Progressionsvorbehalt

  • Hallo,
    ich bin gerade dabei, mich mit dem leidigen Steuerthema für 2016 zu beschäftigen. Dabei bin ich auf folgendes Problem gestoßen, was ich mir nicht erklären kann. Vielleicht ist es ja dem einen oder anderem bereits auch schon mal untergekommen.



    Um was geht es?
    Alle Daten, die mir zur Verfügung stehen habe ich entsprechend in das Programm eingepflegt. Soweit ist alles ok.
    Dann habe ich die Berechnung angeklickt um die Zahlen nachvollziehen zu können. Das ist mir auch geglückt bis auf eine Zahl.



    Wenn man an dem Punkt Berechnung Einkommensteuer angelangt ist, wird eine Zahl x ausgeworfen. Bis dahin noch alles ok. Aber dann kommt's, es wird hier auf den § 32b ESTG Progressionsvorbehalt mit 25,8939% (Splittingtarif) eine Zahl ausgeworfen, die ich nicht nachvollziehen kann.



    Wenn man in den Splittingtarif 2016 reingeht wird eine Zahl ausgewiesen, die nicht mit der Zahl von Wiso übereinstimmt.



    Daraufhin habe ich die Formel angewandt:
    Die Steuer auf das zu versteuernde Enkommen zuzüglich der Progressionseinkünfte ermitteln
    Anschließend wird der durchschnittlich Steuersatz auf dieses Einkommen ermittelt
    Der Durchschnittliche Steuersatz wird danach mit dem zu versteuernde Enkommen multipliziert, um die Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes zu berechnen



    Die Summe, die dabei errechnet wird ist genau der Betrag, den man auch im Splittingtarif findet.



    Jetzt frage ich mich, muss ich hier noch eine weitere Zahl berücksichtigen um auf das Ergebnis von Wiso zu erhalten?



    Vielleicht kann mir ja jemand helfen

    • Offizieller Beitrag

    ... habe ich entsprechend in das Programm eingepflegt.

    Welches? Derer gibt es mehrere von Buhl und jedes Jahr eine neue Version.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…/?q=Progressionsvorbehalt