Eingabe Praktikum (ohne Lohnsteuer) und danach Festanstellung

  • Hallo,


    ich erstelle gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2014 und brauche Hilfe.


    Ich habe vom 01.01.2014-31.03.2014 Praktikum gemacht und knapp 800€ brutto verdient. Dabei gab es keine Abzüge im Sinne von einbahltenem Lohnsteuer, lediglich SV-rechtliche Abzüge.


    In dieser Zeit bin ich aber weite Strecken zur Arbeit gefahren (200km am Tag) und würde diese gerne als Pendlerpauschale anrechnen lassen.


    vom 01.04-31.12.2014 hatte ich in der gleichen Firma eine Festanstellung.


    Nun kommen mir 2 Fragen auf:


    1. Wo kann ich mein Praktikum in "WISO Steuer - Sparbuch 2015" angeben? Ich konnte lediglich die elektronische Lohnsteuererklärung für die Zeit vom 01.04-31.12.2014 angeben aber nicht das Praktikum.


    2. Darf ich für die Zeit meines Praktikums die Pendlerpausche berechnen? Falls ja, soll diese zusammen mit den restlichen Angaben zur Pendlerpauschale gemacht werden?


    Bin für jede Antwort sehr dankbar!


    Viele Grüße
    Arwin

  • Für das Praktikum muss doch eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegen, wenn hierfür ein Entgelt gezahlt wurde. Und diese ist dann in der Anlage N einzutragen.
    Fahrtkosten sind Werbungskosten - wenn also Einkünfte erzielt wurden (Grundvoraussetzung) oder erzielt werden sollen (Studium), können auch Werbungskosten angesetzt werden.


    Im WISO steuer:sparbuch gibst du die Einkünfte bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit ein. Dort gibt es auch einen Menüpunkt Werbungskosten und hier findest du die Fahrtkosten (Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte).


    Für die anderen Einkünfte gibst du die Fahrtkosten in einer zweiten Zeile ein, da eine andere erste Tätigkeitsstätte vorliegt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe vom 01.01.2014-31.03.2014 Praktikum gemacht und knapp 800€ brutto verdient. Dabei gab es keine Abzüge im Sinne von einbahltenem Lohnsteuer, lediglich SV-rechtliche Abzüge.

    Auf Lohnsteuerbescheinigung mit Steuerklasse oder als Mini-Job bzw. pauschal versteuert?