Vorsteuerabzug erst am Ende des Jahres mit Steuererklärung

  • Ich habe eine Frage, bei der ich nicht weiterkomme.
    Ich bin seit dem 01.01.2017 umsatzsteuerpflichtig. Muss jetzt also jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.


    Ich möchte jetzt alle Einnahmen/Rechnungen die ich geschrieben habe monatlich dem Finanzamt übermitteln.
    Alle Sachen die ich als Kosten habe, von denen ich die Vorsteuer abziehen möchte, will ich am Ende des Jahres von meinem Steuerberater abgeben lassen.
    Das heißt also, ich möchte keine direkte Verrechnung jeden Monat von Umsatzsteuer und Vorsteuer.


    Kann ich jetzt einfach bei Vorsteuer jeden Monat 0 angeben? Und dann mit der Steuererklärung die Vorsteuer zurückholen?
    Oder geht das dann nicht mehr, da ich laut Umsatzsteuervoranmeldung keine Kosten hatte?


    Ich bin sehr glücklich über jede Hilfe :(


    Liebe Grüße
    Elena

  • Moin Elena,



    da ich laut Umsatzsteuervoranmeldung keine Kosten hatte?

    ..das würde ich so interpretieren (aus Sicht des FAs). Es wäre doch auch für den StB weitaus übersichtlicher, wenn Du ihm die Belege - sofern Du sie nicht selber buchen willst - monatlich zukommen läßt und Du die Voranmeldung dann "komplett" abgeben kannst. Oder warum hast Du Dich für diese Variante entschieden?


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Moin Elena,



    ..das würde ich so interpretieren (aus Sicht des FAs). Es wäre doch auch für den StB weitaus übersichtlicher, wenn Du ihm die Belege - sofern Du sie nicht selber buchen willst - monatlich zukommen läßt und Du die Voranmeldung dann "komplett" abgeben kannst. Oder warum hast Du Dich für diese Variante entschieden?
    Viele Grüße
    Maulwurf

    Hallo Maulwurf,


    ich möchte eben die Umsatzsteuervoranmeldungen komplett selber machen.
    Um erst am Ende des Jahres einen Steuerberater bezahlen zu müssen.
    Nur einmal kurz meine ausgestellten Rechnungen (ca. 5 im Monat) zu übermitteln, wäre ja kein Aufwand. Und dann bräuchte ich den Steuerberater nur am Ende des Jahres, bzw. Anfang 2018.


    Liebe Grüße und danke für die Antwort
    Elena

  • Hallo Ellibulli,

    Ich möchte jetzt alle Einnahmen/Rechnungen die ich geschrieben habe monatlich dem Finanzamt übermitteln.

    da solltest du
    a) klären, ob du Istversteuerung oder Sollversteuerung hast (Regel ist Sollversteuerung, aber gerade bei Anfängern ist die Istversteuerung ein Kredit des Finanzamts wegen späterer Abführung) und
    b) dir das Formular Umsatzsteuervoranmeldung einmal ansehen. Das Finanzamt wird sicher nicht für dich die Umsatzsteuerzahllast oder -rückerstattung errechnen. Das Versenden der Rechnungen ist hier kontraproduktiv, du würdest das Finanzamt unnötig verärgern.


    Du arbeitest doch mit steuer:Mac, also kannst du ganz bequem über das Modul Einnahmen-Überschussrechnung deine Ausgangsrechnungen und die Eingangsrechnungen mindestens einmal monatlich (siehe Link von maulwurf23) eingeben und aus den Eingaben die UStVA erstellen und versenden. Diese muss nämlich zwingend über Elster versandt werden (was das Versenden deiner Rechnungen auch unmöglich macht).


    Diese Vorgehensweise hat auch den Vorteil, dass du die Vorsteuern gleich mit angibst und die Summe der Vorauszahlungen im nächsten Jahr bei der Umsatzsteuereklärung schon vorliegt. Einen Steuerberater benötigst du hierfür nicht, der sieht dann am Jahresende die Rechnungen noch einmal durch, inwieweit möglicherweise ein falscher Vorsteuersatz angewendet wurde oder die Vorsteuer nicht angesetzt werden durfte, weil die Rechnung nicht den Vorschriften in § 14 UStG entspricht.

  • Hallo Nesciens,


    danke für deine Antwort.


    Rechnungen versenden meinte ich natürlich nicht wortwörtlich. Ich weiss das ich es über Elster versenden muss und weiß auch wie es mit steuer:mac funktioniert.
    Allerdings kann ich das schwer selbst machen, da ich noch einen sehr "komplizierten" Beruf (Blogger) habe, bei dem es sehr unklar ist, was alles als Ausgaben angesetzt werden kann.
    Deshalb wäre es für mich am einfachsten gewesen, alle Einnahmen selbst dem FA zu übermitteln und meinen Steuerberater alle Ausgaben (was bei mir sehr kompliziert ist) am Ende des Jahres zu machen. Das ist aber in dem Fall ja anscheinend nicht möglich :(


    Liebe Grüße
    Elena

    • Offizieller Beitrag

    Das dürfte m. E. Probleme bereiten (Stichwort: zeitnahe Erfassung von Belegen)

    Genau das ist das Problem. Und das FA möchte und sollte ja die Gelegenheit haben, im Falle eines Falles zeitig korrigierend eingreifen zu können. Ist ja auch im Sinne des Unternehmers. Ansonsten könnte man ja auch daran denken, eine entsprechende Absprache vorab mit dem FA zu treffen. Aber bei einer Begründung in der o.g. Art werden die dann wohl erst recht hellhörig werden.


    Und von den Kosten her ist es üblicherweise günstiger, alles laufend erfassen zu lassen, als am Jahresende mit einem Schuhkarton um die Ecke zu kommen. Und wie will man nach ggf. einem Jahr noch seitens eines Beraters korrigierend eingreifen (Rechnungsberichtigungen etc.)? Wenn Du es nicht kannst, dann lasse es gleich richtig machen.

  • Danke für alle Antworten. Ich finde es logisch, was ihr sagt.
    Es hat mich nur verwirrt da mein Steuerberater mir es eben genau so gesagt hat, dass ich auch nur alle Einnahmen monatlich melden kann und alle Ausgaben erst am Ende..