich "gewonnen", aber bis der Versorger umgestellt hatte, gab es einen Berg an Schriftwechsel. Die Versorger gehen nämlich im Allgemeinen davon aus, dass Ihre Lieferanten umsatzsteuerpflichtig sind und nicht optiert haben! Und als Photovoltaik-Gewerbetreibende sind wir ja Lieferanten der Versorger!