Fahrten zur Ausbildungsstelle der Tochter

  • Hallo zusammen,


    unsere Tochter (16 Jahre) hat seit August 2016 eine Ausbildungsstelle in einer anderen Stadt angefangen mit verschiedenen Arbeitszeiten im Hotelgewerbe.
    Da wir auf dem Land wohnen müssen wir Sie zum Frühdienst (Beginn 06:00Uhr) zur Arbeit fahren und beim Spätdienst (bis 23:00Uhr) dort abholen da dann keine Busse oder Bahn fährt.
    Wenn Sie um 07:00Uhr anfängt müssen wir Sie zumindest in das nächste Dorf bringen zum Bahnhof.
    Können wir das Steuerlich irgendwie angeben? Einfache fahrt sind ca. 25km zur Arbeit und der nächste Bahnhof sind ca. 4km.
    P.S. Sie zahlt keine Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli.


    Gruß Thorsten

    • Offizieller Beitrag

    Es kommen im Rahmen einer etwaigen Einkommensteuererklärung der Tochter ganz normal die Regelungen zur Entfernungspauschale etc. zur Anwendung. Bei den Eltern ist dies alles im Rahmen des Familienleistungsausgleiches (Kindergeld/Kinderfreibetrag) abgegolten. Wurde so hier im Forum auch schon oftmals erläutert.